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AG Hamburg-Bergedorf, 30.08.2005 - 409 C 168/05 |
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AG Hamburg-Bergedorf, Entscheidung vom 30. August 2005 - 409 C 168/05 (https://dejure.org/2005,27881)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Zugangszeitpunktes einer fristlosen Kündigung über Wohnraum; Möglichkeit eines nachträglichen Unwirksamwerdens einer ursprünglich wirksamen Kündigung über Wohnraum durch zwischenzeitlichen Wegfall des Kündigungsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 876
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 30.08.2005 - 409 C 168/05
Der Vorsitzende hat auch die Entscheidung des BGH ZMR 88, 16 = NJW-RR 88, 77 gesehen. - AG Dortmund, 28.06.1984 - 114 C 287/84
Einbau einer Sauna
Auszug aus AG Hamburg-Bergedorf, 30.08.2005 - 409 C 168/05
In dieselbe Richtung haben auch bereits das Amtsgericht Hamburg (WuM 1985, 263 und Landgericht Köln, NJ"W RR 1991, 208, 209, entschieden.
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 193/16
Wohnraummiete: Ausschluss der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch …
Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung angeführten amtsgerichtlichen Entscheidungen (AG Hamburg-Bergedorf, ZMR 2005, 876, 877; AG Halle (Saale), WuM 2009, 651) sind vereinzelt geblieben. - LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Wohnraummiete: Erforderlicher Zeitpunkt des Vorliegens des Kündigungstatbestandes …
Die Kammer folgt nicht der vereinzelt gebliebenen und nicht näher begründeten Auffassung des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf in dem Urteil vom 30.08.2005 Az. 409 C 168/05, wonach die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung auch noch zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegen müssen.