Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.06.2002

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   OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01   

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https://dejure.org/2002,2273
OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01 (https://dejure.org/2002,2273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2002 - 3 Wx 388/01 (https://dejure.org/2002,2273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2002 - 3 Wx 388/01 (https://dejure.org/2002,2273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die Einrichtung eines Hausmeisterbüros und einer Hausmeistertoilette ; Einberufungsmängel; Einberufungsfrist ; Totale Besitzentziehung; Grundsätze des ordnungsgemäßen Gebrauchs

  • Judicialis

    WEG § 13 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13 Abs. 2 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 2
    Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Gebrauchsregelung / Besitzentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3483 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1525
  • NZM 2002, 867
  • FGPrax 2002, 248
  • ZMR 2002, 958
  • BauR 2003, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
    Da es sich hierbei nur um eine Sollvorschrift handelt, kann die Missachtung der einwöchigen Frist allein noch nicht zur Ungültigkeit des Beschlusses führen (vgl. BGH WuM 2002, 277 ff.; 281).

    Das Stimmrecht geht auch hinsichtlich einzelner Beschlussgegenstände nicht auf den Nießbraucher über (BGH NZM 2002, 450 = WuM 2002, 277).

  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 29.6.2000 - V ZB 46/99 - (NZM 2000, 1010 = MDR 2000, 1182) entschieden, dass über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden könne, soweit nicht eine Vereinbarung entgegenstehe und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwachse.
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
    Die Einzelheiten seien anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen (BGH, Beschluss v. 17.9. 1998 - V ZB 14/98, BGHZ 139, 288 [296] = MDR 1999, 28) zu ermitteln.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
    Die Einzelheiten seien anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen (BGH, Beschluss v. 17.9. 1998 - V ZB 14/98, BGHZ 139, 288 [296] = MDR 1999, 28) zu ermitteln.
  • RG, 04.07.1899 - II 89/99

    Kann im Falle des Überganges des Warenzeichens und des Geschäftsbetriebes auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
    3 Wx 388/01 10(12) UR II 89/99 WEG AG Mönchengladbach-Rheydt.
  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01
    Er entziehe damit nicht den Wohnungseigentümern das Recht zum Mitgebrauch, sondern setze es weiterhin voraus und regele nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetze und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Mieteinnahmen treten lasse, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1 [3]).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12

    Wohnungseigentumsrecht: Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist in

    20 Die Unterschreitung der Einberufungsfrist allein kann jedoch die Ungültigerklärung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht tragen (Bärmann/Merle, WEG 11. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 984; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 590).
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    2 Z 160/91">BayObLGZ 1992, 1, 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; HansOLG ZMR 2000, 628, 630; Weitnauer-Lüke, WEG, 8. Auflage, 1995, § 15 Rdn 24).

    Deshalb bedarf es besonderer Umstände, um die Verpachtung der Gartenfläche als nachteilig i. S. v. § 14 Nr. 1 WEG erscheinen zu lassen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845, 846; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; Bärmann/Pick/Merle, § 13 Rdn 132).

  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 318 S 9/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Schließlich ist im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigten, dass den Wohnungseigentümern durch den Einbau der Toilette in den Fahrradkeller im Wege eines mittelbaren Äquivalents ersparte Kosten zu Gute kommen, die sie ansonsten beispielsweise für die Aufstellung einer mobilen Toilette tragen müssten (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2002 - 3 Wx 388/01, ZMR 2002, 958).
  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer

    Nach Auffassung des Senats steht die seit 1986 bestehende Nutzung der Räume nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (vgl. zur Anwendung dieses Grundsatzes in diesem Zusammenhang BayObLG DWE 2000, 35; zu den Grundsätzen des ordnungsgemäßen Gebrauchs BGH NJW 2000, 3211; OLG Düsseldorf NZM 2002, 867: Einrichtung eines Hausmeisterbüros nebst Toilette im Gemeinschaftseigentum) einstweilen der Zweckbestimmung gemäß Teil I §§ 1 und 3 TE nicht entgegen und entspricht ordnungsgemäßem Gebrauch.
  • BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 50/04

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht - Ungültigkeit eines Beschlusses der

    Auch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ZWE 2002, 590/591 = ZMR 2002, 958/959) ist für die Gegenmeinung nichts zu entnehmen.
  • AG Kassel, 14.03.2007 - 800 II 146/06

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Haustürschließregelung

    Ob ein Gebrauch ordnungsmäßig ist, richtet sich nach der Verkehrsanschauung und bietet einen gewissen Ermessensspielraum unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen (s. BGH NJW 2000, 3211; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 958 mwN.).
  • LG Hamburg, 06.08.2003 - 318 T 61/03

    Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft, wenn man ihr selbst

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben bei der Beschlussfassung über Gebrauchsregelungen nach zutreffender Auffassung einen weiten Ermessens- bzw. Gestaltungsspielraum (vergleiche zum Beispiel OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, Seiten 1525 ff., Amtsgericht Hamburg-Blankenese ZMR 2003, Seite 144, 145, BayObLG WUM 2002, Seite 159, 160, OLG Köln ZMR 2000, Seiten 564 ff. und BayObLG in WUM 1990, Seite 621).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - I-3 Wx 37/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7140
OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - I-3 Wx 37/02 (https://dejure.org/2002,7140)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2002 - I-3 Wx 37/02 (https://dejure.org/2002,7140)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - I-3 Wx 37/02 (https://dejure.org/2002,7140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Zur Berechtigung eines Rechtsanwalts die Angabe der postalischen Anschrift des Gerichts seinem Büropersonal zu überlassen und der daraus folgenden Verpflichtungen des Rechtsanwalts bezüglich der organisatorischen Voraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 958
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZB 1/93

    Anforderungen an die richtige Adressierung der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 3 Wx 37/02
    Dies gilt aber nur, wenn in der Kanzlei des betreffenden Rechtsanwaltes durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass schriftwahrende Schriftsätze von den Mitarbeitern seines Büros vollständig und richtig adressiert werden (BGH, VersR 1994, 75; MDR 2000 a.a.O.).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 3 Wx 37/02
    Zwar ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet zu überprüfen, ob sein - ansonsten zuverlässig arbeitendes - Kanzleipersonal der Angabe des Gerichts auch dessen richtige postalische Anschrift beigefügt hat (vgl. BGH MDR 1991, 53; MDR 2000, 54), sondern darf die Angabe der postalischen Anschrift des Gerichts, an das ein Schriftsatz gerichtet wird, als rein büromäßige Aufgabe seinem Büropersonal überlassen.
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 3 Wx 37/02
    Zwar ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet zu überprüfen, ob sein - ansonsten zuverlässig arbeitendes - Kanzleipersonal der Angabe des Gerichts auch dessen richtige postalische Anschrift beigefügt hat (vgl. BGH MDR 1991, 53; MDR 2000, 54), sondern darf die Angabe der postalischen Anschrift des Gerichts, an das ein Schriftsatz gerichtet wird, als rein büromäßige Aufgabe seinem Büropersonal überlassen.
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