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   BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03   

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https://dejure.org/2003,4763
BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03 (https://dejure.org/2003,4763)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2Z BR 137/03 (https://dejure.org/2003,4763)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2Z BR 137/03 (https://dejure.org/2003,4763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1

  • prewest.de PDF

    § 15 WEG
    Teileigentum - Verwalterzustimmung zur Vermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1
    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungsbefugnis bei Änderung gewerblicher Nutzung von vermietetem Teileigentum; Einfluss einer Zustimmung des Verwalters auf dieVerwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümer

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 13 UR II 82/02
  • LG Regensburg - 7 T 39/03
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 385
  • ZMR 2004, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.; OLG Köln NZM 2002, 29).

    Auch die Interessenlage ist in beiden Fällen nicht unbedingt gleich (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.).

  • KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97

    Bauliche Veränderung an Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters anstelle

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03
    Grundsätzlich, so auch hier, ist anzunehmen, dass die Verwalterzustimmung die Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümer für diese Zustimmung nicht verdrängen soll (vgl. BayObLG WE 1992, 195 f.; KG NZM 1998, 771 f.).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03
    Die Bestandskraft des den Beschlussantrag ablehnenden Eigentümerbeschlusses vom 29.11.1993 steht dem jetzt erneut gestellten Verpflichtungsantrag mit dem gleichen Inhalt aber nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03
    Die Bestandskraft des den Beschlussantrag ablehnenden Eigentümerbeschlusses vom 29.11.1993 steht dem jetzt erneut gestellten Verpflichtungsantrag mit dem gleichen Inhalt aber nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 2002, 20/25; 2002, 247).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03
    Auch die Ablehnung eines Beschlussantrags hat Beschlussqualität (BGH NJW 2001, 3339).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01

    Nutzungsänderung mit Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.; OLG Köln NZM 2002, 29).
  • AG Bonn, 25.01.2018 - 27 C 111/17

    Kindertagespflege beeinträchtigt Miteigentümer nicht!

    Soweit der Kläger der Auffassung ist, die Beschlusskompetenz fehle, weil der Beschluss eine nach der Teilungserklärung erlaubte Änderung - vereinbarungsgleich - einschränke, trifft dies nicht zu, weil die Teilungserklärung in § 5 Ziff. 3 bereits selbst eine einschränkende Regelung enthält und eine Entscheidung des Verwalters vorsieht sowie allgemein anerkannt ist, dass die Wohnungseigentümer eine Entscheidung des Verwalters abändern bzw. ersetzen können (vgl. etwa BayObLG, Beschl. v. 25.09.2003, Az. 2Z BR 137/03, zitiert nach Juris, Rn. 14).
  • OLG München, 05.07.2006 - 34 Wx 63/06

    Auslegung einer Teilungserklärung zur selbständigen gewerblichen Nutzbarkeit von

    Denn die Zulässigkeit der Unterteilung bedingt nicht die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung (BayObLG ZMR 2004, 133).
  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 183/04

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs bei mehrjährigem Zuwarten mit gerichtlicher

    Im Einzelfall kann die Auslegung aber ergeben, dass der Negativbeschluss sich in der konkreten Ablehnung eines bestimmten Antrags erschöpft und darüber hinaus keine Wirkung entfaltet (BayObLG ZMR 2004, 133).
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