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   OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03   

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https://dejure.org/2003,6468
OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03 (https://dejure.org/2003,6468)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 (https://dejure.org/2003,6468)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 4 W 15/03 (https://dejure.org/2003,6468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Haustierhaltung durch die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit eines in die Zukunft gerichteten Verbots der Haltung von zwei Huskies unter Berücksichtigung ihrer Rudelhundeigenschaft und der gegenwärtig ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Haustierhaltung durch die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit eines in die Zukunft gerichteten Verbots der Haltung von zwei Huskies unter Berücksichtigung ihrer Rudelhundeigenschaft und der gegenwärtig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss zur Tierhaltung gilt!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer kämpft um seine Huskies - Mehrheitsbeschluss zur Tierhaltung in der Wohnanlage ist bindend

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Beschränkte Tierhaltung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde, Katzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 2
    Zulässiger Beschluss der Wohnungseigentümer über zukünftige Beschränkung der Haustierhaltung; keine Ausnahme im Falle eines Rudelhundes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 925
  • NZM 2003, 242
  • ZMR 2003, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03
    Die Haustierhaltung gehört also gerade nicht zum wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. auch schon BGH NJW 1995, 2036) und deshalb kann der Antragsteller mit seiner Argumentation, wegen der Möglichkeit, die schon bestehende Tiergemeinschaft nur als Rudel artgerecht auch weiter halten zu dürfen, nicht gehört werden.
  • KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03

    Wohnungseigentum: Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen als

    Ein partielles Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. OLG Celle in NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440; OLG Düsseldorf NZM 2002, 872; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993, 981).

    Das Haltungsverbot bestimmter Hunderassen, die allgemein als besonders gefährlich eingeschätzt werden, ist auch nicht willkürlich, da der sachliche Grund bereits aus der potentiellen Gefährlichkeit dieser Hunderassen für die übrigen Wohnungseigentümer bei typisierender Betrachtung folgt (OLG Celle NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH NJW 1995, 2036; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 853 m. w. N.; KG OLGR 1998, 272; WuM 1991, 440; NJW-RR 1998, 1385; OLG Köln ZMR 1996, 97; BayObLG ZfIR 1998, 481; NJW-RR 1994, 658; OLG Celle WuM 2003, 161; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 14 Rz. 3, § 15 Rz. 17; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 7 ff; Staudinger/Kreutzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 127; § 15 WEG Rz. 120; Staudinger/Bub, a.a.O., § 21 WEG Rz. 131, 145), dass jedenfalls eine übermäßige Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung auch dann, wenn die Teilungserklärung keine Beschränkung vorsieht, eine unzumutbare Belastung der Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, ohne dass es auf die konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.
  • LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber

    Denn Einschränkungen der Tier- bzw. hier konkret der Hundehaltung, die nicht ein generelles Haustierhaltungsverbot vorsehen, sind lediglich unter Umständen anfechtbar, nicht aber nichtig; die Möglichkeit der Hundehaltung gehört nicht zum Wesentlichen Inhalt der Nutzung von Wohnungseigentum (vgl. BGH MittBayNot 1995, 279, 280; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08 - juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - 4 W 15/03 - juris; KG NJW-RR 1998, 1385, 1386).
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