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   BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03   

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https://dejure.org/2003,10683
BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03 (https://dejure.org/2003,10683)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 2Z BR 165/03 (https://dejure.org/2003,10683)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2Z BR 165/03 (https://dejure.org/2003,10683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12; WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 6 § 28
    Eigentümerbeschluss: Anfechtbarkeit - Auslegung - Wiedereinsetzung bei Versäumung der Anfechtungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung wegen fehlendem Protokoll trotz Anwesenheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung einer Sonderumlage; Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses; Kostenverteilung durch Umlage; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03
    Einem in der Eigentümerversammlung persönlich anwesenden Wohnungseigentümer kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Beschlussanfechtung im allgemeinen nicht deshalb bewilligt werden, weil innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch nicht fertig gestellt ist oder dem Wohnungseigentümer eine Einsichtnahme nicht ermöglicht wird (Ergänzung zu BayObLG Beschluss vom 17.1.2003, 2Z BR 130/02 = ZMR 2003, 435).

    Es steht zwar nicht fest, dass das Protokoll noch innerhalb der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG fertig gestellt wurde und der Antragsteller es hätte einsehen können (dazu BayObLG ZMR 2003, 435; KG ZMR 2002, 548).

  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel -

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 7.11.2002 (WuM 2003, 103) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

    Auch wenn man die Teilungserklärung im Sinn des Antragstellers auslegt, handelt es sich bei dem Eigentümerbeschluss nur um einen vereinbarungswidrigen Beschluss, der nicht nichtig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1020; WuM 2003, 103).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03
    b) Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses ist nicht nur die Abstimmung, sondern auch die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter (§ 24 Abs. 6 WEG; siehe BGHZ 148, 335).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03
    Auch wenn man die Teilungserklärung im Sinn des Antragstellers auslegt, handelt es sich bei dem Eigentümerbeschluss nur um einen vereinbarungswidrigen Beschluss, der nicht nichtig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1020; WuM 2003, 103).
  • KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01

    Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03
    Es steht zwar nicht fest, dass das Protokoll noch innerhalb der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG fertig gestellt wurde und der Antragsteller es hätte einsehen können (dazu BayObLG ZMR 2003, 435; KG ZMR 2002, 548).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Sollen - wie hier - nach der Gemeinschaftsordnung die Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit, wie wenn sie selbständige Eigentümergemeinschaften wären, über die Lasten und Kosten entscheiden, wird die Grenze ihrer Beschlusszuständigkeit nicht bereits mit der Aufnahme der anteiligen Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums in die Wirtschaftspläne und Abrechnungen, sondern erst dann überschritten, wenn sie dadurch einen in der Gemeinschaftsordnung bestimmten oder den auf einer Gesamteigentümerversammlung beschlossenen Verteilungsschlüssel ändern (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 1020 und ZMR 2004, 212, 213 = BayObLGR 2004, 98 (Ls)).
  • OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06

    Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift

    Der für die Ungültigerklärung maßgebliche Beschlussinhalt ist ohne Bindung an die Niederschrift der Beweisaufnahme zugänglich (vgl. BayObLGZ 1995, 407; BayObLG ZMR 2004, 212).
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