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   OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05   

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OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05 (https://dejure.org/2005,2106)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2005 - 34 Wx 69/05 (https://dejure.org/2005,2106)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 34 Wx 69/05 (https://dejure.org/2005,2106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als Angelegenheit einzelner Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehr von Störungen: Wer ist klagebefugt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beseitigung einer an einem Haus angebrachten Funkantenne; Umfang der Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Antennenanlage als eine bauliche Veränderung; Voraussetzung der Verwirkung eines Rechtes

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 763/04
  • LG München I - 1 T 21655/04
  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3006
  • MDR 2006, 18
  • NZM 2005, 672
  • FGPrax 2005, 257
  • ZMR 2005, 733
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05

    Mitwirkung von Richtern in Wohnungseigentumssachen auch ohne Teilnahme an

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Denn die Beschlussfassung zielte auf eine ordnungsmäßige, d.h. den Vorschriften der Teilungserklärung entsprechende Verwaltung ab (vgl. § 15 Abs. 2 WEG; s.a. Senat, Beschluss vom 29.6.2005, 34 Wx 049/05; Niedenführ/Schulze § 22 Rn. 26).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 233/03

    Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zeitraum von rund sechseinhalb Jahren zwischen Beschlussfassung am 9.4.1997 und Aufforderung zur Beseitigung der Antenne im Dezember 2003 nicht ausreicht, um Verwirkung anzunehmen, zumal im Jahr 2003 zwischen den Beteiligten noch ein anderes gerichtliches Verfahren über die Nutzung der Antennenanlage anhängig war (vgl. den Beschluss des BayObLG vom 8.4.2004, 2Z BR 233/03 = OLG-Report 2004, 327).
  • BayObLG, 30.05.1996 - 2Z BR 9/96

    Umfang der einem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft eingeräumten

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind (vgl. BayObLGZ 2004, 1/4 und BayObLG ZMR 1996, 565).
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass es sich bei der Antennenanlage um eine bauliche Veränderung handelt, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht und daher nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedurft hätte (BayObLG NJW-RR 1996, 1358; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 54; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 9).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Die vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2.6.2006 (NJW 2005, 2061) anerkannte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH NJW 2005, 2061/2068 unter III 12).
  • BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98

    Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Verfahrensgegenstand ist die Beseitigung einer baulichen Veränderung, so dass es in erster Linie auf die konkreten Einbau- und Beseitigungskosten ankommt (BayObLG WuM 1998, 688/689; Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 32), die der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht auf 4.000 EUR veranschlagt.
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Auszug aus OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
    Sie bleibt daher Angelegenheit der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen mit der Folge, dass Verfahrensbeteiligte die einzelnen Wohnungseigentümer sind (vgl. BayObLGZ 2004, 1/4 und BayObLG ZMR 1996, 565).
  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

    Die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft nach Auffassung des Senats (OLG München NJW 2005, 3006) nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbandes, sondern die Wohnungseigentümer als Einzelpersonen.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Der hiesige 34. Senat hat hingegen daran festgehalten, dass die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbands betrifft und deshalb Sache der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen bleibt, was zur Folge hat, dass Beteiligte eines solchen gerichtlichen Verfahrens die einzelnen Wohnungseigentümer sind (OLG München NJW 2005, 3006).
  • OLG München, 20.06.2006 - 32 Wx 125/05

    Nichtige Ermächtigung des Wohnungseigentumsverwalters bei Unbestimmtheit der

    Folgt man der Auffassung des 34. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (ZMR 2005, 733), so stehen die Beseitigungsansprüche nur den einzelnen Wohnungseigentümern und nicht dem Verband zu.
  • LG München I, 03.08.2009 - 1 T 13291/05

    Wohnungseigentum: Pflicht eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Fliesen

    a) Die Antragstellerin kann den Anspruch als Wohnungseigentümerin geltend machen, da sie hierzu einer Ermächtigung der übrigen Eigentümer nicht bedarf (OLG München NZM 2005, 672; BayObLG BayObLGR 2005, 610 und NZM 2004, 344).
  • OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05

    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche

    Der hiesige 34. Senat hat hingegen daran festgehalten, dass die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbands betrifft und deshalb Sache der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen bleibt, was zur Folge hat, dass Beteiligte eines solchen gerichtlichen Verfahrens die einzelnen Wohnungseigentümer sind (OLG München NJW 2005, 3006).
  • LG Würzburg, 13.12.2005 - 64 O 1887/05

    Probleme der Passivlegitimation aufgrund der Teilrechtsfähigkeit einer

    Dem von den Klägern genannten Beschluss des OLG München (NJW 2005, 3006 [OLG München 27.07.2005 - 34 Wx 69/05] ) lag eine andere Fallkonstellation zu Grunde: Es ging um die Auseinandersetzung zwischen Wohnungseigentümern über die Beseitigung einer Antenne, somit um das Innenverhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2007 - 4 HKO 3850/07
    Die erforderliche Verdrängungsabsicht folgt daraus, dass kommerzielle Kartenverkäufern und damit auch der Verfügungsbeklagten diese Interessenlage der Spiele-Veranstalter bekannt ist und wissen, dass diese versuchen, mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen den Schwarzmarkt vorzugehen (ebenso OLG Hamburg NJW 2005, 3006).
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