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   BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03   

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https://dejure.org/2003,6038
BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03 (https://dejure.org/2003,6038)
BayObLG, Entscheidung vom 18.12.2003 - 2Z BR 203/03 (https://dejure.org/2003,6038)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 2Z BR 203/03 (https://dejure.org/2003,6038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständige Auslegung einer Gemeinschaftsordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Bindung an die Auslegung der Vorinstanz; Übertragung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für das gemeinschaftliche Eigentum auf einen Wohnungseigentümer

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2
    Auslegungsbefugnis des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung - Übertragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für das gemeinschaftliche Eigentum auf den einzelnen Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung der Instandhaltungspflich auf Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03
    2 Z 53/90">WuM 1991, 305; NZM 2001, 1138 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9.Aufl. § 45 Rn. 90).

    Dies gilt insbesondere für Bauteile, an denen ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG NZM 2001, 1138/1140).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03
    Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHZ 121, 236/239; 139, 288/292; BayObLG …
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03
    Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (allg. Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHZ 121, 236/239; 139, 288/292; BayObLG …
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte

    Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer abweichend von § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 16 Abs. 2 WEG die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums und zur Tragung der damit verbundenen Kosten durch eine klare und eindeutige Regelung einzelnen Sondereigentümern auferlegen (BGH, Urteile vom 22.11.2013 - V ZR 46/13, ZMR 2014, 899, Rn. 10, zitiert nach juris; vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, ZMR 2012, 641, Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003 - 2Z BR 203/303, ZMR 2004, 357, Rn. 13, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 133/13, ZMR 2014, 661, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Zwar wird vertreten, dass sich die Kostentragungspflicht im Wege einer nach der Verkehrssitte orientierten Auslegung der Begründungsvereinbarung oder auch aus einer Bestimmung der Gemeinschaftsordnung ergeben kann, die von der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für das Gemeinschaftseigentum durch alle Wohnungseigentümer das dem Sondernutzungsrecht unterliegende Eigentum ausnimmt (Bärmann/Klein, a.a.O., § 13 Rdnr. 119 unter Hinweis auf BayObLG, ZMR 2004, 357; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 13 Rdnr. 58: "Ist der Sondernutzungsberechtigte zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet, hat er im Zweifel auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.").

  • OLG München, 23.05.2007 - 32 Wx 30/07

    Anfechtbarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung von

    Bei der Auslegung ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLG ZMR 2004, 357).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

    Eine Auslegung der Teilungserklärung ihrer nächstliegenden Bedeutung nach (vgl. BayObLG ZMR 2004, 357 m.w.N.) führt dazu, dass die Situation gleich zu behandeln ist mir der, die bestünde, wenn Zähleinrichtungen nicht vorhanden wären.
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 231/03

    Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Sondereigentümers für

    Die Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum kann durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt werden (BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003, Az.: 2Z BR 203/03).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0

    Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

    Eine Auslegung der Teilungserklärung ihrer nächstliegenden Bedeutung nach (vgl. BayObLG ZMR 2004, 357 m.w.N.) führt dazu, dass die Situation gleich zu behandeln ist mir der, die bestünde, wenn Zähleinrichtungen nicht vorhanden wären.
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