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   OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01   

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https://dejure.org/2002,5486
OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01 (https://dejure.org/2002,5486)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2002 - 2 U 223/01 (https://dejure.org/2002,5486)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2002 - 2 U 223/01 (https://dejure.org/2002,5486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des Rechtsmittels; Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; Wegfall des Sicherungszwecks bei einem Pachtvertrag; Anspruch auf Ersatz der Avalprovision; Aktivlegitimation

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung bei Erledigung der Hauptsache vor Einlegung des Rechtsmittels; Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; Wegfall des Sicherungszwecks bei einem Pachtvertrag; Anspruch auf Ersatz der Avalprovision; Aktivlegitimation

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 264 Ziff. 3; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 242; ; BGB § 286 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 371; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 812; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des Pächters auf Herausgabe einer Pachtkautionsbürgschaft bei Wegfall des Sicherungszwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bürgschaftsurkunde nur an den Bürgen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 762
  • NZM 2003, 763 (Ls.)
  • ZMR 2002, 812
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Gegenstand des Freigabeanspruchs ist jedoch nach der zutreffenden ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Mieter, sondern allein die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe an den Bürgen (vgl. LG Düsseldorf DWW 2026; BGH NJW 1989, 1482, 1483, BGH WM 1992, 1016, 1017; MünchKomm.-Habersack, BGB, 3. Aufl., § 765 Rdn. 60 a.E.; Geldmacher, DWW 2000, 180, 187).

    Die Klägerin ist jedoch nicht Partei des Bürgschaftsvertrages, und deshalb aufgrund der mit den Beklagten getroffenen Sicherungsabrede nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2108; 1989, 1482, 1483) lediglich berechtigt, bei Wegfall des Sicherungszwecks von den Beklagten die Rückgewähr der Sicherheit und deshalb auch die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bürgin zu verlangen.

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • OLG Celle, 14.12.1984 - 2 U 7/84

    Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution; Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Regelmäßig genügt eine Frist von 6 Monaten, unter Umständen kann diese Frist jedoch auch überschritten werden (vgl. Senat NJW 1985, 1715; BGH NJW 1987, 2373).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 83/96

    Inanspruchnahme des Subunternehmers aufgrund einer Gewährleistungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Regelmäßig genügt eine Frist von 6 Monaten, unter Umständen kann diese Frist jedoch auch überschritten werden (vgl. Senat NJW 1985, 1715; BGH NJW 1987, 2373).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Gegenstand des Freigabeanspruchs ist jedoch nach der zutreffenden ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Mieter, sondern allein die Verpflichtung des Vermieters zur Herausgabe an den Bürgen (vgl. LG Düsseldorf DWW 2026; BGH NJW 1989, 1482, 1483, BGH WM 1992, 1016, 1017; MünchKomm.-Habersack, BGB, 3. Aufl., § 765 Rdn. 60 a.E.; Geldmacher, DWW 2000, 180, 187).
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Die Klägerin ist jedoch nicht Partei des Bürgschaftsvertrages, und deshalb aufgrund der mit den Beklagten getroffenen Sicherungsabrede nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2108; 1989, 1482, 1483) lediglich berechtigt, bei Wegfall des Sicherungszwecks von den Beklagten die Rückgewähr der Sicherheit und deshalb auch die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bürgin zu verlangen.
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 10/83

    Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Die Beklagten haben zwar die Bürgschaft und die dafür ausgestellte Urkunde der Stadtsparkasse in Erfüllung der Vereinbarung gemäß § 8 Abs. und 2 Pachtvertrag durch eine Leistung der Klägerin erlangt (vgl. BGH NJW 1984, 2037, 2038).
  • OLG Hamburg, 28.09.1988 - 5 U 62/88
    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1993 - 3 UF 184/92

    Zulässigkeit der Berufung des Verfügungsbeklagten nach Verzicht des

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 2 U 223/01
    Für den hier geltend gemachten Fall der Erledigung des Klaganspruchs zwischen den Instanzen nach Abweisung der Klage folgt der Senat jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche die Zulässigkeit des Rechtsmittels bejaht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1032, 1033; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 776; OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt OLGZ 1994, 91, 92, OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 570; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 91 a, Rdn. 20).
  • OLG München, 19.11.1997 - 27 U 177/97

    Muß der Konkursverwalter die nicht ausbezahlte Gewährleistungsbürgschaft

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Denn bei Wegfall des Sicherungszwecks steht, wenn sich nicht aus den jeweiligen vertraglichen Beziehungen etwas anderes ergibt, der Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde entsprechend § 371 BGB dem Bürgen und nicht dem Pächter zu (vgl. OLG Celle ZMR 2002, 812; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 668).
  • OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06

    Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks

    Der Verweis des BGH auf die Entscheidung des OLG Celle in NZM 2003, 763, = ZMR 2002, 812, ist im konkreten Fall nicht hilfreich, weil diese eine Mietsicherheit betraf und überdies Aktivlegitimation und Anspruchsinhalt vermengt werden: Hier indes geht es nicht darum, ob Anspruchsinhaberin die Klägerin ist oder die Bürgin (nur dann stellte sich das Problem der Aktivlegitimation), sondern vielmehr darum, welchen Inhalt der Anspruch der Klägerin hat, nämlich entweder Leistung an sich oder an die Bürgin: Dass die Klägerin/ Auftragnehmerin selbst aktivlegitimiert ist, steht außer Zweifel.
  • OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Einbehalt einer Sicherheit nach

    Für ein Herausgabeverlangen an sich selbst fehlt ihm die erforderliche Aktivlegitimation (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 163).
  • KG, 21.09.2005 - 26 U 12/05

    Bauvertrag: Unwirksame Klausel zur Abnahmewirkung gegenüber Subunternehmer;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung verneint ausdrücklich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 668; OLG Celle, OLGR 2002, 163) oder zumindest mittelbar (OLG Oldenburg, OLGR 2004, 322, wobei auch der veröffentlichte Volltext der Entscheidung keine Ausführungen dazu enthält, warum die Klage lediglich in der Form des auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen gerichteten Hilfsantrages Erfolg hatte) einen Herausgabeanspruch des Sicherungsgebers an sich selbst.
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