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   BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 96/02   

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https://dejure.org/2002,5966
BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 96/02 (https://dejure.org/2002,5966)
BayObLG, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2Z BR 96/02 (https://dejure.org/2002,5966)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2Z BR 96/02 (https://dejure.org/2002,5966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 23 Abs. 1, 2
    Gültigkeit von Beschlüssen trotz mangelhafter Einberufung der Eigentümerversammlung - Antragsänderung bei Verpflichtungsantrag - Anschluß eines Kachelofens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines fehlerhaften Versammlungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einberufung der Eigentümerversammlung fehlerhaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit eines Versammlungsbeschlusses trotz Einberufungsmängeln; Formale Mängel des Zustandekommens; Ursächlichkeit für das Zustandekommens eines Eigentümerbeschlusses; Zustimmung zum Anschluss eines Kachelofens an den Gemeinschaftskamin; Voraussetzungen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 96/02
    Die formalen Mängel haben aber dann nicht die Ungültigerklärung der gefassten Beschlüsse zur Folge, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie bei Vermeidung der Mängel anders gefasst worden wären (allgemeine Meinung, z.B. BayObLGZ 1992, 79/82).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Dass der entsprechende Beschluss ohne den Einberufungsmangel anders gefasst worden wäre, kann hier aber deshalb ausgeschlossen werden, weil die Wohnungseigentümer ihn in der ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung vom 03. Juli 2006, bei der alle Wohnungseigentümer anwesend waren, gegen die Stimmen der Antragsteller ausdrücklich bestätigt haben (vgl. insoweit BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002, Az.: 2 Z BR 96/02, zit. n. juris).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03

    Voraussetzungen für die Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen

    Der Senat hat auf das Rechtsmittel des Antragstellers am 17.10.2002 (WuM 2002, 688) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, im Wesentlichen deshalb an das Landgericht zurückverwiesen, weil der Verpflichtungsantrag in seiner abgeänderten Fassung nicht berücksichtigt worden sei.
  • BayObLG, 25.03.2004 - 2Z BR 27/04

    Voraussetzungen für die Berufung auf einen Einberufungsmangel

    Im Übrigen käme einem Einberufungsmangel, was diese Beschlüsse betrifft schon deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zu, weil ausgeschlossen werden kann, dass die Beschlüsse ohne den Einberufungsmangel nicht oder anders gefasst worden wären (vgl. BayObLG ZMR 2003, 217).
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