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   OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02   

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https://dejure.org/2002,3231
OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02 (https://dejure.org/2002,3231)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02 (https://dejure.org/2002,3231)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 11 Wx 6/02 (https://dejure.org/2002,3231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Anforderung an die Bestimmtheit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluß trotz eigener Zustimmung anfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 621
  • ZMR 2003, 290
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
    Die Geltendmachung des Anfechtungsrechts ist dann als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen (BayObLGZ 1992, 79, 83; BayObLG NJW-RR 1988, 1168; OLG Düsseldorf, DWE 1989, 28).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm, NJW-RR 1997 970; Staudinger-Wenzel, Vorbem. zu §§ 43ff. WEG, Rdn. 64; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 43 Rdn. 102, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm, NJW-RR 1997 970; Staudinger-Wenzel, Vorbem. zu §§ 43ff. WEG, Rdn. 64; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 43 Rdn. 102, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
    Die Geltendmachung des Anfechtungsrechts ist dann als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen (BayObLGZ 1992, 79, 83; BayObLG NJW-RR 1988, 1168; OLG Düsseldorf, DWE 1989, 28).
  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm, NJW-RR 1997 970; Staudinger-Wenzel, Vorbem. zu §§ 43ff. WEG, Rdn. 64; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 43 Rdn. 102, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    Das kann dazu führen, dass die auf einen Verfahrensmangel gestützte Beschlussanfechtungsklage, in dessen Kenntnis der Anfechtungskläger dem Beschluss zugestimmt hatte, wegen widersprüchlichen Verhaltens unbegründet (so Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 46 Rn. 34) oder mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig ist (so BayObLG, NJW-RR 1992, 910, 911; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 621 f.).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Die Geltendmachung des Anfechtungsrechts ist dann als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen (Oberlandesgericht Karlsruhe ZMR 2003, 290 m. w. H.; Riecke-Schmid: Fachanwaltskommentar zum Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 46, Rdnr. 11).
  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Der Kläger muss sich insoweit auch nicht auf sein Einsichtsrecht verweisen lassen, zumal nicht erkennbar ist, dass die ordnungsgemäße Abrechnung der Hausverwaltung irgendwelche Schwierigkeiten hätte bereiten können (vgl. auch: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 11 Wx 6/02, juris Rn. 16).
  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 318 S 51/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzinteresse für

    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02, ZMR 2003, 290, Rn. 10, zitiert nach juris; BayObLG, ZMR 1994, 279, 280 und NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NJW-RR 1997, 970).

    Die Geltendmachung des Anfechtungsrechts ist dann als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02, Rn. 11, zitiert nach juris).

  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Denn das Recht eines Wohnungseigentümers, die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zu beantragen, wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass er dem Beschluss selbst zugestimmt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.04.1988, Az. BReg. 2 Z 156/87, NJW-RR 1988, 1168) weil das Anfechtungsrecht nicht allein dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern auch dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002, Az. 11 Wx 6/02, BeckRS 2004, 09969).

    Dies wird - insbesondere im Zusammenhang mit Einberufungsmängeln - abweichend bewertet, wenn die Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich ist, mithin sich als unzulässige Rechtsausübung i.S.d. § 242 BGB darstellt, insbesondere weil durch das Einverständnis mit der Beschlussfassung für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002, Az. 11 Wx 6/02, BeckRS 2004, 09969, m.w.N.).

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Es dient nicht nur einem etwaigen persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (BGH NJW 2003, 3124 (3125); BayObLGZ NZM 2001, 143; OLG Hamm WE 1997, 387; OLG Karlsruhe WuM 2003, 46; a.A.: OLG Köln DWE 1992, 165).
  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Dazu gehören insbesondere die Angabe der Einnahmen, insbesondere des Wohngeldes in einer Summe (vgl. Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 32 und 383), und der Ausgaben in zusammenfassender Aufgliederung nach Kostenarten (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2003, 290; Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn.380) , die Mitteilung der Kontenstände zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, wie ohnehin in der TE verlangt (vgl. Weitnauer/Gottschalg a.a.O. Rn. 20; zu allem: BayObLG WE 1990, 133).
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - 539 C 21/14

    Kein Beschluss "auf Basis des noch zu verhandelnden Angebots"!

    Selbst ein zustimmendes Abstimmungsverhalten des Anfechtungsklägers in der Versammlung steht einer Beschlussanfechtung nicht entgegen (vergleiche OLG Karlsruhe ZMR 2003, 290).
  • LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10

    Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

    Nach den §§ 43 Ziff. 4, 46 WEG steht grundsätzlich außer Zweifel, dass ein Eigentümer die auf einer Versammlung der Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse anfechten kann, und zwar unter Annahme seines Rechtsschutzbedürfnisses selbst dann, wenn er etwa auf der Versammlung noch für den Beschlussgegenstand gestimmt hat (s. OLG Karlsruhe, NJOZ 2003, 427 m. w. N.) oder sich um einen sog. Negativ-Beschluss gehandelt hat (BGH, NZM 2010, 205).
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.06.2015 - 539 C 31/14

    Unbestimmt bleibt unbestimmt!

    Auch eine Zustimmung der Kläger stünde der Beschlussanfechtung nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2003, 290 sowie Riecke/Schmidt/Elzer ETV Randnummer 906).
  • AG Remscheid, 24.11.2021 - 8a C 97/21

    Auskunftspflicht des Verwalters nur gegenüber der Gemeinschaft

  • AG Dortmund, 13.04.2012 - 514 C 123/11

    Jahresabrechnung muss Einnahmen und Kontenabgleich enthalten!

  • AG Hamburg-Blankenese, 07.08.2019 - 539 C 6/19
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