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   OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01   

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https://dejure.org/2002,4508
OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,4508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.01.2002 - 14 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,4508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 14 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,4508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richterablehnung ; Wohnungseigentumsverfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Versetzung; Erledigung der Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 46; ; FGG § 13a; ; FGG § 22; ; WEG § 44; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; KostO 131 Abs. 1 Satz 1; ; KostO 131 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung im WEG -Verfahren Erledigung des Ablehnungsverfahrens in der Hauptsache nach Beschwerde gegen Zurückweisung des Befangenheitsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 778
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99

    Kostenentscheidung im Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des Richter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Dadurch ist das für das Ablehnungsgesuch erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entfallen (vgl. Zimmermann, aaO, Rnr. 63 zu § 6) und das Beschwerdeverfahren hat sich in der Hauptsache erledigt (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).

    Deshalb hat der Beschwerdeführer das Beschwerdeverfahren mit Recht für in der Hauptsache erledigt erklärt und - dahin ist der mit dieser Erklärung verbundene Hinweis auf die ihm entstandenen Kosten zu verstehen - die in der Hauptsache gegenstandslos gewordene Beschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, S. 393 ff., 395; BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).

    Für das landgerichtliche Verfahren ergibt sich dies daraus, daß die Kosten der Richterablehnung zu den Kosten des zugrundeliegenden Verfahrens gehören (BayObLG, FamRZ 2000, 498 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl. 2001, Rnr. 4 zu § 46; Musielak/Smid, 2. Aufl. 2000, Rnr. 6 zu § 46).

  • BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • OLG München, 16.02.1994 - 11 W 698/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Dies ist beim - nicht kontradiktorischen - Richterablehnungsverfahren indessen nicht der Fall (vgl. BayObLG, JurBüro 1989, Sp. 1737; OLG Köln, MDR 1994, S. 627; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl. 2001, Rnr. 13 zu § 91 - Stichwort: "Richterablehnung").
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1983 - 10 W 9/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Die Kosten für ein im Rahmen des Verfahrens der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen durchgeführtes Richterablehnungsverfahren richten sich nicht etwa nach § 48 Abs. 1 und Abs. 3 WEG, sondern nach § 131 Abs. 1 KostO (eingehend hierzu OLG Düsseldorf, Rpfleger 1983, S. 370; ferner Weitnauer, WEG, 8. Aufl. 1995, Rnr. 3 zu § 48; Bärmann/Pick/Merle, aaO, Rnr. 2 zu § 48 m. w. N. in Fn. 1).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01
    Deshalb hat der Beschwerdeführer das Beschwerdeverfahren mit Recht für in der Hauptsache erledigt erklärt und - dahin ist der mit dieser Erklärung verbundene Hinweis auf die ihm entstandenen Kosten zu verstehen - die in der Hauptsache gegenstandslos gewordene Beschwerde auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGHZ 86, S. 393 ff., 395; BayObLG, FamRZ 2000, S. 498 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03

    Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hätten die Beschwerdeführer die Hauptsache für erledigt erklärt, wäre daher nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden gewesen (vgl. Senatsbeschluß vom 07.01.2002, ZMR 2002, S. 778 f. = OLGR Karlsruhe 2002, S. 280 f. = ZWE 2002, S. 327 f.).

  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese hätten für erledigt erklärt werden müssen (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 417; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 280; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 18).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    (BayObLGZ 2002, 89 ff.; OLG Karlsruhe ZMR 2002, 778).
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