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   BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02   

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https://dejure.org/2002,7999
BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02 (https://dejure.org/2002,7999)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2Z BR 68/02 (https://dejure.org/2002,7999)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2Z BR 68/02 (https://dejure.org/2002,7999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 45; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45; ZPO § 3
    Wert der Beschwer bei Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Erforderlichekeit eines Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wert der Beschwer abhängig vom Anteil an den Gesamtkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten des Beschlussanfechtungsverfahrens; Wert der Beschwer nach prozentualem Anteil des Beschwerdeführers an den Gesamtkosten; Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft; Ermessen des Gerichts

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 473/01
  • LG München I - 1 T 3382/02
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
    Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands zulässig, da das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichung der erforderlichen Beschwer als unzulässig verworfen hat (BGHZ 119, 216; BayObLG WuM 1999, 130/131).

    Nach ständiger Rechtsprechung bemisst sich die Beschwer des Antragstellers bei einem zurückgewiesenen Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses grundsätzlich nach der finanziellen Belastung, die aufgrund des angegriffenen Eigentümerbeschlusses anteilmäßig auf den Beschwerdeführer entfällt (BayObLG WuM 1999, 130/131 m. w. N.).

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
    Insoweit handelt es sich um eine Wertfestsetzung entsprechend § 3 ZPO, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1571 für das Revisionsverfahren).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
    Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands zulässig, da das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Nichterreichung der erforderlichen Beschwer als unzulässig verworfen hat (BGHZ 119, 216; BayObLG WuM 1999, 130/131).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03

    Begründungserfordernis bei Verwerfung einer Beschwerde wegen Nichterreichens des

    b) Bei der Festsetzung des Beschwerdewerts handelt es sich um eine Wertfestsetzung entsprechend § 3 ZPO, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (BayObLG ZMR 2003, 215; BGH NJW-RR 2001, 1571 für das Revisionsverfahren).
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