Rechtsprechung
BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 14 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Veränderung der gärtnerischen Anlage ohne Eigentümerbeschluss oder Verwalterzustimmung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Darf die Farbe der Blumenkübel einfach geändert werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlender notwendiger Eigentümerbeschluss; Fehlende Verwalterzustimmung; Eigenmächtige Veränderungen; Bauliche Veränderungen; Beseitigungsanspruch; Anspruch auf Wiederherstellung
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 170/98
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 6346/00
- BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 949
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 96/01
Verbindlichkeit einer Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke in einer …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Ein solcher Anspruch kann auch die Genehmigung beabsichtigter oder vorgenommener Änderungen und Maßnahmen der beschriebenen Art umfassen (siehe etwa BayObLGZ 2001, 232 für den Anspruch auf Abänderung der Hausordnung).Dem Unterlassungsbegehren kann er jedoch grundsätzlich nicht entgegengehalten werden (BayObLGZ 2001, 232/236).
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Dieser ist somit von Anfang an nicht existent (BGHZ 106, 113/116). - BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Es handelt sich um einen individuellen Anspruch, den jeder Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen kann (BGHZ 106, 222; 111, 148; BayObLG ZMR 1997, 374). - BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Es handelt sich um einen individuellen Anspruch, den jeder Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend machen kann (BGHZ 106, 222; 111, 148; BayObLG ZMR 1997, 374).
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
Unabhängig davon, ob den Klägern ein solcher Änderungsanspruch vorliegend überhaupt zusteht, ist es ihnen aber ohnehin verwehrt, diesen einredeweise dem Anspruch der Beklagten zu 1) entgegen zu halten (vgl. etwa BayObLG, NJOZ 2002, 2579, 2582).
Rechtsprechung
BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 81/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 20 Abs. 1; WEG § 45 Abs. 1
Statthaftigkeit der Beschwerde des Antragsgegners bei Erledigung der Hauptsache im Wohnungseigentumsverfahren - Übersteigen des Beschwerdewertes - ibr-online
Beschwerde gegen festgestellte Erledigung der Hauptsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Erledigungs- und Kostenbeschlüsse ; Einseitige Erledigterklärung; Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Nichterreichen des Beschwerdewerts
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 1040/01
- LG München I - 1 T 3381/02
- BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 81/02
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 949
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Auszug aus BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 81/02
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung im landgerichtlichen Beschluss (dazu jüngst BGH NZM 2002, 619) ist somit für die Unzulässigkeit des Rechtsmittels nicht erheblich.
- OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05
Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung
Um eine Entscheidung in der Hauptsache im Sinne des § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG handelt es sich nach gefestigter Auffassung, wenn das Gericht nach einseitiger Erledigungserklärung des Antragstellers über die Feststellung der Erledigung der Hauptsache entscheidet (vgl. BayObLGZ 1979, 117, 120; NJWE- Mietrecht 1997, 14; NZM 1998, 488; ZMR 2002, 949; OLG Stuttgart OLGZ 1985, 395; Senat FGPrax 1999, 48, 49).