Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Chronologische Darstellung der Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen nach Erfüllungstatbeständen des für die Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Bankkontos; Zwangsgeld und ersatzweise Zwangshaft wegen Nichterfüllung des gerichtlichen Beschlusses; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 1, 3; ZPO § 574 Abs. 1 § 887 § 888
Vollstreckung einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts; Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts über die Vollstreckung einer Entscheidung; Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.11.2004 - 318 T 5/04
- OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 396
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 29.05.2002 - 16 Wx 87/02
Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach § 43 Abs. 1 WEG
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04
Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (…vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris). - OLG Köln, 28.01.2004 - 16 Wx 248/03
Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04
Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (…vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 147/02
Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren: Rechtsmittelzug nach der ZPO-Reform vom 27. …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04
Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (…vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris). - BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 25/04
Verwerfungskompetenz des BayObLG nach Beschwerdevorlage durch ein bayerisches …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2005 - 2 Wx 124/04
Hat das Wohnungseigentumsgericht als Prozessgericht eine Entscheidung nach den §§ 887 ff ZPO getroffen, sind ausschließlich die Rechtsmittel der ZPO gegeben; eine sofortige weitere Beschwerde nach § 45 Abs. 1 WEG ist - unabhängig von dem Erreichen des Beschwerdewerts - nicht statthaft (…vgl. Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 17; OLG Köln NJW-RR 2002, 1384; OLG Köln, Beschluss vom 28.1.04, Az: 16 Wx 248/03, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.4.02, 20 W 147/02, zitiert nach Juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19.2.04, 2 ZBR 25/04, zitiert nach Juris).
- OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 20 W 173/07
Zwangsvollstreckung in Wohnungseigentumssachen: Geltung der Vorschriften der ZPO
Die Auffassung der Schuldner, dass die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde aus §§ 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i. V. m. § 45 Abs. 1 WEG a. F. folge, trifft nicht zu, da § 45 Abs. 1 WEG a. F. nur für die Rechtsmittel gegen Hauptsache- und einzelne ihnen gleichstehende Zwischenentscheidungen im Erkenntnisverfahren, nicht aber im Zwangsvollstreckungsverfahren gilt (OLG Köln NZM 2002, 622; HansOLG Hamburg ZMR 2005, 396;… Palandt/Bassenge, aaO., § 45, Rdnr. 2a;… Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 45, Rdnr. 17). - BayObLG, 04.05.2020 - 1Z BR 36/20
Verwerfungskompetenz bezüglich einer dem Obersten Landesgericht vorgelegten aber …
Vorliegend hat das Landgericht im angefochtenen Beschluss vom 10. Dezember 2019 die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, denn das Schweigen des Beschwerdegerichts bedeutet Nichtzulassung (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. März 2014, IX ZB 48/13, NJW-RR 2014, 639 Rn. 7 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2005, 2 Wx 124/04, juris Rn. 3).