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   OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03   

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OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03 (https://dejure.org/2003,3384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2003 - 15 W 48/03 (https://dejure.org/2003,3384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 15 W 48/03 (https://dejure.org/2003,3384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5
    Einbeziehung von Wohngeldrückständen in Jahresabrechnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Anspruchs auf Wohngeldzahlung; Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Tragung von Gemeinschaftskosten nach Kostenverteilungsschlüssel oder Miteigentumsanteilen; Novation durch Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung; ...

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem Wohnungsmiteigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Umfang des Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 13
  • NZM 2003, 978
  • ZMR 2004, 371 (Ls.)
  • ZMR 2004, 54
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Die Entstehung eines Wohngeldanspruchs gegen einzelne Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 WEG setzt nach gefestigter und völlig einheitlicher Rechtsprechung einen Beschluss der Eigentümerversammlung voraus, durch den die Höhe des Betrags der auf die Wohnungseigentümer umzulegenden Kosten festgestellt und die Höhe des von dem einzelnen Wohnungseigentümer zu zahlenden Betrages nach Maßgabe des in der Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilungsschlüssels bestimmt wird (vgl. etwa BGHZ 104, 197, 201 = NJW 1988, 1910, 1911; BGHZ 142r 290 = NJW 1999, 3713, 3714).

    Durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung wird deshalb der aufgrund des Wirtschaftsplans gegen einen Rechtsvorgänger bestehende Anspruch auf Vorschusszahlungen gegen dessen Sonderrechtsnachfolger nicht neu begründet (BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713, 3714).

  • LG Rostock, 11.08.2000 - 2 T 253/00

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    An diesem Verständnis der Verweisungsvorschrift hat sich auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung des Beschwerderechts der ZPO durch das ZPO-RG, das hier im Hinblick auf die nach dem 01.01.2002 erlassene Entscheidung des Landgerichts anwendbar ist (§ 26 Nr. 10 EGZPO), nichts geändert (BayObLG a.a.O.; Demharter NZM 2002, 213, 215, 216).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist gegen eine solche Entscheidung des Landgerichts nur die Rechtsbeschwerde gegeben, deren Statthaftigkeit von einer Zulassung durch das Landgericht abhängig ist (NJW-RR 2002, 1375 = FGPrax 2002, 227; ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 = NJW 2002, 2573).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Die Entstehung eines Wohngeldanspruchs gegen einzelne Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 WEG setzt nach gefestigter und völlig einheitlicher Rechtsprechung einen Beschluss der Eigentümerversammlung voraus, durch den die Höhe des Betrags der auf die Wohnungseigentümer umzulegenden Kosten festgestellt und die Höhe des von dem einzelnen Wohnungseigentümer zu zahlenden Betrages nach Maßgabe des in der Gemeinschaftsordnung geltenden Kostenverteilungsschlüssels bestimmt wird (vgl. etwa BGHZ 104, 197, 201 = NJW 1988, 1910, 1911; BGHZ 142r 290 = NJW 1999, 3713, 3714).
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist gegen eine solche Entscheidung des Landgerichts nur die Rechtsbeschwerde gegeben, deren Statthaftigkeit von einer Zulassung durch das Landgericht abhängig ist (NJW-RR 2002, 1375 = FGPrax 2002, 227; ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 = NJW 2002, 2573).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Der neue Beschluss muss jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979).
  • OLG Bremen, 12.12.1991 - 4 W 10/91

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluss vom 17.09.1992 -15 W 251/92 -).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluss vom 17.09.1992 -15 W 251/92 -).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93
    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluss vom 17.09.1992 -15 W 251/92 -).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.1991 - 3 W 159/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluss vom 17.09.1992 -15 W 251/92 -).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber auch dann, wenn zwischen den Beschlüssen über den Wirtschaftsplan und der Abrechnung kein Eigentümerwechsel oder ein sonstiger Wechsel in der Rechtszuständigkeit stattgefunden hat, der Anspruch -auch soweit er mit rückständigen Wohngeldvorschüssen aus dem Wirtschaftsplan sachlich identisch ist- einheitlich auf den Beschluss über die Jahresabrechnung gestützt werden, eben weil dieser anspruchsbegründende Wirkung hat (Senat ZMR 2004, 54f; BayObLGZ 2004, 146ff; Deckert ZMR 2004, 371ff; Junker jurisPR-MietR 4/2005 Anm. 4; zweifelnd Häublein ZfIR 2005, 829).
  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 15 Wx 43/08

    Zur Prozessführungsbefugnis des Hausverwalters - Zur Ermittlung der ausstehenden

    Er wird aber der Höhe nach durch das in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers ausgewiesene Ergebnis begrenzt, kann also nur bis zum Betrag eines dort festgestellten Nachzahlungsbetrages geltend gemacht werden (BGHZ 131, 228, 231; Senat NJW-RR 2004, 13; BayObLG NJW-RR 2001, 659; NZM 2000, 298; MünchKomm - Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 28 Rdnr 20; Palandt - Bassenge, 67. Aufl., § 28 WEG Rdnr 8).

    Durch die bloße Erklärung der Verwalterin, es handele sich um fiktive Ansätze auf der Basis geschuldeter, aber nicht erbrachter Vorauszahlungen, kann der Inhalt des Beschlusses der Eigentümerversammlung nicht abgeändert werden (Senat NJW-RR 2004, 13).

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die

    Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch (oder nur) den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (siehe auch OLG Hamm ZMR 2004, 54).

    Denn der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld kann einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch (oder nur) den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (OLG Hamm ZMR 2004, 54 und Deckert ZMR 2004, 171).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Gegebenenfalls kann aber der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld einheitlich auf den in der Einzelabrechnung zur genehmigten Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann gestützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmäßig auch oder nur den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (vgl. BayObLG NZM 2004, 711; OLG Hamm ZMR 2004, 54; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 125a).
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Hinsichtlich des offenen Rests kann die Forderung, auch wenn eine Jahresabrechnung vorliegt, weiter auf den Wirtschaftsplan gestützt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1866/1867; OLG Hamm NZM 2000, 139/141; siehe auch Deckert ZMR 2004, 371 f.).
  • LG Saarbrücken, 02.03.2009 - 5 T 114/08

    Originäre Beitragsschuld durch Jahresabrechnung

    Denn der Beschluss über die Jahresabrechnung bewirkt keine Schuldumschaffung (Novation) des durch die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan statuierten Anspruchs auf Wohngeldvorauszahlungen; er hat insoweit lediglich bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung (vgl. Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 28 WEG, Rdnr. 150; BGH, a.a.O., Rdnr. 15; OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2003, Az.: 15 W 48/03, zitiert nach juris, Rdnr. 14).
  • BayObLG, 21.06.2004 - 2Z BR 86/04
    2. Der Anspruch auf Zahlung von Wohngeld kann einheitlich auf den in der Einzelab-rechnung zur Jahresabrechnung ausgewiesenen Nachzahlungsbetrag auch dann ge-stützt werden, wenn dieser nicht lediglich die Abrechnungsspitze, sondern betragsmä-ßig auch (oder nur) den Rückstand nicht geleisteter Wohngeldzahlungen nach dem Wirtschaftsplan umfasst (siehe auch OLG Hamm ZMR 2004, 54).
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