Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.03.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3774
BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 16/02 (https://dejure.org/2002,3774)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2Z BR 16/02 (https://dejure.org/2002,3774)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2Z BR 16/02 (https://dejure.org/2002,3774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 14 Nr. 1
    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Grillkamin vor Schlafzimmerfenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standort eines Grillkamins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Grillplatz vor dem Wohnungsfenster!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Grillkamin; Schlafzimmerfenster; Geruchsbelästigung; Beseitigungsanspruch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Beseitigung eines direkt vor ihrem Wohnungsfenster gelegenen Grillplatzes - Andere Wohnungseigentümer müssen der Entfernung des Grillplatzes zustimmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 533 (Ls.)
  • ZMR 2002, 686
  • BauR 2002, 1607 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 62/01

    Schutz- und Treuepflichten von Wohnungseigentümern untereinander

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 16/02
    Der Senat hat den Beschluss des Landgerichts am 28.5.2001 (ZMR 2001, 909) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4566
BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01 (https://dejure.org/2002,4566)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 2Z BR 170/01 (https://dejure.org/2002,4566)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 2Z BR 170/01 (https://dejure.org/2002,4566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 46; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 2

  • archive.org

    §§ 43, 46, 48 WEG
    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts nur bei innerem Zusammenhang der anspruchsbegründenden Tatsachen mit dem Wohnungseigentümergemeinschaftsverhältnis

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 46 § 48 Abs. 3 Satz 2
    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Inanspruchnahme des Bauträgers - Geschäftswert für Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

  • ibr-online

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts; Gemeinschaftsverhältnis ; Zulässigkeit des Rechtsweges; Prozessgericht

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 10 UR II 68/00
  • LG Traunstein - 4 T 3632/01
  • BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 882
  • NZM 2002, 460
  • ZMR 2002, 686
  • BauR 2002, 1607 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 150/97

    Verweisung eines Verfahrens vom Wohnungseigentumsgericht an das Streitgericht

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01
    Ein Beschluss des Amtsgerichts, durch den in entsprechender Anwendung von § 46 Abs. 1 WEG, § 17a GVG eine Sache aus dem Wohnungseigentumsverfahren in das Streitverfahren verwiesen wird, ist nach der für die Hauptsacheentscheidung geltenden Vorschriften des § 45 Abs. 1 WEG anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1999, 11).

    Für die Abgrenzung des Rechtswegs zwischen den Gerichten für Wohnungseigentumssachen und zu den Prozessgerichten ist maßgeblich, ob der von dem Antragsteller vorgetragene Sachverhalt einen inneren Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und den sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten aufweist (BayObLG NJW-RR 1999, 11/12).

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht für das Beschwerdeverfahren grundsätzlich der Wert der Hauptsache maßgeblich ist (BayObLGZ NJW-RR 1999, 11).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01
    Entscheidend ist, ob sich das Begehren der Antragsteller nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der die behauptete Zuständigkeit begründet (BGHZ 133, 240/243).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01
    Der vorliegende Fall ist auch anders gelagert als der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 62, 388) entschiedene.
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01
    Die Antragsteller haben auch nichts dazu vorgetragen, dass sie alle mit der Antragsgegnerin Verträge abgeschlossen haben oder dass die Ersterwerber eventuelle Zweiterwerber ausdrücklich oder stillschweigend zur Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt haben (vgl. BGH NJW 1997, 2173/2174; BayObLG NJW-RR 2000, 379/380).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01
    Die Antragsteller haben auch nichts dazu vorgetragen, dass sie alle mit der Antragsgegnerin Verträge abgeschlossen haben oder dass die Ersterwerber eventuelle Zweiterwerber ausdrücklich oder stillschweigend zur Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt haben (vgl. BGH NJW 1997, 2173/2174; BayObLG NJW-RR 2000, 379/380).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03

    Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des

    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

    Die behauptete Zuständigkeit muss sich hieraus schlüssig ergeben (BGHZ 133, 240/243; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

    Bei Streitigkeiten über die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht ist grundsätzlich der Wert der Hauptsache maßgeblich (BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

  • OLG München, 25.07.2005 - 34 Wx 55/05

    Zuständigkeit des Streitgerichts bei Wohngeldansprüchen der

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  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob für die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger, der auch noch Wohnungseigentümer ist, wegen des inneren Zusammenhanges mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte gegeben ist, wie es das BayObLG (NJW-RR 2002, 882 = NZM 2002, 460 = ZMR 2002, 686) annimmt.
  • OLG Celle, 25.06.2012 - 13 U 149/11

    Wert der Beschwer bei Verwerfung der Einrede der fehlenden

    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass in der Rechtsmittelinstanz, wenn es nur um die Frage des zuständigen Gerichts geht, der Hauptsachestreitwert dann zu reduzieren ist, wenn Hilfsverweisungsanträge gestellt sind und es deshalb nur um das Verweisungsinteresse geht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 1999 - 5 U 189/98, juris Rn. 13 ff., 16; LG Braunschweig, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 7 S 43/73; NJW 19973, 1846; Onderka in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4723; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., Anh. I § 48 GKG Rn. 143; Gehle in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 3 Rn. 270; a.A. BayObLG, Beschluss vom 21. März 2002 - 2Z BR 170/01, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1972 - 10 W 72/72, Rpfleger 1972, 463; OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 1968 - 15 W 259/68, JurBüro 1968, 991, 992; BFH, Beschluss vom 17. Oktober 1985 - IV S 19/85, juris Rn. 5).
  • KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Streitigkeit im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten

    Anerkannt ist zum einen, dass § 43 WEG weit auszulegen ist und ausschlaggebend nicht die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruches, sondern der Umstand ist, ob der Anspruch nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen im inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwächst (BGH, NJW 1995, 2851; BGH, NJW-RR 1991, 907; BayObLG, NZM 2002, 460; OLG Karlsruhe, ZMR 2000, 56; Bassenge in Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 43 WEG Rdnr. 3).
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