Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.11.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6952
BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04 (https://dejure.org/2004,6952)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 2Z BR 152/04 (https://dejure.org/2004,6952)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 2Z BR 152/04 (https://dejure.org/2004,6952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 6
    Wirksamkeit mündlicher Feststellung und Verkündung von Eigentümerbeschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konstitutive Bedeutung der Feststellung und Bekanntgabe eines Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung ; Notwendigkeit der Protokollierung des Beschlusses und die Beschlussfeststellung im Protokoll für die Wirksamkeit eines gefassten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 456
  • NZM 2005, 631
  • ZMR 2005, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 (Beschluss vom 23.8.2001, NJW 2001, 3339 ff.) der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zukommt.

    Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich hiernach regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist (BGH NJW 2001, 3339/3342).

    Dies entsprach nämlich bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.8.2001, die weitgehend erst Ende 2001 veröffentlicht wurde, einer weit verbreiteten Ansicht (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2001, 3339/3341).

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 13.10.2004 - 2Z BR 152/04
    Die in § 24 Abs. 6 WEG vorgeschriebene Protokollierung von Versammlungsbeschlüssen ist aber keine Voraussetzung für die Existenz und die Wirksamkeit eines gefassten Beschlusses (BGH NJW 1997, 2956 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8853
BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04 (https://dejure.org/2004,8853)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2004 - 2Z BR 127/04 (https://dejure.org/2004,8853)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2004 - 2Z BR 127/04 (https://dejure.org/2004,8853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2 § 23 Abs. 1, Abs. 4
    Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft - bestandskräftiger Beschluss über Sonderumlage bei falschem Verteilungsschlüssel

  • ibr-online

    Neu-Eigentümer haften nicht für Alt-Verbindlichkeiten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines bestandskräftigen Beschlusses von Wohnungseigentümern zu einer Sonderumlage; Invollzugsetzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit Anlegung von Wohnungsgrundbüchern und Eintragung zweier Wohnungseigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 462
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04
    Die neuen Erwerber der Einheiten Nr. 13, Nr. 15 und Nr. 16 konnten daher nicht mehr Mitglieder einer werdenden Eigentümergemeinschaft werden (BayObLG NZM 2002, 300).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04
    Vor ihrer Eintragung im Grundbuch als Eigentümer sind die Erwerber lediglich "werdende Wohnungseigentümer", die auch nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten haften, die noch vor ihrem Eigentumserwerb begründet und fällig geworden sind (BGHZ 107, 285 = BGH NJW 1989, 2697).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04
    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt und mindestens zwei Wohnungseigentümer eingetragen sind (BayObLGZ 1990, 101).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04
    Der Eigentümerbeschluss über die Umlegung nach Miteigentumsanteilen ist als Festsetzung einer einmaligen Sonderumlage möglicherweise vereinbarungswidrig, aber nicht nichtig (BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Würde bereits ab der Eintragung des ersten Erwerbers der allgemeine, für voll eingerichtete Gemeinschaften geltende Grundsatz eingreifen, wonach nur der eingetragene Eigentümer Träger von Rechten und Pflichten nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein kann (so BayObLGZ 1990, 101, 104; ZMR 2005, 462; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 25 WEG Rdn. 11 a.E.), endete die angestrebte zügige Verteilung der Stimmrechtsmacht des teilenden Eigentümers auf die künftigen Eigentümer zu einem - bezogen auf das "Demokratisierungsinteresse" der Erwerber (vgl. Heismann, aaO) - zufälligen Zeitpunkt.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der

    Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich im Verhältnis eines Miteigentümers zur Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zurechnung des Verhaltens des Verwalters nach § 278 BGB bei Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung ausgeschlossen ist (Senat ZMR 2005, 462; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97; KG NJW-RR 1986, 1078; MK/BGB - Engelhardt, § 21 Rz. 21).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).

    Weitgehend Einigkeit besteht nach der oben und vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber wieder darüber, dass (Erst- oder Zweit-)Erwerber nach rechtlicher Invollzugsetzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, das heißt nach Eintragung mindestens zweier Wohnungseigentümer im Grundbuch, nicht mehr Mitglied einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft werden können und damit auch nicht mehr in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG haften (vgl. zuletzt BayObLG ZWE 2005, 227; Thüringer OLG WuM 2001, 504; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 43 Rz. 23; vgl. auch die Nachweise bei Heismann ZMR 2004, 10 unter III. 1. b); Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Vor § 43 Rz. 8; Müller, a.a.O., Rz. 547; Palandt/Bassenge, a.a.O., Überbl v § 1 WEG Rz. 7).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - 3 Wx 167/05

    Keine Wohnungseigentümergemeinschaft, solange sich sämtliche Eigentumsrechte in

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich - die Problematik der werdenden Eigentümergemeinschaft kann hier außer Betracht bleiben, da auch eine solche nicht vorliegt - rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt und mindestens zwei Wohnungseigentümer eingetragen sind (vgl. zuletzt BayObLG ZMR 2005, 462, m.w.N.).
  • LG Rostock, 21.04.2020 - 1 S 143/19

    Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene

    Im Übrigen würde die Angabe und Anwendung eines falschen Kostenverteilungsschlüssels ebenfalls nur die Anfechtbarkeit begründen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. November 2004— 2Z BR 127/04).
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