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   BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04   

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https://dejure.org/2005,2476
BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04 (https://dejure.org/2005,2476)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2005 - VIII ZR 311/04 (https://dejure.org/2005,2476)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 (https://dejure.org/2005,2476)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Instandhaltungspflicht des Vermieters im Falle des Nießbrauchs gegenüber dem Eigentümer; Vorschussanspruch des Mieters für die Kosten der Erneuerung von Elektroinstallationen; Pflichten eines Nießbrauchers hinsichtlich der Erhaltung einer Sache; Grundsätze einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mangelbeseitigungsanspruch des mietenden Eigentümers gegen Nießbraucher; Instandhaltungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 242 Cd; ; BGB § 535; ; BGB § 1041

  • RA Kotz

    Instandhaltungspflicht des Vermieters - bei Vermietung an Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 535 § 1041
    Instandhaltungspflicht des Nießbrauchers/Vermieters einer Sache gegenüber dem Eigentümer/Mieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungspflicht des Vermieters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Instandhaltungspflicht des Vermieters als Nießbraucher gegenüber dem Eigentümer/Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Instandhaltungsanspruch des Nießbrauchsberechtigten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Instandhaltungspflicht des Vermieters, dem der Nießbrauch an der Mietsache zusteht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1321
  • MDR 2006, 15
  • DNotZ 2006, 45
  • NZM 2005, 780
  • ZMR 2005, 783
  • DB 2005, 2464
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04
    Zu der gewöhnlichen, dem Nießbraucher obliegenden Unterhaltung der Sache zählen solche Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind; dazu gehören insbesondere normale Verschleißreparaturen (BGH, Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290 unter II 3 b).
  • BGH, 23.01.2009 - V ZR 197/07

    Verpflichtung des Nießbrauchers zur Erhaltung der belasteten Sache in ihrem

    Darunter fallen insbesondere die normalen Verschleißreparaturen, während etwa die vollständige Erneuerung der Dacheindeckung eines Hauses als außergewöhnliche Maßnahme den Nießbraucher nicht belasten kann (vgl. Senat , Urt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, aaO, S. 1292; BGH, Urt. v. 7. Juli 1993, IV ZR 90/92, NJW 1993, 3198, 3199; Urt. v. 13. Juli 2005, VIII ZR 311/04, NJW-RR 2005, 1321, 1322).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Diese Treuwidrigkeit kann aber nicht aus der "Dolo-Petit-Einrede" (vgl. dazu BGH 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 - NJW-RR 2005, 1321) hergeleitet werden.
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

    Diese Treuwidrigkeit kann aber nicht aus der "Dolo-petit-Einrede" (vgl. dazu BGH 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 - NJW-RR 2005, 1321) hergeleitet werden.
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

    Diese Treuwidrigkeit kann aber nicht aus der "Dolo-Petit-Einrede" (vgl. dazu BGH 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 - NJW-RR 2005, 1321) hergeleitet werden.
  • AG Berlin-Schöneberg, 08.12.2021 - 17 C 125/21

    Beseitigungsanspruch des Mieters bei Wassereintritt durch Dachausbauarbeiten

    Zu dieser gewöhnlichen Unterhaltung zählen solche Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind; dazu gehören insbesondere normale Verschleißreparaturen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 -, Rn. 9, juris).
  • KG, 16.03.2006 - 8 U 158/05

    Mietvertrag: Mietzahlungsverpflichtung des Mieters nach Erwerb der Mietsache von

    Zu dieser Situation kann es etwa kommen, wenn sich der Eigentümer zur Anmietung von einem ihm gegenüber - dinglich oder schuldrechtlich - Nutzungsberechtigten entschließt (vgl. BGH ZMR 2005, 783: Eigentümer schließt Mietvertrag mit Nießbraucher), oder wenn der Mieter das Eigentum an der Mietsache von einem Dritten erwirbt, dem gegenüber wiederum sein Vermieter auf Grund eines Mietvertrags nutzungsberechtigt ist; denn gemäß § 566 BGB (i.V.m. § 578 BGB) würde der (Unter-)Mieter als Erwerber in die Rechte und Pflichten des Hauptmietvertrags eintreten.
  • VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17

    Sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen der Gesundheitsämter zur Durchsetzung von

    Die verfahrensgegenständlichen Überprüfungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz stellen demgegenüber eine außerordentliche Vorsorgemaßnahme dar, die nicht bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erwarten sind (vgl. etwa zur Erneuerung unsicher gewordener Elektroinstallation: BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 -, juris; vgl. zum Totalausfall einer Gastherme, AG Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 418/16 (o4) -, juris).
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