Rechtsprechung
BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Instandhaltungspflicht des Vermieters im Falle des Nießbrauchs gegenüber dem Eigentümer; Vorschussanspruch des Mieters für die Kosten der Erneuerung von Elektroinstallationen; Pflichten eines Nießbrauchers hinsichtlich der Erhaltung einer Sache; Grundsätze einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Mangelbeseitigungsanspruch des mietenden Eigentümers gegen Nießbraucher; Instandhaltungspflicht
- Judicialis
- RA Kotz
Instandhaltungspflicht des Vermieters - bei Vermietung an Eigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 535 § 1041
Instandhaltungspflicht des Nießbrauchers/Vermieters einer Sache gegenüber dem Eigentümer/Mieter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Instandhaltungspflicht des Vermieters
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Umfang der Instandhaltungspflicht des Vermieters als Nießbraucher gegenüber dem Eigentümer/Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Instandhaltungsanspruch des Nießbrauchsberechtigten
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zur Instandhaltungspflicht des Vermieters, dem der Nießbrauch an der Mietsache zusteht
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1321
- MDR 2006, 15
- DNotZ 2006, 45
- NZM 2005, 780
- ZMR 2005, 783
- DB 2005, 2464
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04
Zu der gewöhnlichen, dem Nießbraucher obliegenden Unterhaltung der Sache zählen solche Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind; dazu gehören insbesondere normale Verschleißreparaturen (BGH, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290 unter II 3 b).
- BGH, 23.01.2009 - V ZR 197/07
Verpflichtung des Nießbrauchers zur Erhaltung der belasteten Sache in ihrem …
Darunter fallen insbesondere die normalen Verschleißreparaturen, während etwa die vollständige Erneuerung der Dacheindeckung eines Hauses als außergewöhnliche Maßnahme den Nießbraucher nicht belasten kann (…vgl. Senat , Urt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, aaO, S. 1292;… BGH, Urt. v. 7. Juli 1993, IV ZR 90/92, NJW 1993, 3198, 3199; Urt. v. 13. Juli 2005, VIII ZR 311/04, NJW-RR 2005, 1321, 1322). - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Diese Treuwidrigkeit kann aber nicht aus der "Dolo-Petit-Einrede" (vgl. dazu BGH 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 - NJW-RR 2005, 1321) hergeleitet werden. - BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz
Diese Treuwidrigkeit kann aber nicht aus der "Dolo-petit-Einrede" (vgl. dazu BGH 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 - NJW-RR 2005, 1321) hergeleitet werden.
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
Diese Treuwidrigkeit kann aber nicht aus der "Dolo-Petit-Einrede" (vgl. dazu BGH 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 - NJW-RR 2005, 1321) hergeleitet werden. - AG Berlin-Schöneberg, 08.12.2021 - 17 C 125/21
Beseitigungsanspruch des Mieters bei Wassereintritt durch Dachausbauarbeiten
Zu dieser gewöhnlichen Unterhaltung zählen solche Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind; dazu gehören insbesondere normale Verschleißreparaturen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 -, Rn. 9, juris). - KG, 16.03.2006 - 8 U 158/05
Mietvertrag: Mietzahlungsverpflichtung des Mieters nach Erwerb der Mietsache von …
Zu dieser Situation kann es etwa kommen, wenn sich der Eigentümer zur Anmietung von einem ihm gegenüber - dinglich oder schuldrechtlich - Nutzungsberechtigten entschließt (vgl. BGH ZMR 2005, 783: Eigentümer schließt Mietvertrag mit Nießbraucher), oder wenn der Mieter das Eigentum an der Mietsache von einem Dritten erwirbt, dem gegenüber wiederum sein Vermieter auf Grund eines Mietvertrags nutzungsberechtigt ist; denn gemäß § 566 BGB (i.V.m. § 578 BGB) würde der (Unter-)Mieter als Erwerber in die Rechte und Pflichten des Hauptmietvertrags eintreten. - VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
Sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen der Gesundheitsämter zur Durchsetzung von …
Die verfahrensgegenständlichen Überprüfungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz stellen demgegenüber eine außerordentliche Vorsorgemaßnahme dar, die nicht bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erwarten sind (vgl. etwa zur Erneuerung unsicher gewordener Elektroinstallation: BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 -, juris; vgl. zum Totalausfall einer Gastherme, AG Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 418/16 (o4) -, juris).