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   OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01   

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https://dejure.org/2003,9588
OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01 (https://dejure.org/2003,9588)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.07.2003 - 2 Wx 67/01 (https://dejure.org/2003,9588)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 2 Wx 67/01 (https://dejure.org/2003,9588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Legitimation für eine Wohnungseigentümergemeinschaft aufzutreten; Beschneidung des rechtlichen Gehörs ; Substanzloses unschlüssiges Vorbringen ; Brandschutzmaßnahmen dienen der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Wohnungseigentumsanlage; Ermessens- und ...

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat behördliche Anordnung Wirkung auf Beschlussgültigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 863
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 17.07.2003 - 2 Wx 147/00

    Mehrheitliche Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über die inhaltliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01
    Die Antragsteller selbst haben in ihrem an das Amtsgericht gerichteten Schriftsatz vom 20. Oktober 2000 darauf hingewiesen, dass die Vertretungsbefugnis in einem Parallelverfahren (Az. 303 II 38/98) auch für dieses Verfahren (vgl. auch die Vollmachtsurkunden im Verfahren 2 Wx 147/00) belegt worden ist.
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01
    Immerhin obliegt es den Antragstellern in diesem echten Streitverfahren, die Tatsachen eingehend darzustellen und dem Gericht den Streitstoff umfassend zu unterbreiten sowie ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vorzubringen, nachdem die Vorinstanz die entsprechenden Hinweise gegeben hatte und den schreibgewandten Antragstellern daher bewusst sein musste, dass sie Rechtsnachteile erleiden könnten, wenn sie diesen Hinweisen nicht nachkommen würden (vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor § 43 Rn 137; Keidel/Kuntze/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn 121, 122 und 137 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1988, 1170; FGPRax 2002, 171; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 616).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01
    Immerhin obliegt es den Antragstellern in diesem echten Streitverfahren, die Tatsachen eingehend darzustellen und dem Gericht den Streitstoff umfassend zu unterbreiten sowie ihnen vorteilhafte Umstände von sich aus vorzubringen, nachdem die Vorinstanz die entsprechenden Hinweise gegeben hatte und den schreibgewandten Antragstellern daher bewusst sein musste, dass sie Rechtsnachteile erleiden könnten, wenn sie diesen Hinweisen nicht nachkommen würden (vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor § 43 Rn 137; Keidel/Kuntze/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn 121, 122 und 137 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 1988, 1170; FGPRax 2002, 171; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 616).
  • LG Hamburg, 20.01.2004 - 318 T 113/03

    Gerichtliche Pflicht zur Neutralität und Gleichbehandlung der Parteien ; Antrag

    Zwar gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht die strenge Bindung des erkennenden Gerichts an gestellte Anträge, für Wohnungseigentumsstreitigkeiten nach den §§ 43 ff. WEG als "echte Streitverfahren" (zuletzt Hans. OLG vom 22.07.03 - 2 Wx 67/01 -) gilt dies aber nicht in gleicher Weise.
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