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   OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00   

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https://dejure.org/2003,16401
OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00 (https://dejure.org/2003,16401)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 Wx 53/00 (https://dejure.org/2003,16401)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 Wx 53/00 (https://dejure.org/2003,16401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 2; BGB § 683
    Ansprüche aus Notgeschäftsführung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz von Sanierungskosten

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 318 T 120/99
  • OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 137
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Mit der weiteren Beschwerde kann aber nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen, d.h. nicht zwingend sind, oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1988, 1099, 1100).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Mit der weiteren Beschwerde kann aber nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen, d.h. nicht zwingend sind, oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (BGH FGPrax 2000, 130; BayObLG FamRZ 1988, 1099, 1100).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 20 W 640/83

    Zugehörigkeit zum gemeinschaftlichen Eigentum oder zum Sondereigentum;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 18/98

    Beteiligung des Eigentümers eines Sondereigentums an der Sanierung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Die unterhalb des ersten Belages befindlichen tragenden Teile sowie die Isolierschichten einer Terrasse gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum (HansOLG Hamburg Beschluss v. 18.10.1994 - 2 Wx 104/92; BayObLG WuM 1998, 369).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Danach sind aber auch Aufwendungen für werterhaltende Maßnahmen zu ersetzen, die die Wohnungseigentümer unausweichlich, wenn auch später, hätten tätigen müssen (Palandt-Thomas a.a.O. § 684 Rn 1; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913, 914; Staudinger-Bub a.a.O. § 21 Rn 56 a).
  • KG, 16.01.1984 - 24 W 4173/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 66/95

    Betreten und die Benutzung der in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Entweder ist der gegen § 5 Abs. 2 WEG verstoßende Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nichtig (vgl. BGH Beschluss v. 20.09.2000 NJW 2000, 3500), wie das Landgericht, von seiner Auslegung ausgehend, konsequent und rechtsfehlerfrei festgestellt hat.
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.08.2003 - 2 Wx 53/00
    Zwar ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag neben § 21 Abs. 2 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer berechtigt ist, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahme zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig ist, für anwendbar gehalten hat (vgl. BayObLG DWE 1982, 137; WE 1995, 243; WuM 1995, 728, 730; ZMR 2003, 51; KG MDR 1984, 495; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 148, 149; OLG Hamm WE 1993, 110, 111; Staudinger-Bub BGB/WEG 12. Aufl. § 21 WEG Rn 55 m.w.N.), da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts durch den Geschäftsführer etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr eine Regelungslücke entstünde.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    aa) (1) Einigkeit besteht im Wesentlichen darüber, dass ein Bereicherungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers als Folge von Maßnahmen zur Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nicht von vornherein ausgeschlossen ist, wenn die Voraussetzungen der Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG oder der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag nicht vorliegen (OLG Hamburg, ZMR 2004, 137, 138; 2007, 129, 130; OLG Frankfurt, ZWE 2009, 123, 126; Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 23; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 31; Hügel/Elzer, WEG, § 21 Rn. 21; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 9; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 91; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 17; Timme/Elzer, WEG 2. Aufl., § 21 Rn. 88; Bub, ZWE 2009, 245, 253; ähnlich für Mängelbeseitigungsmaßnahmen: Senat, Urteil vom 25. Juli 2015 - V ZR 167/14, NJW 2015, 2874 Rn. 24).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Bei Ansprüchen aus Bereicherungsrecht (§§ 684 Satz 1, 812 ff. BGB) wegen erfolgter Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wird demgegenüber die durch die Maßnahme erzielte Wertsteigerung des Gemeinschaftseigentums ausgeglichen (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.08.2003 - 2 Wx 53/00, ZMR 2004, 137; BeckOK WEG/Elzer, a.a.O., § 21 Rdnr. 88).
  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 Wx 35/05

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz der Kosten der kompletten

    Dieses schließt aber Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich nicht aus ( vgl. Senat ZMR 2004, 137 ff, BayObLG ZMR 2000, 187 f; OLG Schleswig OLGR 2004, 139 f jeweils nach juris ).
  • OLG Köln, 12.12.2001 - 2 Wx 62/01

    Amtslöschung eines fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses; Erledigung der

    Insoweit enthält § 144 FGG eine speziellere Regelung, welche in der Regel die Anwendung des § 142 FGG ausschließt (Senat, Beschluß vom 2. November 2000, 2 Wx 53/00; BayObLGZ 1969, 215 [219]; OLG Hamm, OLGZ 1979, 313 [317]; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 548 [549]; Winkler in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 144 Rdnr. 5; Jansen, FGG, 2. Auflage 1970, § 142 Rdnr. 1; § 144 Rdnr. 6).
  • LG Hamburg, 10.07.2006 - 318 T 37/06

    Wohnungseigentum: Sonderbelastung in der Jahreseinzelabrechnung; Verwalterhandeln

    Das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag ist neben § 21 Abs. 2 WEG anwendbar, da anderenfalls bei Überschreitung des Notgeschäftsführungsrechts - etwa bei nur vermeintlicher Gefahrenabwehr - eine Regelungslücke entstünde (HansOLG Hamburg Beschluss vom 27.8.2003 2 Wx 53/00 ZMR 2004 137 f.).
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