Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 25.07.2002

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   BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02   

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https://dejure.org/2002,2363
BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02 (https://dejure.org/2002,2363)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02 (https://dejure.org/2002,2363)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 2Z BR 63/02 (https://dejure.org/2002,2363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 1
    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht; Eigentümerbeschluss; Negative Beschlussformulierung; Ablehnung eines Beschlussantrags; Annahme eines Beschlussantrags; Unterscheidung

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - UR II 41/00
  • LG Würzburg - 3 T 145/01
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 122
  • FGPrax 2002, 216
  • ZMR 2003, 50
  • BayObLGZ 2002, 247
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
    Dies entsprach der lange Zeit vom Senat in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten vertretenen Ansicht (z.B. BayObLG NZM 1998, 866 f.; 1999, 712 f.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
    Dem hat sich der Senat angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
    Diese Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 23.8.2001 verworfen (NJW 2001, 3339, FGPrax 2001, 231).
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 67/98

    Ermittlung des Vorliegens eines Eigentümerbeschlusses oder Eines

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
    Dies entsprach der lange Zeit vom Senat in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten vertretenen Ansicht (z.B. BayObLG NZM 1998, 866 f.; 1999, 712 f.).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum -

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; siehe auch BayObLGZ 2002, 247/249).
  • OLG Köln, 12.11.2004 - 16 Wx 151/04

    Unbestimmter Eigentümerbeschluss zur unentgeltlichen Gartenpflege in Eigenarbeit

    Die Zurückweisung des Anfechtungsantrags kann indes nicht damit begründet werden, dass es an einem Beschluss fehle, der hätte angefochten werden können; denn nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat auch die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, also ein sogenannter Negativbeschluss, ebenfalls Beschlussqualität und ist grundsätzlich anfechtbar (BGH NJW 2001, 3339; BayObLG NZM 2003, 122).
  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Der Senat hat sich dem angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249).

    Weil nämlich ein Negativbeschluss denselben Inhalt wie ein Eigentümerbeschluss hat, durch den ein Beschlussantrag, eine bestimmte Maßnahme oder Handlung nicht zu ergreifen oder vorzunehmen, angenommen wird (siehe BayObLGZ 2002, 247), besteht zu einer unterschiedlichen Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Negativbeschlüssen im Allgemeinen kein Anlass.

  • OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07

    Neuwahl eines auf unbefristete Zeit eingesetzten Verwaltungsbeirats

    (1) Auch einer Willensbildung der Wohnungseigentümer mit negativem Abstimmungsergebnis kommt Beschlussqualität zu (BGHZ 148, 335; siehe auch BayObLGZ 2002, 247).
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

    Er hat nämlich den gleichen Inhalt wie wenn die Wohnungseigentümer positiv entschieden hätten, den Kellerraum nicht einzurichten (vgl. BayObLGZ 2002, 247; BayObLG Beschluss vom 26.2.2004, 2Z BR 273/03).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist aber gegeben, wenn ein Feststellungsantrag bzw. Verpflichtungsantrag (BayObLG NZM 2003, 122; NZM 2002, 346, 348) gestellt werden kann.

    Nach Ansicht des BayObLG ( BayObLG NZM 2003, 122; bestätigt durch: BayObLG - 2Z BR 170/03 - 17.09.03; BayObLG - 2Z BR 119/03 - 30.10.03; BayObLG - 2Z BR 131/03 - 09.10.03; BayObLG WuM 2004, 427; BayObLG OLGR München 2004, 244 ) folgt aus der Gesamtheit der Gründe, dass die Bestandskraft des einen Beschlussantrag ablehnenden Eigentümerbeschlusses einem Verpflichtungsantrag mit dem Inhalt des Beschlussantrages entgegensteht und insoweit eine Veränderung der Rechtslage bewirkt, die ein Rechtsschutzinteresse begründet.

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    a) Beschlüsse, durch die ein Antrag abgelehnt wird, weil die erforderliche Mehrheit fehlt, sind grundsätzlich Ausdruck der Willensbildung der Wohnungseigentümer in dem hierfür vorgesehenen Verfahren und damit auch anfechtbar (BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247/249; NZM 2003, 122 = ZMR 2003, 50).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

    Die Bestandskraft des den Beschlussantrag ablehnenden Eigentümerbeschlusses vom 29.11.1993 steht dem jetzt erneut gestellten Verpflichtungsantrag mit dem gleichen Inhalt aber nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 170/03

    Sondereigentumsfähigkeit einer Balkonbelags - Wirkungen eines Negativbeschlusses

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03

    Rechtsschutzbedürfnis des Wohnungseigentümers für die Anfechtung eines

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stände der ablehnende Eigentümerbeschluss dem Beseitigungsverlangen im Wege (BayObLGZ 2002, 247/249; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2003, Az. 2Z BR 131/03 und vom 30.10.2003, Az. 2Z BR 119/03).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 273/03

    Unselbständige Anschlussbeschwerde bei Beschlussanfechtung

  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 183/04

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs bei mehrjährigem Zuwarten mit gerichtlicher

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 53/02   

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https://dejure.org/2002,7520
BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 53/02 (https://dejure.org/2002,7520)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02 (https://dejure.org/2002,7520)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 2Z BR 53/02 (https://dejure.org/2002,7520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsverfahren; Beschlussanfechtungsverfahren; Kostenrecht; Verfahrenskosten; Nachprüfbarkeit; Ermäßigung des Geschäftswertes

Verfahrensgang

  • AG Viechtach - 2 UR II 20/00
  • LG Deggendorf - 1 T 88/01
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 53/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
    a) Die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, seinen Anteil an den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und an den Kosten der Verwaltung zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), entsteht nicht schon kraft Gesetzes, sondern nur durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne als Vorschussanspruch nach § 28 Abs. 2 WEG (ständige Rechtsprechung vgl. BGHZ 142, 290/295 m. w. N.).

    Ein Zahlungsanspruch der Wohnungseigentümer aufgrund der Jahresabrechnung entsteht dementsprechend erst durch den Eigentümerbeschluss über die Gesamtabrechnung und die daraus abgeleiteten Einzelabrechnungen nach § 28 Abs. 5 WEG (BGHZ 142, 290/296).

    Bei einem Eigentumswechsel vor dem Beschluss über die Einzelabrechnung kann der alte Eigentümer nur nach Maßgabe des Einzelwirtschaftsplans bis zur Eigentumsumschreibung in Anspruch genommen werden, während der neue Eigentümer ab diesem Zeitpunkt die Vorauszahlungen nach dem Einzelwirtschaftsplan und möglicherweise die sich aus der Jahreseinzelabrechnung ergebende Abrechnungsspitze schuldet (BGHZ 142, 290/296 ff.).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Eine Festsetzung in voller Höhe von 146.465 DM scheidet aber aus, da dies das Interesse der Antragsteller an einer Teilungültigerklärung des angegriffenen Beschlusses wirtschaftlich weit überstiege, so daß der Zugang zu Gericht in unzumutbarer Weise erschwert worden wäre (BVerfG NJW 1992, 1673, 1674; OLG Hamm ZWE 2000, 482, 484 f.; BayObLG ZMR 2001, 127, 128; 2003, 50).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 61/02

    Geschäftswert im Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen - Beschränkung

    Die nach § 9 Abs. 2 BRAGO, § 31 Abs. 3, § 14 Abs. 4 und 5 KostO zulässige Erstbeschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren (BayObLG Beschluss vom 25.7.2002 2Z BR 53/02; siehe auch OLG Zweibrücken NZM 2001, 245) hat im wesentlichen Erfolg.
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