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KG, 20.06.2003 - 12 U 276/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.09.2001 - 34 O 225/01
- KG, 20.06.2003 - 12 U 276/01
- KG, 26.06.2003 - 12 U 276/01
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 835
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10
Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz
Dazu reicht es aus, dass alter und neuer Vermieter einen Wechsel vereinbaren (ggfls. unter Einhaltung der vorgeschriebenen Form) und der Mieter dieser Vereinbarung - auch formfrei - zustimmt (BGH NZM 2010, 705; BGH NZM 2005, 584), wobei die Zustimmung, falls keine Frist hierfür gesetzt worden ist, auch noch längere Zeit nach der Vereinbarung zwischen altem und neuem Mieter erfolgen kann (KG ZMR 2003, 835). - OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05
Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer …
§ 265 ZPO käme im Übrigen auch dann zur Anwendung, wenn es sich bei der Ausgliederung lediglich um eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Untermietvertrages mit einer gemäß § 19.1 MV (GA 18) in zulässiger Weise im Voraus erteilten Zustimmung der Beklagten gehandelt hätte (KG, ZMR 2003, 835;… Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 398, RdNr. 38 a; § 309 Nr. 10 BGB ist auf Mietverträge nicht anwendbar). - KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
Prozesskostenhilfe: Zumutbarer Vermögenseinsatz bei einem Verein mit dem Zweck …
Der Beklagte weiß, dass er wenigstens seit dem Jahre 2000 sich mit seinem Vermieter, nämlich der Klägerin oder deren Rechtsvorgängerin, im Streit befindet (vgl. Verfahren vor dem Senat 12 U 276/01).