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   OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02   

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https://dejure.org/2002,3380
OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02 (https://dejure.org/2002,3380)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 16 Wx 30/02 (https://dejure.org/2002,3380)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 16 Wx 30/02 (https://dejure.org/2002,3380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 47; ; WEG § 23 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 10 45
    Wohnungseigentum-Recht; Auslegung der Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 612
  • ZMR 2002, 702
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
    Dieser Beschluss ist unabhängig davon, ob rechtzeitig innerhalb der Frist des § 23 Abs. 3 WEG angefochten wurde oder nicht, nichtig, weil er als Mehrheitsbeschluss das Sondernutzungsrecht der Antragsgegner beschränkt, insoweit aber außerhalb der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft liegt (BGH NZM 2000, 1184).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
    Zur Auslegung der Teilungserklärung in vollem Umfange ist der Senat selbstständig befugt (BGHZ 121, 236; BayObLG, WuM 1996, 362; Staudinger/Wenzel, § 45 WEG Rdn. 40).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95

    Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung, in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
    Zur Auslegung der Teilungserklärung in vollem Umfange ist der Senat selbstständig befugt (BGHZ 121, 236; BayObLG, WuM 1996, 362; Staudinger/Wenzel, § 45 WEG Rdn. 40).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Februar 2002 (NZM 2002, 612) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

    Wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 28.2.2002 - 16 Wx 30/02) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Der Senat hält das zulässige Rechtsmittel für begründet, sieht sich aber an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 28.2.2002 (16 Wx 30/02= NZM 2002, 612) gehindert, von dessen Rechtsprechung er durch die beabsichtigte Entscheidung abweichen würde.

    (1) Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 28.2.2002 (16 Wx 30/02= NZM 2002, 612) eine in den hier einschlägigen Formulierungen wortgleiche Teilungserklärung dahingehend ausgelegt, dass die Regelung die Befugnis enthalte, auf der Sondernutzungsfläche technische Einrichtungen installieren und montieren zu lassen, die erforderlich sind, um Funksignale insbesondere für Mobiltelefone zu verteilen, zu senden und zu empfangen.

  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Vielmehr ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die in der Teilungserklärung getroffene Regelung lediglich eine Befreiung von der Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer für die in der Errichtung der Anlage liegende optisch nachteilige bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG enthält oder ob von dem Ausschluss des Zustimmungserfordernisses auch die mit dem Betrieb der Anlage verbundenen möglichern gesundheitlichen Nachteile erfasst sind (vgl. BayObLG NZM 2002, 441 = ZMR 2002, 610; Senat NZM 2002, 612 = ZMR 2002, 702).
  • BayObLG, 23.06.2004 - 2Z BR 20/04

    Eingriff in die Ausübung des Sondernutzungsrechts durch Freiflächengestaltung

    (2) Allerdings ist ein Beschluss, der als Mehrheitsbeschluss das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers beschränkt, mangels Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGHZ 145, 158; OLG Köln NZM 2002, 612).
  • OLG Köln, 05.05.2004 - 16 Wx 82/04

    WEG -Recht: Änderung des Abrechungsmodus der Wasserkosten

    Darüber hinaus hat die Auslegung den Sinn aus dem Gesamtzusammenhang der Normen zu ermitteln (Senatsbeschluss vom 28.02.2002 - 16 Wx 30/02 -).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07

    Kostentragung bei Ausbaurecht

    Auch zu Auslegungen von Vereinbarungen (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) ist das Gericht der weiteren Beschwerde unbeschränkt befugt (BGH NJW 1993, 1329; OLG Köln NZM 2002, 612).
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