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   OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01   

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OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01 (https://dejure.org/2003,2310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.04.2003 - 20 W 209/01 (https://dejure.org/2003,2310)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. April 2003 - 20 W 209/01 (https://dejure.org/2003,2310)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Wiederwahl eines Verwalters ; Wichtiger Grund für die Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Gemeinschaft ; Vorwerfbare Verursachung der Störung; Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen; Fehler der Abrechnung als Anfechtungsgrund

  • Judicialis

    WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 3
    Wohnungseigentumg: Anfechtung der Wiederwahl des Verwalters - Vorliegen eines wichtigen Grundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Verwalterwiederwahl aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 594
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128 Merle, aaO., § 26 Rdnr. 38; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, aaO., § 26 Rdnr. 160).

    Zwar kann es grundsätzlich auch ausreichen, wenn das Vertrauensverhältnis eines Verwalters zu einer Gruppe von Wohnungseigentümern (wie dem Verwaltungsbeirat) oder zu einzelnen Wohnungseigentümern nicht mehr besteht, dies gilt aber nicht, wenn das Zerwürfnis von den Betroffenen in vorwerfbarer Weise herbeigeführt wurde (BayObLG NZM 1999, 283 und NZM 2000, 510 für den Fall der vorzeitigen Abberufung des Verwalters).

  • OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98

    Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128 Merle, aaO., § 26 Rdnr. 38; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, aaO., § 26 Rdnr. 160).

    Darüber hinaus rechtfertigt nicht jeder Abrechnungsfehler eines Verwalters die Annahme einer so groben Pflichtverletzung, dass eine Wiederwahl dieses Verwalters als Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden müsste (OLG Köln NZM 1999, 128, 129; BayObLG NZM 2001, 754, 757).

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 KostO statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde des Antragstellers (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 23) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nur zum Teil begründet.

    Für die beantragte Ungültigerklärung der (wiederholten) Verwalterbestellung hat das Landgericht zu Recht auf die Gesamtvergütung für die gesamte vorgesehene Amtszeit von 5 Jahren abgestellt (BayObLG ZMR 99, 780 und NZM 2001, 246; Niedenführ/Schulze, aaO., § 48 Rdnr. 45; Palandt/Bassenge, aaO. § 48 Rdnr. 13).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128 Merle, aaO., § 26 Rdnr. 38; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, aaO., § 26 Rdnr. 160).

    Darüber hinaus rechtfertigt nicht jeder Abrechnungsfehler eines Verwalters die Annahme einer so groben Pflichtverletzung, dass eine Wiederwahl dieses Verwalters als Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung angesehen werden müsste (OLG Köln NZM 1999, 128, 129; BayObLG NZM 2001, 754, 757).

  • BayObLG, 30.12.1998 - 2Z BR 90/98

    Geschäftswert von Eigentümerbeschlüssen, mit denen dem Verwalter oder dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Nach der überwiegenden Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, richtet sich der Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Entlastung des Verwalters in erster Linie danach, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen (BayOblG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., Rdnr. 38; Merle, aaO., Rdnr. 21).

    Beträge von 1.000,00 DM bzw. 500, 00 EUR (so BayObLG WuM 1999, 185; Niedenführ/Schulze, aaO., § 48, Rdnr. 38) werden der Bedeutung der Entlastung für die Beteiligten und den Verwalter, wie oben ausgeführt, nicht gerecht.

  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Vorgänge, die zeitlich nach dem Beschluss über die Wiederwahl vom 07.06.2000 liegen, können darüber hinaus grundsätzlich nicht als Anfechtungsgründe herangezogen werden (BayObLG NZM 2001, 104, 105).
  • OLG Zweibrücken, 17.10.2000 - 3 W 200/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen - Beschwerde gegen Festsetzung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Die gemäß §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 KostO statthafte, zulassungsfreie und unbefristete Beschwerde des Antragstellers (KG WoM 1996, 306; OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 130; OLG Zweibrücken NZM 2001, 245; BayObLG NZM 2001, 246; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr. 61; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 23) gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das in zweiter Instanz mit der Hauptsache befasste Landgericht getroffen hat, ist nur zum Teil begründet.
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768, 769; OLG Köln NZM 1999, 128 Merle, aaO., § 26 Rdnr. 38; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, aaO., § 26 Rdnr. 160).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers -wie vorliegend- deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein ( BayObLG WuM 1992, 714; OLG Hamm NZM 2001, 549; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 8. Aufl., § 48, Rdnr 22 mit weiteren Nachweisen; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48, Rdnr. 40; Staudinger/Wenzel, aaO., § 48, Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 189/02

    Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 03.12.2002 -20 W 189/2002) erfordern selbst geschätzte Verfahrenskosten von 11.000,00 DM bei Abwägung der Interessen des Antragstellers gegenüber den Interessen der übrigen Beteiligten an einer wirksamen Jahresabrechung bzw. Verwalterentlastung und Wiederwahl der Verwalterin auf fünf Jahre keine weitere Ermäßigung wegen der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht.
  • OLG Karlsruhe, 10.09.1997 - 4 W 71/97
  • BayObLG, 27.11.1998 - 2Z BR 150/98

    Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Verwaltervertrags

  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98

    Wohnungseigentum

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Dieser Beschluss, der ausweislich des von den Antragsgegnern in Bezug genommenen Versammlungsprotokolls dahingehend lautet, dass "auch künftig die Jahresabrechnung in derselben oder in ähnlicher Form wie bisher bis auf weiteres vorgenommen werden soll" wäre zum einen nach der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats nichtig (vgl. die oben zitierten Beschlüsse in ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), da er keine Vereinbarung ersetzen kann.

    Auch der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, würde nicht ausreichen, um eine für das Zustandekommen einer konkreten Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und deren Willen, bei dieser Gelegenheit eine Vereinbarung über die Abrechnungsweise herbeiführen zu wollen, annehmen zu können (Senat ZMR 2003, 594; vgl. auch BayObLG NZM 2006, 62; DWE 1994, 26; Staudinger/Bub a.a.O., § 28 WEG Rz. 33, § 16 WEG Rz. 28, m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Folgt man denn den obigen Ausführungen, so bedarf es mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Zweibrücken NZM 1999, 276; BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; NZM 2000, 873; OLG Celle OLG-Report 2000, 137; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 72; Hügel/Scheel, a.a.O., Rz. 671; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 24; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 43; Bärmann/Seuß, a.a.O., B 497; Armbrüster ZWE 2005, 267; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 07.04.2003 und vom 03.03.2003, ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), jedenfalls einer Vereinbarung, wenn die Wohnungseigentümer eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt; ein Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend.

    Dieser Beschluss, der ausweislich des von den Antragsgegnern in Bezug genommenen Versammlungsprotokolls dahingehend lautet, dass "auch künftig die Jahresabrechnung in derselben oder in ähnlicher Form wie bisher bis auf weiteres vorgenommen werden soll", wäre zum einen nach der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats nichtig (vgl. die oben zitierten Beschlüsse in ZMR 2003, 594 und WuM 2003, 647), da er keine Vereinbarung ersetzen kann.

    Auch der Umstand, dass die Wohnungseigentümer etwa über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, würde nicht ausreichen, um eine für das Zustandekommen einer konkreten Vereinbarung erforderliche Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer und deren Willen, bei dieser Gelegenheit eine Vereinbarung über die Abrechnungsweise herbeiführen zu wollen, annehmen zu können (Senat ZMR 2003, 594; vgl. auch BayObLG NZM 2006, 62; DWE 1994, 26; Staudinger/Bub a.a.O., § 28 WEG Rz. 33, § 16 WEG Rz. 28, m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zum Wirtschaftsplan: Rüge der

    Selbst das gänzliche Fehlen einer Vermögensübersicht würde nicht zur Ungültigerklärung der Genehmigung der Jahresabrechnung führen, sondern die Vorlage könnte nachgeholt werden (Senat ZMR 2003, 594, 595; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 52).

    Vielmehr ist ein Prozentsatz von 20-25 % des Gesamtvolumens angemessen, zuzüglich der Summe der Einzelbeanstandungen (Niedenführ/Schulze, aaO., § 48, Rdnr. 40; Senat, Beschluss vom 07.04.2003, 20 W 209/2001).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Selbst wenn die Anwaltsbestellung durch die ehemalige Verwalterin - die Beteiligte zu 3) - erfolgt sein sollte und eine Interessenkollision anzunehmen wäre, stellt sich die Frage, ob dies die Wirksamkeit der Bestellung berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 07.04.2003, 20 W 209/2001 = ZMR 2003, 594; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 123; KG ZMR 2004, 142).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03

    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des

    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 90, 68, dass. NZM 2000, 510, 511 und NZM 2001, 754, 756; OLG Köln NZM 1999, 128; Senat, Beschluss vom 07.04.2003 -20 W 209/2001-; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 26 Rdnr. 166; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 26 Rdnr. 16; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 26 WEG, Rdnr. 160).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 3 Wx 261/04

    Keine Entlastung des Wohnungseigentümerverwalters bei noch vorhandenem Anspruch

    Dies führt zwar nicht zur Ungültigkeit der Jahresabrechnung; vielmehr steht der Beteiligten zu 1 ein Anspruch auf Ergänzung derselben zu ( vgl. Bay ObLG DWE 1993, 166; 1999; ZMR 2000, 238 ff.; OLG Frankfurt, ZMR 2003, 594 ff.; Weitnauer-Gottschalg, a.a.O. Rn. 30a ).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 20 W 461/04

    Geschäftswert: Anfechtung eines Genehmigungsbeschlusses der

    Der Geschäftswert bei der Anfechtung von Genehmigungsbeschlüssen über die Jahresabrechnung bestimmt sich nach allgemeiner Auffassung, die auch der Senat vertritt (z. B. Beschluss vom 07.04.2003- 20 W 209/2001), nach einem Bruchteil von 20- 25 % des Gesamtvolumens, wodurch im Regelfall auch dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des gleichen Zugangs zu den Gerichten Rechnung getragen wird (BayObLG WuM 1992, 714; OLG Hamm NZM 2001, 549; Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 48, Rdnr. 14; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr 22 mit weiteren Nachweisen; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 48, Rdnr. 40; Staudinger/-Wenzel, aaO., § 48, Rdnr. 20).
  • AG Hamburg, 07.04.2010 - 102A C 12/09

    Zu den Anforderungen der Beschlussfassung einer WEG

    Vielmehr hat der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung (BayObLG, ZMR 2003, 692; OLG Hamm, NZM 1998, 923; OLG Frankfurt, ZMR 2003, 594).
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