Weitere Entscheidung unten: OLG München, 11.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2769
OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02 (https://dejure.org/2002,2769)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.07.2002 - 3 W 131/02 (https://dejure.org/2002,2769)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 (https://dejure.org/2002,2769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kostenvorschusspflicht im Beschlussanfechtungsverfahren; Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Materielle Ausschlussfrist ; Zustellung demnächst ; Ordnungsgemäße Beteiligung der Gegenseite; Verwirkung des Anfechtungsrechts

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 167 n.F.; ; KostO § 8 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kostenvorschuss im Beschlussanfechtungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahrung der Einberufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 960 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 246
  • ZMR 2003, 451
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    aa) Ob das Beschlussanfechtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KostO von der Einzahlung bzw. Sicherstellung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, ist allerdings - was die Kammer nicht verkennt - umstritten (vgl. zum Meinungsstreit zusammenfassend BayObLG NJW-RR 2001, 1234).

    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

    Verzögerungen über die Anfechtungsfrist hinaus wären aber mit den schützenswerten Interessen der übrigen Eigentümer, alsbald Klarheit über die Wirksamkeit eines Beschlusses zu erhalten, nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLGZ 1971, 289, 292; NJW-RR 2001, 1233, 1234; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309, 310).

    c) Soweit darüber hinaus bei Nichteinzahlung des geforderten Kostenvorschusses in Ausnahmefällen das, Anfechtungsrecht verwirkt sein soll (vgl. etwa KG NJW-RR 1998, 370, 371; BayObLG NJW-RR 2001, 1233,1235; Niedenführ/Schulze aaO Vor. §§ 43 ff. Rdnr. 130), liegt ein solcher Sachverhalt ersichtlich nicht vor.

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Insoweit folgt der Senat aber - ebenso wie bereits das Landgericht - der Auffassung des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die Kommentierung bei Staudinger (vgl. BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661).

    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).

    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

    c) Soweit darüber hinaus bei Nichteinzahlung des geforderten Kostenvorschusses in Ausnahmefällen das, Anfechtungsrecht verwirkt sein soll (vgl. etwa KG NJW-RR 1998, 370, 371; BayObLG NJW-RR 2001, 1233,1235; Niedenführ/Schulze aaO Vor. §§ 43 ff. Rdnr. 130), liegt ein solcher Sachverhalt ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Mithin hat sich die verspätete Vorlage der Liste bzw. der Abschriften nicht auf die Verzögerung der Zustellung ausgewirkt, so dass offen bleiben kann, ob hier nicht die Zustellung einer Ausfertigung der Antragsschrift an den Beteiligten zu 3) als Verwalter ausgereicht hätte, § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (vgl. BGH NJW 1981, 282, 283; OLG Köln OLGR 2002, 215).
  • OLG Hamm, 22.03.2002 - 30 U 183/01

    Verjährungsunterbrechung (nach neuem Recht: Hemmung) durch Mahnbescheid-Antrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83

    Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Die Anforderung des Vorschusses durch das Gericht erweist sich hier somit als vermeidbare Verzögerung im Geschäftsablauf; eine solche geht nicht zu Lasten der Beteiligten zu 1) als Antragstellerin (vgl. etwa BGH NJW 1984, 242; MDR 2000, 897; NJW 2001, 885, 887; OLG Köln ZMR 01, 661, 662; OLG Hamm NZM 2002, 562).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02
    Insoweit folgt der Senat aber - ebenso wie bereits das Landgericht - der Auffassung des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die Kommentierung bei Staudinger (vgl. BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661).
  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04

    Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß

    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt ( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (Senat, Beschluss vom 17.06.2004 -15 W 415/03-; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst

    Sie wird mit der fristwahrenden Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser hinreichend bestimmt ist und die Zustellung "demnächst" (im Sinne von § 167 ZPO, früher § 270 Abs. 3 ZPO a. F.) erfolgt (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 -, abgedruckt in ZMR 2003, 451, 452: OLG Köln ZMR 2001, 661, jeweils im Anschluss BGH NJW 1998, 3648; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 174).

    Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).

  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 143/03

    Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist

    Sie entspricht im übrigen der heute einhelligen Auffassung in der Rechtssprechung (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2002, 960 und die Nachweise in der Anmerkung der Schriftleitung zu dieser Entscheidung ).

    Die h. M. steht nicht im Gegensatz zu der von den Antragsgegnern zitierten Entscheidungen des BGH vom 17.9.1998 ( V ZB 14/98, BGHZ 139, 305-308 = NJW 1998, 3648 - 3649 ) sowie des OLG Schleswig vom 10.10.2001, NZM 2002, 960 und des OLG Saarbrücken, ZWE 2002, 541.

  • OLG Köln, 26.05.2003 - 16 Wx 185/03

    Keine Verpflichtung zur persönlichen Beschwerdeeinlegung durch den Mittellosen im

    Zudem darf in Beschlussanfechtungsverfahren die Zustellung des Antrags nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden, wie inzwischen nicht nur das BayObLG in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung (NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294), sondern auch das OLG Zweibrücken (NZM 2002, 960) und der Senat (OLGReport 2001, 395 = NZM 2002, 299 = ZMR 2001, 661) entschieden haben.
  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 415/03

    Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der neueren Rechtsprechung der Obergerichte davon aus, dass die materielle Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG mit der Einreichung des Antrags bei Gericht nur dann gewahrt ist, wenn entsprechend § 167 ZPO die Zustellung der Antragsschrift "demnächst" erfolgt( BGH NJW 1998, 3648; OLG Köln ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 246; vgl. aus der Lit.: Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rdn. 42).

    Entgegen dem Landgericht ist eine grundsätzliche Kostenvorschusspflicht für Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG zu verneinen (BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = NJW-RR 2001, 213; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246; OLG Köln ZMR 2001, 661; MDR 2004, 271; MünchKomm BGB/Engelhardt, § 23 WEG Rdn. 20; Staudinger/Wenzel, a.a.O. § 48 Rdn. 6; offen gelassen von Schl.-Holst.

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Diese Fragen sind in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; sie werden in den bisher veröffentlichten Entscheidungen überwiegend verneint (vgl. dazu grundsätzlich BayObLG ZMR 2001, 294; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2006 - 14 Wx 52/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Zustellung der Antragsschrift vor Eingang

    Daß nach - nicht unbestrittener - Ansicht der Verfahrensfortgang bei Beschlussanfechtungsverfahren nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden darf, wird mit der dort bestehenden Besonderheit begründet, daß es bei einem Ruhen des Verfahrens wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses in der Hand des Anfechtenden läge, durch Nichtzahlung die Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses beliebig lang in der Schwebe zu halten, was nicht mit dem schützenswerten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer zu vereinbaren wäre, alsbald Klarheit darüber zu erhalten, ob ein Eigentümerbeschluß wirksam bleibt (vgl. etwa BayObLGZ 2000, S. 340 ff., 343; OLG Köln, ZMR 2001, S. 661 ff., 662; OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 246 f., 247; KG, NZM 2005, S. 950; Wenzel, a.a.O., Rdn. 6 zu § 48).
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsverfahren; Anforderung eines

    Danach darf der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden (BayObLGZ 2000, 340 = NJW-RR 2001, 1233 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Köln NZM 2002, 299 = ZMR 2001, 661; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451 = FGPrax 2002, 246 = ZWE 2002, 541; OLG Köln MDR 2004, 271; OLG Hamm NZM 2004, 834; Staudinger/Wenzel WEG § 48 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 48 Rdnr. 75).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2448/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14728
OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2448/02 (https://dejure.org/2002,14728)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.2002 - 11 W 2448/02 (https://dejure.org/2002,14728)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 2002 - 11 W 2448/02 (https://dejure.org/2002,14728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 451
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Hausgeldrückständen: Erstattungsfähigkeit einer

    Mit der ganz überwiegend vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, dass eine derartige Obliegenheit der Wohnungseigentümer nicht besteht, selbst wenn der Verwalter der Wohnanlage nach dem maßgeblichen Verwaltervertrag zu einer Prozessführung im eigenen Namen (als Verfahrensstandschafter) hätte beauftragt werden können (vgl. OLG München ZMR 2003, 451; OLG Hamburg ZMR 2002, 298; KG AGS 2003, 491; LG Hamburg AGS 2004, 475 mit zustimmender Anmerkung von Schneider; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, Spalte 380; Kümmel ZWE 2002, 355 f).
  • OLG Hamburg, 26.09.2006 - 2 Wx 78/05

    Zahlung des Wohngeldes auf ein offenes Treuhandkonto; Kostenentscheidung im

    Dabei ist der Verwalter selbst dann, wenn er dazu berechtigt ist, gleichwohl nicht verpflichtet, als Prozessstandschafter Ansprüche der Gemeinschaft im eigenen Namen und damit auf eigenes Kostenrisiko geltend zu machen ( vgl. OLG München ZMR 2003, 451 ).
  • OLG Schleswig, 13.01.2004 - 9 W 5/04

    Mehrvertretungszuschlag bei Klage der Mitglieder einer

    Solange die obergerichtliche Rechtssprechung an ihrer Auffassung festhält, Wohnungseigentümergemeinschaften seien nicht rechtsfähig - soweit ersichtlich, ist das immer noch der Fall -, waren die Kläger nicht verpflichtet, in einem gerichtlichen Verfahren als Gemeinschaft aufzutreten (OLG München, ZMR 2003, 451; vgl. für die GbR: BGH, NJW 2002, 2958).
  • OLG Dresden, 13.06.2005 - 3 W 546/05

    Erfallen der Erhöhungsgebühr in Wohngeldverfahren

    So nimmt denn auch die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung an, dass die auf den Mehrvertretungszuschlag entfallenden Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften erstattungsfähig sind (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 804 ; OLG München, ZMR 2003, 451 ; OLG Koblenz, AnwBl 2002, 249).
  • LG Wuppertal, 30.05.2005 - 6 T 308/05

    Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Nicht zu entscheiden ist vorliegend, ob die Erhöhungsgebühr gemäß Nr. 1008 VV möglicherweise deshalb nicht berechnet werden darf, weil der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft als gewillkürter Prozeßstandschafter der Wohnungseigentümer im eigenen Namen hätte klagen und vollstrecken können, wodurch die Erhöhungsgebühr vermieden worden wäre (vgl. hierzu OLG München, ZMR 2003, S. 451; OLG Schleswig NJW-RR 2004, S. 804; Schuschke, NZM 2005, S. 84 f.; Drasdo, MDR 2003, S. 1387; Hartmann, Kostengesetze, 34. Auflage, § 7 RVG Rz. 23).
  • LG Düsseldorf, 06.12.2004 - 25 T 849/04
    Nach der Rechtsprechung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft weder rechts-noch parteifähig (Bundesgerichtshof Rpfleger 1998, 478; BayObLG NJW 2002, 1506 ff mwN; OLG München ZMR 2003, 451; Schleswig-Holsteinisches OLG NZM 2004, 132; Landgericht Berlin JurBüro 2003, 532).
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