Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03   

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https://dejure.org/2004,765
BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03 (https://dejure.org/2004,765)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2004 - VIII ZR 133/03 (https://dejure.org/2004,765)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03 (https://dejure.org/2004,765)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Flächendifferenz einer Mietwohnung zu Ungunsten eines Mieters als minderungsbegründender Umstand; Flächenangabe im Mietvertrag als Zusicherung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Wohnflächenabweichung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietflächenabweichung - Rückerstattung zuviel gezahlter Miete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderung auch bei Ca.-Wohnflächenangabe im Mietvertrag

  • Judicialis

    BGB n.F. § 536 Abs. 1 Satz 1; ; BGB n.F. § 536 Abs. 1 Satz 3; ; BGB n.F. § 537 Abs. 1 Satz 2; ; BGB a.F. § 537 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1 S. 1
    Abweichung von der angegebenen Wohnflächer einer Mietwohnung als Mangel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietkürzung bei zu kleiner Wohnung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnflächenabweichung: Erheblichkeitsgrenze beträgt 10 %

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Flächenabweichung der Wohnung als Mangel der Mietsache (1)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Wohnfläche - Erheblichkeitsgrenze beträgt 10 %

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenabweichung von mehr als 10 % ist Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 456
  • ZMR 2004, 500
  • ZMR 2004, 600
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03
    Weist eine gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand einen Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. und einen Fehler nach § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, der den Mieter zur Minderung berechtigt (Senat, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats beinhaltet die in einem Wohnraummietvertrag angegebene Wohnfläche, auch bei einer "ca."-Angabe, im Allgemeinen zugleich eine dahingehende vertragliche Festlegung der Sollbeschaffenheit der Mietsache im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268 unter II; vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947 unter II 2 a; vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, aaO Rn. 8; vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, aaO Rn. 9 mwN).
  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 231/06

    Berücksichtigung von Nutzflächen bei der Berechnung der Wohnfläche

    Allerdings liegt ein zur Minderung der Miete berechtigender Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, wenn die gemietete Wohnung eine Wohnfläche aufweist, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt (Senatsurteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, NJW 2004, 1947; VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230; VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268).
  • BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 86/08

    Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen

    Dies gilt, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, auch dann, wenn der Mietvertrag wie hier zur Größe der Wohnfläche nur eine "ca."-Angabe enthält ( Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, NZM 2004, 456, unter II).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.12.2003 - 2Z BR 190/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9902
BayObLG, 29.12.2003 - 2Z BR 190/03 (https://dejure.org/2003,9902)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.2003 - 2Z BR 190/03 (https://dejure.org/2003,9902)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 2Z BR 190/03 (https://dejure.org/2003,9902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 § 48 Abs. 3 Satz 1
    Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung der Hauptsache - Geschäftswert

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines Antrags betreffend die Rechtswidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verfahren auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 600
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2004, 358; ZMR 2004, 600; WuM 2004, 112, jeweils zitiert nach juris; Senat OLGR 2005, 28; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 19 Rz. 86 mit weiteren Nachweisen).

    Die tatsächlich eingetretene Erledigung hat zu keiner Ermäßigung geführt, da der Antragsgegner als Gegenantragsteller an seinen (Gegen-)Anträgen festgehalten hat (vgl. auch BayObLG ZMR 2004, 600, zitiert nach juris).

  • OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 118/06

    Unzulässige Sachanträge nach Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren in der

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (BayObLG ZMR 2004, 600; OLG Frankfurt NZM 2006, 786; vgl. Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 86).

    Der Geschäftswert des Feststellungsantrags entspricht dem Geschäftswert der Beschlussanfechtung (BayObLG ZMR 2004, 600).

  • OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Anfechtung der Verwalterwahl

    Wie der Senat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 19.01.2004 - 16 Wx 21/03 - ausgeführt hat, tritt im Fall der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des Bestellungszeitraums grundsätzlich eine Hauptsacheerledigung ein, da die rückwirkende Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses praktisch keine Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter hat (ebenso: BayObLG NZM 2002, 300 ff. = ZMR 2002, 138 ff. = DNotZ 2002, 144 ff.; Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2 Z BR 190/03 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 20 W 563/05

    Grundbuchverfahren: Rechtsmitteleinlegung ohne ausdrückliche Angabe, in wessen

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zweck der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem auch das Grundbuchverfahren zählt, nicht vorgesehen (BayObLG ZMR 2004, 600; Senat OLGR 2005, 28, 29; OLG Zweibrücken MDR 2006, 290; Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 77, Rdnr. 5; Demharter, aaO., § 1, Rdnr. 56; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 86 und Nachweise in Fußnote 368).
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