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   BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03   

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https://dejure.org/2003,4484
BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03 (https://dejure.org/2003,4484)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 2Z BR 132/03 (https://dejure.org/2003,4484)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 2Z BR 132/03 (https://dejure.org/2003,4484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten - Entlastung des Verwalters und Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung - Jahresabrechnung, Müllgebühr, Abfallgebühr, Wiederwahl, Verwalterbestellung, Öffnungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festlegung abweichender Kostenanteile bei gewerbl. Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses bezüglich Müllgebühren und Wirtschaftsplan; Unbeachtlichkeit der Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden; Heranziehung eines abweichenden Verteilungsmaßstabes bei gewerblicher Nutzung; Bestehen eines sachlichen ...

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 107/02
  • LG Augsburg - 7 T 5446/02
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 14
  • ZMR 2004, 211
  • BayObLGZ 2003, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Bei Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des amtierenden Verwalters und für Schadensersatzansprüche gegen diesen widerspricht ein Entlastungsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (siehe BGH Beschluss vom 17. Juli 2003, V ZB 11/03 = ZMR 2003, 570; a.A. noch BayObLGZ 2002, 417; 2003, 53/56).

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2003 (V ZB 11/03 = ZMR 2003, 750 mit kritischer Anm. Rau), der auf eine Vorlage des Senats hin ergangen ist (BayObLGZ 2003, 53), steht ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Bei Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des amtierenden Verwalters und für Schadensersatzansprüche gegen diesen widerspricht ein Entlastungsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (siehe BGH Beschluss vom 17. Juli 2003, V ZB 11/03 = ZMR 2003, 570; a.A. noch BayObLGZ 2002, 417; 2003, 53/56).

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2003 (V ZB 11/03 = ZMR 2003, 750 mit kritischer Anm. Rau), der auf eine Vorlage des Senats hin ergangen ist (BayObLGZ 2003, 53), steht ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Eine fehlerhafte Behandlung der Kosten für die Abfallentsorgung ist ihr nicht vorzuwerfen und wäre selbst dann nicht ohne weiteres ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung (siehe BayObLG NZM 2001, 754/757).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01

    Nutzungsänderung mit Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Auch wenn die Anwendung der Klausel durch den Verwalter nicht zu einer auf Dauer angelegten Änderung des vorgegebenen Kostenverteilungsmaßstabs führt, bewirkt sie im Einzelfall eine Abweichung und setzt deshalb ähnlich einer Öffnungsklausel voraus, dass hierfür ein sachlicher Grund besteht und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bislang bestehenden Verteilungsmaßstab nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137/140 ff.; OLG Köln ZMR 2002, 467).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Auch wenn die Anwendung der Klausel durch den Verwalter nicht zu einer auf Dauer angelegten Änderung des vorgegebenen Kostenverteilungsmaßstabs führt, bewirkt sie im Einzelfall eine Abweichung und setzt deshalb ähnlich einer Öffnungsklausel voraus, dass hierfür ein sachlicher Grund besteht und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bislang bestehenden Verteilungsmaßstab nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137/140 ff.; OLG Köln ZMR 2002, 467).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Bei Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des amtierenden Verwalters und für Schadensersatzansprüche gegen diesen widerspricht ein Entlastungsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (siehe BGH Beschluss vom 17. Juli 2003, V ZB 11/03 = ZMR 2003, 570; a.A. noch BayObLGZ 2002, 417; 2003, 53/56).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Dabei sind die tatsächlichen im Wirtschaftsjahr erzielten Gesamteinnahmen den tatsächlich geleisteten Ausgaben gegenüber zu stellen, ohne dass es darauf ankommt, ob bestimmte Ausgaben zu Recht getätigt wurden (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/90; BayObLG NZM 2001, 1040/1041; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 28 Rn. 42, 49 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Umstände, die erst nach der Bestellung aufgetreten sind, können nicht erfolgreich nachgeschoben werden (BayObLG NZM 2001, 104 f.; allgemein Niedenführ/Schulze § 26 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98

    Entlastung eines als faktischer Verwalter tätigen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Denn abweichend entscheiden hätte er in dieser Sache im Hinblick auf gegenteilige Beschlüsse anderer Oberlandesgerichte (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGZ 1989, 60; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269) nicht können (§ 28 Abs. 2 FGG).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1988 - 20 W 76/88
    Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
    Denn abweichend entscheiden hätte er in dieser Sache im Hinblick auf gegenteilige Beschlüsse anderer Oberlandesgerichte (vgl. z.B. OLG Frankfurt OLGZ 1989, 60; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269) nicht können (§ 28 Abs. 2 FGG).
  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich in der Folgezeit auch das Bayerische Oberste Landesgericht angeschlossen hat (BayObLG ZMR 2004, 211/212; anders noch BayObLGZ 2003, 417/420), steht ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BGH NJW 2003, 3124).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 414/02

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz und Abänderung eines vereinbarten

    Ebenfalls offen bleiben kann die Frage, ob es bei einer wie hier in § 12 vorliegenden Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die es dem Verwalter ohnehin im Einzelfall erlaubt, einen abweichenden Verteilungsmaßstab heranzuziehen, der im Rahmen der Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der mehrheitlichen Zustimmung durch die Wohnungseigentümer steht (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02, und BayObLG FGPrax 2004, 14 für ähnliche Klauseln), einer generellen Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch die Gemeinschaft überhaupt bedürfte.
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Der Senat hat sich dem im Interesse einer Einheitlichkeit der Rechtsprechung angeschlossen (Beschluss vom 30.10.2003 - 2Z BR 132/03).
  • OLG München, 06.03.2006 - 34 Wx 29/05

    Kein Beschwerderecht des Verwalters bei gerichtlicher Ungültigerklärung des

    Besondere Gründe, die es rechtfertigen könnten, auf mögliche Ansprüche zu verzichten, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH NJW 2003, 3124; BayObLG ZMR 2004, 211).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

    Weil kein Fehlverhalten ersichtlich ist, widerspricht die Beschlussfassung, selbst wenn mit ihr ein negatives Schuldanerkenntnis verbunden sein sollte, nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (BGH ZMR 2003, 750; siehe auch BayObLG Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 132/03).
  • KG, 27.08.2007 - 24 W 88/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Zahlung von Werklohnforderungen als ordnungsgemäße

    An einer Vereinbarkeit eines Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung fehlt es jedoch, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BayObLG ZMR 2004, 211 Rdnr. 34 nach juris; BGH NZM 2003, 764 Rdnr. 23 nach juris; Gottschalg in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., 2005, § 28 Rdnr. 31).
  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05

    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

    c) Die Entlastung von Verwalter und Verwaltungsbeirat entsprach ordnungsmäßiger Verwaltung, da keine erkennbaren Schadensersatzansprüche gegen sie bestehen (BayObLG ZMR 2004, 211/212; ZMR 2004, 50/51).
  • BayObLG, 07.03.2005 - 2Z BR 182/04

    Eigentümerbeschluss zur Entlastung des Verwalters und ehrenamtlichen

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (BayObLGZ 2003, 310/314).
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