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   OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03   

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https://dejure.org/2004,7345
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03 (https://dejure.org/2004,7345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2004 - 20 W 299/03 (https://dejure.org/2004,7345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2004 - 20 W 299/03 (https://dejure.org/2004,7345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 43 WoEigG, § 240 ZPO
    Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als Antragsteller beteiligten Wohnungseigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitreibungsverfahren gegen Wohnungseigentümer und Teileigentümer wegen rückständiger Beiträge; Unterbrechung des Betreibungsverfahrens wegen Insolvenz des Antragstellers; Veräußerung des Wohnungseigentums nach Anhängigkeit des Verfahrens; Maßgeblicher Zeitpunkt für die ...

  • Wolters Kluwer

    (Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als Antragsteller beteiligten Wohnungseigentümers)

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 43; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 43; ZPO § 240
    Unterbrechung des Betreibungsverfahrens wegen rückständiger Beiträge durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Unterbrechung des Beitreibungsverfahrens bei Insolvenz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Nach allgemeiner Auffassung tritt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten grundsätzlich keine Unterbrechung des Verfahrens ein (BayObLG Rpfleger 2002, 262 für das Grundbuchverfahren; Zöller/Greger: ZPO, 24. Aufl., § 240, Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Ein Erwerber haftet nur für die Beiträge, die nach seiner Eintragung als Eigentümer durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung begründet werden (BGHZ 104, 197, 203; Niedenführ/Schulze, aaO., § 16, Rdnr. 66; Palandt/Bassenge, aaO., § 16, Rdnr. 31, 32).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Auf Grund der somit fortbestehenden Sachlegitimation der Antragsgegnerin verbleibt es auch bei ihrer (passiven) Verfahrensführungsbefugnis (BGH NJW 2001, 3339; Niedenführ/Schulze, aaO., vor §§ 43 ff, Rdnr. 104; Palandt/Bassenge, aaO., § 43, Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03
    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • KG, 02.07.2007 - 24 W 34/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterbrechung des Verfahrens auf Unterlassung

    In Wohnungseigentumsverfahren als echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 240 Satz 1 ZPO jedoch entsprechende Anwendung, wenn Verfahrensgegenstand ein Individualanspruch des insolventen Antragstellers bzw. eine Individualschuld des insolventen Antragsgegners ist und die Insolvenzmasse betroffen ist (vgl. zu Vorstehendem Senat ZMR 2005, 647/648; OLG Frankfurt ZMR 2005, 145; Palandt/Bassenge, BGB, 66.Aufl., WEG, § 43 Rdn.17; KK-WEG/Abramenko, vor §§ 43 ff. Rdn.57; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl. § 240 Rdn.2).
  • OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07

    Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre

    Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschrift im Verfahren nach dem FGG mittelbare oder unmittelbare Anwendung findet (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 1417; KG FG-Prax 2005, 198; Vogl WE 2002, 64; OLG Frankfurt, ZInsO 2004, 1362; AG Kassel, ZMR 2005, 743).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2005 - 3 Wx 232/04
    Hierbei ist mit dem Landgericht davon auszugehen, dass allein eine bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zu einer Eigentümerversammlung zur Nichtigkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen kann (vgl. Bay ObLG ZMR 2005, 145, m.w.N.).
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