Rechtsprechung
   BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7932
BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04 (https://dejure.org/2004,7932)
BayObLG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04 (https://dejure.org/2004,7932)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2Z BR 166/04 (https://dejure.org/2004,7932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 23; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 § 23 § 43
    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Ungültigerklärung des Erstbeschlusses bei Bestandskraft des Zweitbeschlusses - Absehen von Beschlussfassung bei fehlender Beschlusskompetenz - keine Beschlusskompetenz bei Ausweisung von Besucherstellplätzen in Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt des Entfallens des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses einer Eigentümerversammlung; Folgen des Fehlens der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung für einen Beschlussgegenstand; Beschlusskompetenz der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
    Für das Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses kommt es auf die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter an (BGH NJW 2001, 3339).

    c) Auch ein ablehnender Beschluss hat Beschlussqualität und ist deshalb anfechtbar (BGH NJW 2001, 3339).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
    d) Der angefochtene Beschluss ist wegen Fehlens einer Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung nichtig (vgl. BGH NJW 2000, 3500).

    Eigentümerbeschlüsse, die nicht der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung unterfallen, sind nichtig (BGH NJW 2000, 3500).

  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
    Im Verfahren über die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses ist auch ohne Antragsänderung die Nichtigkeit des Beschlusses zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1986, 444/447).
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03

    Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung

    Auszug aus BayObLG, 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
    Es geht also nicht um die Umsetzung einer gesetzlichen oder in der Teilungserklärung enthaltenen Verpflichtung in dem Sinn, dass geregelt werden soll, an welcher Stelle oder in welcher Weise die Stellplätze errichtet werden sollen (vgl. dazu BayObLGZ 2004, 15/18).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Indessen folgt aus dem Umstand, dass der angegriffene Beschluss danach eine an sich überflüssige Regelung enthält, nicht ohne weiteres, dass er deshalb keinen Bestand haben könnte (vgl. auch Elzer, ZMR 2005, 892 ff.; Grziwotz/Jennißen in Jennißen, WEG, § 10 Rdn. 9; a.A. wohl Wenzel, aaO; vgl. auch BayObLG-ZMR 2005, 891 f.; KG NJW-RR 1993, 1104, 1105; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 Rdn. 257; Schmidt, ZWE 2009, 353, 354 f.; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 23 WEG Rdn. 6).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Im Verfahren über die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses ist daher auch ohne Antragsänderung die Nichtigkeit des Beschlusses zu prüfen (BayObLG, Beschluss 1.12.2004 - 2Z BR 166/04, ZMR 2005, 891; BayObLG, Beschluss vom 22.09.2004 - 2Z BR 159/04, NJW-RR 2005, 312; Bub in: Staudinger Kommentar zum BGB, 13. Bearbeitung 2005, § 27 WEG Rdnr. 109 und § 23 Rdnr. 258 mwN).
  • AG Dortmund, 29.10.2015 - 514 C 40/15

    Beschlussfassung der Jahresabrechnung 2014 i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung;

    Im Verfahren über die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses ist daher auch ohne Antragsänderung die Nichtigkeit des Beschlusses zu prüfen (BayObLG, Beschluss 1.12.2004 - 2Z BR 166/04, ZMR 2005, 891; BayObLG, Beschluss vom 22.09.2004 - 2Z BR 159/04, NJW-RR 2005, 312; Bub in: Staudinger Kommentar zum BGB, 13. Bearbeitung 2005, § 27 WEG Rdnr. 109 und § 23 Rdnr. 258 mwN).
  • LG Karlsruhe, 03.02.2009 - 11 S 12/07
    So wird ein Beschluss, der nichts regelt, sondern nur den Inhalt einer bestehenden Vereinbarung oder gesetzlichen Regelung wiederholt, zum Teil als nichtig angesehen (vgl. BayObLG ZMR 2005, 891 f. [BayObLG 01.12.2004 - 2 Z BR 166/04] ; Bub in Staudinger, BGB [2005] § 23 Rdn. 257).
  • OLG München, 23.03.2005 - 34 Wx 8/05

    Unzulässige Nutzung der Erholungseinrichtungen einer Ferienwohnanlage durch

    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292), hat dieser Beschluss keinen die Rechtslage gestaltenden oder verbindlich festlegenden Inhalt, so dass sich die Frage der etwa fehlenden Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung (vgl. BGHZ 145, 158; BayObLG NZM 2005, 21 und Beschluss vom 1.12.2004 - 2Z BR 166/04) nicht stellt.
  • LG Düsseldorf, 15.12.2011 - 19 S 82/11
    Dabei kann dahinstehen, ob der Beschluss bereits wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig ist (für die Nichtigkeit eines Negativbeschlusses bei Fehlen der Beschlusskompetenz: BayObLG ZMR 2005, 891),denn dies stünde der Ungültigerklärung nicht entgegen (vgl klein.in Bärmann, aaO.,§ 46 Rn 77).Die Wohnungseigentümer haben mit dem Beschluss zum Ausdruck gebracht, keinerlei Regelung über die Kellersituation herbeiführen zu wollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht