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   BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02   

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https://dejure.org/2002,7642
BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02 (https://dejure.org/2002,7642)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2Z BR 39/02 (https://dejure.org/2002,7642)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2Z BR 39/02 (https://dejure.org/2002,7642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 271; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung des planmäßigen Zustands einer Eigentumswohnanlage - Gefahr erheblicher Bauschäden durch Entfernung eines Stützpfeilers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nicht nutzbarer Kfz-Stellplatz des Wohnungseigentümers; Treu und Glauben; Durchsetzung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung des geplanten Zustands; Unzumutbarkeit der Herstellung; Anforderungen an die hinreichend tatsächlichen Feststellungen des Tatgerichts; ...

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 10 UR II 60/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 9671/01
  • BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 954
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
    a) Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (vgl. BayObLGZ 1989, 470/473 = NJW-RR 1990, 332; BayObLG ZMR 1999, 846/847).

    Dabei ist in die Wertung auch einzubeziehen, dass im Fall der Nichtdurchführung der Maßnahme den Antragstellern ein Ausgleichsanspruch zustehen kann (BayObLGZ 1989, 470/473 = NJW-RR 1990, 332/333).

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
    b) Die angegriffene Entscheidung ist bereits deshalb aufzuheben, weil das Landgericht dem Schreiben des Architekten Umstände entnommen hat, die in diesem nicht festgehalten sind (BayObLG NJW 2002, 1506).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 2Z BR 130/01

    Rechtsmissbräuchlicher Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Stützsäule

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02
    e) Lediglich vorsorglich und ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Einwand von Treu und Glauben regelmäßig nicht nur einen rechnerischen Vergleich von Aufwand und finanziellem Nutzen erfordert, sondern eine umfassende Abwägung aller Umstände verlangt (BayObLG ZMR 1999, 846/847; Beschluss vom 5.9.2002 - 2Z BR 130/01).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

    (3) Der Anspruch der Antragstellerin kann jedoch, ebenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB, ausgeschlossen sein, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BayObLG ZMR 2002, 954 f.; ZMR 1999, 846 f.; BayObLGZ 1989, 470/473).
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