Rechtsprechung
BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Notare Bayern , S. 50
BGB §§ 242, 313 a. F.; WEG §§ 3, 4, 10
Verpflichtung zur Zustimmung zur Änderung einer Teilungserklärung nach Treu und Glauben - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 242, 313 a. F.; WEG §§ 15 Abs. 1 (Sondernutzungsrecht) 3, 4, 10
Verpflichtung zur Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung - Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 313 a.F.; ; WEG § 3; ; WEG § 4; ; WEG § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 313 a.F.; WEG § 3 § 4 § 10
Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des Teilungsvertrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verpflichtung zur Zustimmung zur Teilungsvertragsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte ; Gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Herbeiführung des Gesellschaftszwecks; Verpflichtung zur Zustimmung zur Änderung des Teilungsvertrags; Berufung auf den Formmangel ; Treuepflicht der Mitglieder einer ...
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech - 1 UR II 25/98
- LG Augsburg, 30.12.2002 - 7 T 1485/01
- BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
Papierfundstellen
- DNotZ 2004, 147
- ZMR 2003, 949
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 35/03
Voraussetzungen für den Anspruch auf Änderung eines bestehenden …
Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).(3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).
- BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01
Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der …
Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).(3) Bei einer Verpflichtung zur Änderung von Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ist auch der Vertrauensgrundsatz zu berücksichtigen (BayObLG ZMR 2001, 997; Beschluss des Senats vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).
- BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95
Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …
Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn jemand, der über längere Zeit aus einer Regelung Vorteile gezogen hat, sich nunmehr seinen Verpflichtungen unter Berufung auf den Formmangel entziehen will (BGH NJW 1996, 1467/1469). - BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem …
Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
Davon abgesehen ist eine Berufung auf die fehlende Form unbeachtlich, wenn ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt (vgl. z.B. BGH NJW 1984, 607). - BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03
Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (st. Rspr. des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1987, 66; ZMR 2001, 997 und zuletzt Beschluss vom 30.5.2003 - 2Z BR 35/03).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03
Zum Bestehen eines Anspruches auf Größenanpassung der Miteigentumsanteile
Der Vertrauensschutz ist dabei prinzipiell ein gewichtiges Argument für die Beibehaltung der einmal getroffenen Regelung, da sich jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich darauf muss verlassen können, dass wohnungseigentumsrechtlich getroffene Regelungen nicht ohne seine Zustimmung geändert werden (BayObLG DNotZ 2004, 147). - OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger …
Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (…vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.). - LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12
Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!
Dies könnte die Beklagten zu 1 bis 4 von ihrer Zustimmungsverpflichtung nur dann befreien, wenn feststünde, dass diese der Änderungsvereinbarung nicht zustimmen (so BayObLG, ZMR 2003, 949, 950).
Rechtsprechung
BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 § 44 Abs. 3
Zuständigkeit des Amtsgerichts für einstweilige Anordnungen in WEG -Sachen - ibr-online
WEG - Bauliche Veränderungen: Abdingbarkeit des Zustimmungserfordernisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Wohnungseigentums; Errichtung eines Wintergartens auf einer zur Sondernutzung zugewiesenen Terrasse; Verschlechterung des optischen Gesamteindrucks; Abbedingen des Zustimmungserfordernisses durch Gemeinschaftsordnung; Auslegung der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 949
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts
Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03
Das Zustimmungserfordernis der übrigen Wohnungseigentümer kann durch die Gemeinschaftsordnung abgedungen werden (allgemeine Meinung; z.B. BayObLG NZM 2001, 815). - BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98
Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach …
Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03
Grundsätzlich kann sich das Landgericht bei der Beurteilung, ob ein Nachteil vorhanden ist, mit Plänen und Lichtbildern begnügen (vgl. BayObLG NZM 1998, 980 f.). - BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 71/87
Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 34/03
Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung der Erklärung darstellt (st. Rsp.; z.B. BayObLG NJW-RR 1988, 140 m. w. N.).
- BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen …
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat den Beschluss des Landgerichts am 3.7.2003 (2Z BR 34/03) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.§ 8 der Gemeinschaftsordnung erfasst nämlich nur Eingriffe in bestehendes Gemeinschaftseigentum, nicht jedoch die Schaffung neuen Gemeinschaftseigentums durch Errichtung zusätzlicher Bauwerke (vgl. Beschluss des Senats vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03).
Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (siehe BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514; Beschluss des Senats vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03).
- BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03
Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des …
Dies zu beurteilen ist Sache des Tatrichters, der sich dazu im Rahmen von § 12 FGG einen ausreichenden Gesamteindruck verschaffen muss, sei es durch einen Augenschein, sei es durch geeignete Lichtbilder (dazu BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 239/03; Beschluss vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03; auch BayObLG WuM 2004, 48; BayObLG NZM 1998, 980/981; OLG Hamm NZM 2000, 910). - BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 61/03
Voraussetzungen für die Feststellung der nachteiligen Veränderung des optischen …
Einen unmittelbaren Augenschein in der Wohnanlage muss das Gericht nach § 12 FFG nur einnehmen, wenn die vorgelegten Bilder nicht geeignet sind, einen ausreichenden Gesamteindruck von der baulichen Veränderung und ihren Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere das Wohnungseigentum anderer Personen in derselben Wohnanlage, zu ermöglichen (BayObLG Beschluss vom 3.7.2003 2Z BR 34/03).
Rechtsprechung
BayObLG, 20.06.2003 - 2Z BR 59/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 45 Abs. 1 § 48; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1
Bezeichnung der Wohnungseigentümer im Beschluss - Errechnung des Beschwerdewerts - ibr-online
Rechtliches Gehör bei Festsetzung des Beschwerdewertes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bezeichnung der einzelnen Wohnungseigentümer bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Rubrum oder Verweis auf eine beigefügte Eigentümerliste; Ermittlung des Interesses des Beschwerdeführers bei der Festsetzung des Beschwerdewerts von Amts wegen; Gelegenheit zur ...
Verfahrensgang
- LG München - 2Z BR 18/04
- AG Nürnberg, 05.12.2002 - 1 UR II 245/02
- LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2003 - 14 T 110/03
- BayObLG, 20.06.2003 - 2Z BR 59/03
- BayObLG, 11.03.2004 - 2Z BR 18/04
- BayObLG, 15.03.2004 - 2Z BR 18/04
- OLG München, 23.01.2007 - 32 Wx 5/07
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 949
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei …
Auszug aus BayObLG, 20.06.2003 - 2Z BR 59/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine Rechtspersönlichkeit, sodass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG, ZMR 2002, 536, 537).
- BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss tatsächlich beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG OLG-Report 2005, 3; ZMR 2003, 949; 2002, 536/537). - VG Kassel, 11.10.2005 - 2 G 1304/05
Verwaltungsgericht Kassel stoppt die grundhafte Erneuerung und den Ausbau des …
Bei der im Rubrum verwandten Bezeichnung handelt es sich dementsprechend um eine Sammelbezeichnung für die Antragsteller, die sich im Einzelnen aus der diesem Beschluss beigefügten 11 Seiten umfassenden Anlage ergeben (s. hierzu BVerwG, Beschluss vom 06.05.1992 - 4 B 139.91 -, NJW 1993, 79; BayOLG, Beschlüsse vom 26.07.2001 - 2 Z BR 73/01 -, juris, und vom 20.06.2003 -2 ZBR 59/03 -Juris).