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   OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01   

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https://dejure.org/2001,3302
OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01 (https://dejure.org/2001,3302)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2001 - 16 Wx 180/01 (https://dejure.org/2001,3302)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 16 Wx 180/01 (https://dejure.org/2001,3302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 29
  • ZMR 2002, 467
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01
    Eine Änderung durch abändernden Mehrheitsbeschluss wird jedoch dann für wirksam erachtet, wenn die Gemeinschaftsordnung eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorsieht, wobei eine Abänderung nur zulässig ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (vgl. BGHZ 95, 137 ff., 139 ff. m.w.N.; Staudinger-Kreuzer, 12. Aufl., § 10 WEG Rz. 92, 93 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Richtig ist allerdings, dass die hier einschlägige Teilungserklärung - insoweit entgegen der Formulierung in einer Vielzahl anderer Vereinbarungen bzw. Teilungserklärungen (vgl. etwa die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in NJW-RR 1991, 849; WE 1997, 319; des Oberlandesgerichts Zweibrücken WE 1997, 473; und des Oberlandesgerichts Köln NZM 2002, 29) - eine Einschränkung der Versagungsmöglichkeit auf wichtige Gründe nicht enthält.
  • OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02

    Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

    Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 4.9.2002 - 16 Wx 114/02 - die Beteiligten schon hingewiesen hat -ein sachlicher Grund dafür vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (ebenso Senat in ZMR 2002, 467 mwN).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Mit dieser Stimmenmehrheit wäre also eine Abänderung möglich, wenn hierfür - wie der Senat unlängst entschieden hat - ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (Senat ZMR 2002, 467 mwN).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.; OLG Köln NZM 2002, 29).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

    Auch wenn die Anwendung der Klausel durch den Verwalter nicht zu einer auf Dauer angelegten Änderung des vorgegebenen Kostenverteilungsmaßstabs führt, bewirkt sie im Einzelfall eine Abweichung und setzt deshalb ähnlich einer Öffnungsklausel voraus, dass hierfür ein sachlicher Grund besteht und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bislang bestehenden Verteilungsmaßstab nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137/140 ff.; OLG Köln ZMR 2002, 467).
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