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   OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00   

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https://dejure.org/2002,3275
OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00 (https://dejure.org/2002,3275)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.04.2002 - 8 W 492/00 (https://dejure.org/2002,3275)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. April 2002 - 8 W 492/00 (https://dejure.org/2002,3275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 23

    § 10 WEG; § 15 WEG; § 857 ZPO
    Das in der Teilungserklärung begründete Recht der teilenden Eigentümerin, Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen durch Zuweisung an einzelne Miteigentümer zu begründen, unterliegt nicht der Pfändung

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 1; ; ZPO § 857

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1; ZPO § 857
    Zuweisungsrecht von Stellplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuweisungsrechte der teilenden Eigentümerin der Pfändbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändung eines Zuweisungsrechts von Stellplätzen; Vollstreckungszugriff auf Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen; Zuweisungsbefugnis als rechtlich verselbständigter Vermögensgegenstand; Voraussetzungen eines eigenständigen dinglichen Rechts

Verfahrensgang

  • AG Calw - 3 M 3231/99
  • LG Tübingen - 5 T 229/00
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 884
  • ZMR 2003, 56
  • Rpfleger 2002, 576
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    Eine solche als Sondernutzungsrecht bezeichnete Befugnis gilt auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern dann, wenn sie "als Inhalt des Sondereigentums" durch Eintragung im Grundbuch eine "Verdinglichung" erfahren hat (§§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG; vgl. BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; BGHZ 91, 343 = JZ 1984, 1113 m. Anm. Weitnauer; …

    Ein solches Sondernutzungsrecht kann anerkanntermaßen auch durch zwei zeitlich getrennte Rechtsvorgänge in der Weise begründet werden, dass zunächst der Nutzungsausschluss der übrigen Eigentümer (negative Komponente) festgeschrieben wird und die Zuweisung des Alleinnutzungsrechts an einen der Miteigentümer (positive Komponente) als aufschiebende Bedingung (§ 158 BGB) durch spätere Zuweisungserklärung des Bauträgers erfolgt (vgl. BGHZ 91, 343; BayObLG RPfl 1980, 111; …

    Der Grundschuld- oder Hypothekengläubiger eines Miteigentümers muss deshalb einer solchen Übertragung des Sondernutzungsrechts innerhalb der Gemeinschaft gem. § 876 BGB zustimmen, weil sich der "Inhalt" seines Sicherungsgegenstands vermindert (BGHZ 91, 343, 347).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    Eine solche als Sondernutzungsrecht bezeichnete Befugnis gilt auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern dann, wenn sie "als Inhalt des Sondereigentums" durch Eintragung im Grundbuch eine "Verdinglichung" erfahren hat (§§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG; vgl. BGHZ 73, 145 = NJW 1979, 548; BGHZ 91, 343 = JZ 1984, 1113 m. Anm. Weitnauer; …

    An dieser rechtlichen Beurteilung ändert sich auch nichts dadurch, dass innerhalb der Gemeinschaft ein "verdinglichtes" Sondernutzungsrecht von einem Sondereigentümer auf einen anderen Sondereigentümer übertragen werden kann - und zwar ohne Mitwirkung aller Miteigentümer, weil sich am Ausschluss der übrigen Miteigentümer vom Nutzungsrecht (negative Komponente) dadurch nichts ändert, ihre Rechtssphäre also nicht betroffen wird (BGHZ 73, 145; …

  • OLG Stuttgart, 16.01.2001 - 8 W 630/00

    Zuschlag, Stellplatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    Dem gemäß hat der Senat durch Beschluss v. 16.1.2001 (8 W 630/2000) entschieden, dass sich der Zuschlag in der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums zwingend auf das zugeordnete Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz erstreckt, auch wenn in der Grundstücksbeschreibung im Zuschlagsbeschluss der Stellplatz nicht gesondert neben dem Wohnungseigentum aufgeführt ist.
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 2 Z 82/89

    Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit am Ausübungsbereich eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    b) Ein solches Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche ist kein eigenständiges "dingliches Recht" (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 496 (keine gesonderte Belastbarkeit mit Dienstbarkeit); OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 674 m. Anm. Lüke/Becker (keine Anwendbarkeit von § 875 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.1995 - 3 Wx 201/95

    Löschung der Eintragung über ein Sondernutzungsrecht nach einseitiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    b) Ein solches Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche ist kein eigenständiges "dingliches Recht" (vgl. BayObLG DNotZ 1990, 496 (keine gesonderte Belastbarkeit mit Dienstbarkeit); OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 674 m. Anm. Lüke/Becker (keine Anwendbarkeit von § 875 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92

    Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124; OLG Düsseldorf RPfl 1993, 193).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00
    Die Beschlagnahme eines Sondereigentums (§ 20 ZVG) erfasst dem gemäß das zugeordnete Sondernutzungsrecht automatisch mit, auch dann, wenn die davon erfasste Fläche im Aufteilungsplan eine eigene Bezeichnung erhalten hat (vgl. BayObLG RPfl 1994, 294, 295).
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer den Sonderrechtsnachfolger nicht bindenden schuldrechtlichen Wirkung (Kreuzer in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2005, § 15 WEG Rdnr. 12; OLG Stuttgart, ZMR 2003, 56, Rdnr. 19 nach juris; BayObLG …
  • BGH, 22.04.2010 - VII ZB 15/09

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit der sich aus dem Treuhandverhältnis

    Unbeschadet des Streits darüber, ob die Sondernutzungsrechte beziehungsweise das Zuweisungsrecht der Mobiliar- oder der Immobiliarvollstreckung unterworfen sind (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 576; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 857 Rdn. 12 b; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rdn. 1792; Schuschke, NZM 1999, 830, 831), handelt es sich bei den in der Treuhand begründeten Ansprüchen selbst weder um grundstücksgleiche Rechte, § 864 Abs. 1 ZPO, noch um solche, die in den Haftungsverband der Hypothek fallen, § 865 Abs. 1 ZPO.

    Denn der Umstand, dass ein Sondernutzungsrecht selbst nur innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft übertragbar (BGH, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 11/77, BGHZ 73, 145, 147 f.) und das Zuweisungsrecht nur in diesem Rahmen verkehrsfähig ist (OLG Stuttgart, Rpfleger 2002, 576; MünchKommBGB/Commichau, 5. Aufl., § 10 WEG Rdn. 44), ist für die zu pfändenden schuldrechtlichen Ansprüche gegen die zuweisungsberechtigten Drittschuldner unerheblich.

  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer schuldrechtlich wirkenden Absprache der an der Entstehung des Sondernutzungsrechts beteiligten Wohnungseigentümer untereinander, die den Sonderrechtsnachfolger aber nicht bindet (Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, 2006, § 13 Rdnr. 27; OLG Stuttgart, ZMR 2003, 56, Rdnr. 19 nach juris; BayObLG …
  • LG Berlin, 18.09.2018 - 55 S 48/17

    Wohnungseigentum: Entstehung von Sondernutzungsrechten an Tiefgaragenplätzen;

    Ohne Erfolg beruft sie sich daher auch zur Herleitung und Begründung ihres gegenteiligen Standpunktes auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 15.4.2002 - 8 W 492/00).
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