Weitere Entscheidung unten: KG, 05.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,86
BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03 (https://dejure.org/2003,86)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - V ZB 21/03 (https://dejure.org/2003,86)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - V ZB 21/03 (https://dejure.org/2003,86)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,86) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3 u. Abs. 4, 22 Abs. 1
    Privater Wasserverbrauch der Eigentumswohnungen ist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Aufhebung einer Mehrheitsentscheidung einer Wohnungseigentümerversammlung; Klage auf Zustimmung der Miteigentümer zum Einbau von Kaltwasseruhren; Regelung über die Verteilung der Kosten für Kaltwasser, das im räumlichen Bereich des Sondereigentums verbraucht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wasserversorgung - Verteilung der Kosten durch Mehrheitsbeschluß möglich

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbrauchsabhängige Abrechnung für Kaltwasserkosten

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 22 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3, 4 § 22 Abs. 1
    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserkosten: Keine Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verteilung der Wasserversorgungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3 u. Abs. 4, 22 Abs. 1
    Privater Wasserverbrauch der Eigentumswohnungen ist nicht über Wohngeld (§ 16 Abs. 2 WEG) abzurechnen

  • jurpage.net (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 192
  • NJW 2003, 3476
  • MDR 2004, 86
  • DNotZ 2004, 366
  • NZM 2003, 952
  • FGPrax 2004, 9 (Ls.)
  • ZMR 2003, 937
  • ZMR 2006, 217
  • ZMR 2006, 224
  • NJ 2004, 130
  • WM 2004, 678
  • DB 2004, 757 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (30)

  • KG, 10.03.2003 - 24 W 3/03

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft für den

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2001 (NJW-RR 2002, 731) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 10. März 2003 (NZM 2003, 319 = ZfIR 2003, 422 m. Anm. Derleder, ZfIR 2003, 407 = FGPrax 2003, 117 = WuM 2003, 401 = ZMR 2003, 600 = ZWE 2003, 281 m. Anm. Kümmel) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    In diesen Fällen rechtfertigt jedoch der mit der Vorschrift verfolgte Zweck, die Abwicklung des Rechtsverkehrs mit Wohnungseigentümergemeinschaften zu vereinfachen (BGHZ 78, 166, 172), eine entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (BayObLGZ 1989, 342, 344; BayObLG, ZMR 1997, 613, 614; OLG Hamm Rpfleger 1985, 257; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1989, 433, 434; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rdn. 126 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., vor §§ 43 ff WEG, Rdn. 118; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdn. 35; a.A. Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 27 Rdn. 17; wohl auch Derleder, ZfIR 2003, 407, 408).

    Da der individuelle Wasserverbrauch ausschließlich dem Gebrauch der jeweiligen Sondereigentumseinheit dient, sind auch die hierdurch verursachten Kosten - mit der in der Literatur im Vordringen begriffenen Auffassung - als solche des Sondereigentums anzusehen und mithin von § 16 Abs. 2 WEG nicht erfaßt (Niedenführ/Schulze, aaO, § 16 Rdn. 10; Slomian, ZWE 2000, 566, 567 in Fußn. 3; Bub, ZWE 2001, 457, 458; Schuschke, NZM 2001, 497, 501; Hogenschurz, NZM 2001, 1122, 1123; Wenzel, ZWE 2001, 226, 236; Jennißen, ZWE 2001, 461, 462; Armbrüster, ZWE 2002, 145, 146; Bielefeld, Grundeigentum 2002, 306, 307; Derleder, ZfIR 2003, 407, 409; Kümmel, ZWE 2003, 285; im Ergebnis auch Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 46).

    Soweit daher die Gemeinschaftsordnung - wie im vorliegenden Fall - keine Regelung zur Verteilung der Kosten der Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten und der damit verbundenen Kosten der Abwasserentsorgung enthält, können Wohnungseigentümer über diese Frage gemäß § 21 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluß entscheiden (Niedenführ/Schulze, aaO, § 16 Rdn. 10; Bub, ZWE 2001, 457, 459; Hogenschurz, NZM 2001, 1122, 1123; Jennißen, ZWE 2001, 461, 462; Armbrüster, ZWE 2002, 145, 148; Bielefeld, Grundeigentum 2002, 306, 307; Derleder, ZfIR 2003, 407, 409; Kümmel, ZWE 2003, 285, 286).

    Aber selbst wenn man eine solche bauliche Veränderung in dem nachträglichen Einbau von Kaltwasserzählern sehen wollte (so etwa Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 153), wäre die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG entbehrlich, weil deren Rechte nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden (Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 Rdn. 237; Bub, ZWE 2001, 457, 460; Derleder, ZfIR 2003, 407, 410; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1988, 273 zum Einbau von Wärmemengenzählern).

    Ob mit einem Festhalten an nicht verbrauchsabhängigen Abrechnungsmaßstäben eine grobe Unbilligkeit verbunden ist, läßt sich indes nicht generell, sondern nur im Einzelfall beantworten (a.A. Derleder, ZfIR 2003, 407, 410).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Die Änderung eines in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilungsschlüssels kann - wie bei einer gesetzlichen Regelung - nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 WEG nur durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer erfolgen (Senat, BGHZ 130, 304, 313; 145, 158, 169; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 760; Wenzel, ZWE 2000, 2, 6 = NZM 2000, 257, 261 = PiG 59, 55, 66); ein vereinbarungs- oder gesetzesändernder Mehrheitsbeschluß wäre mangels Beschlußkompetenz der Eigentümerversammlung nichtig (Senat, BGHZ 145, 158, 168; Wenzel, ZWE 2001, 226, 234).

    Läßt sich - wie hier - ein solches Einvernehmen nicht erzielen, so bleibt nur die fehlende Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. Senat, BGHZ 130, 304, 313).

    Ein dahingehender Anspruch kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; BayObLG, ZWE 2001, 320; OLG Köln, WuM 1998, 621, 622; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 119).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2001 (NJW-RR 2002, 731) gehindert und hat die Sache deshalb mit Beschluß vom 10. März 2003 (NZM 2003, 319 = ZfIR 2003, 422 m. Anm. Derleder, ZfIR 2003, 407 = FGPrax 2003, 117 = WuM 2003, 401 = ZMR 2003, 600 = ZWE 2003, 281 m. Anm. Kümmel) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Ein dahingehender Anspruch kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; BayObLG, ZWE 2001, 320; OLG Köln, WuM 1998, 621, 622; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 119).

    Dies sollte unabhängig davon gelten, ob das Wasser im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums oder des Sondereigentums verbraucht worden ist (BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 161; anders aber BayObLG, ZMR 1997, 152 für die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert).

  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Dies sollte unabhängig davon gelten, ob das Wasser im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums oder des Sondereigentums verbraucht worden ist (BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 161; anders aber BayObLG, ZMR 1997, 152 für die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert).

    Die Festsetzung des Geschäftswerts beruht auf § 48 Abs. 3 WEG, wobei das maßgebende Interesse aller Beteiligter nach den voraussichtlichen Kosten für die Nachrüstung mit Kaltwasserzählern nebst den Kosten für deren Wartung und Ablesung zu bestimmen ist (vgl. BayObLG, WuM 1994, 160, 161).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Maßgebend ist hierbei - wie stets bei Auslegung einer Grundbucheintragung - der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (Senat, BGHZ 121, 236, 239; 139, 288, 292).

    Die Wohnungseigentümer haben allerdings auf Grund ihres Selbstorganisationsrechts (Senat, BGHZ 139, 288, 293) einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen (vgl. Bub, ZWE 2001, 457, 459; Armbrüster ZWE 2002, 145, 149).

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Ob das der Fall ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage nach den Grundsätzen beurteilt werden, welche die Rechtsprechung im Hinblick auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 HeizkostenV zur Verbrauchserfassung für die Wärme- und Warmwasserversorgung entwickelt hat (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1994, 145, 146; KG, NJW-RR 1993, 468; ZMR 1996, 282, 283; OLG Köln, WuM 1998, 621; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 128; Niedenführ/Schulze, aaO, HeizkostenV Rdn. 11; auch BGH, Urt. v. 30. Januar 1991, VIII ZR 361/89, NJW-RR 1991, 647, 649).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Zwar sind die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt, über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen, hierbei kann aber jeder Wohnungseigentümer verlangen, daß der neue Beschluß schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt (Senat, BGHZ 113, 197, 200).
  • BayObLG, 28.06.1989 - BReg. 2 Z 57/89
    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Auch die Abänderung eines Mehrheitsbeschlusses kann von einem Wohnungseigentümer nämlich nur in besonderen Ausnahmefällen unter den Voraussetzungen des § 242 BGB verlangt werden (BayObLG, NJW-RR 1989, 1165; 1994, 658, 659).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Die Antragsteller erstreben nämlich in dem vorliegenden Verfahren nicht die Zustimmung der Antragsgegner zu einem Beschlußantrag über die verbrauchsabhängige Abrechnung bzw. die gerichtliche Ersetzung eines entsprechenden Eigentümerbeschlusses (vgl. dazu BGH, Urt. v. 6. März 1997, III ZR 248/95, NJW 1997, 2106, 2107).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
    Ob das der Fall ist, kann wegen der vergleichbaren Interessenlage nach den Grundsätzen beurteilt werden, welche die Rechtsprechung im Hinblick auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 2 HeizkostenV zur Verbrauchserfassung für die Wärme- und Warmwasserversorgung entwickelt hat (vgl. hierzu BayObLG, NJW-RR 1994, 145, 146; KG, NJW-RR 1993, 468; ZMR 1996, 282, 283; OLG Köln, WuM 1998, 621; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 16 Rdn. 128; Niedenführ/Schulze, aaO, HeizkostenV Rdn. 11; auch BGH, Urt. v. 30. Januar 1991, VIII ZR 361/89, NJW-RR 1991, 647, 649).
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5753/93

    Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen Gemeinschaft nach Duldung durch

  • OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZR 361/89

    Optierung des Vermieters zur Mehrwertsteuer; Verhältnismäßigkeit des

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 40/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) eines

  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

  • BayObLG, 10.09.1987 - BReg. 2 Z 90/87
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

  • OLG Frankfurt, 07.06.1989 - 20 W 150/89

    Wirksamkeit der Zustellung einer Antragsschrift zum Beschlussanfechtungsverfahren

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

    Nichtiger Mehrheitsbeschluss über Verteilung der Bewirtschaftungskosten -

  • OLG Hamm, 10.01.1985 - 15 W 300/84
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Ein solcher Anspruch setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, daß der geltende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 156, 192, 196, 202; BayObLGZ 1991, 396, 398; BayObLG, ZWE 2001, 597; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; auch Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 267 f. m.w.N.).

    Hinzu kommt, daß die Kosten der Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten und die hieran gekoppelten Kosten der Abwasserentsorgung, die bislang nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile abgerechnet werden, in Wahrheit nicht zu den in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zählen (Senat, BGHZ 156, 192, 199).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

    Da dieser Punkt in den Tatsacheninstanzen keine Rolle gespielt hat, eine Umdeutung des Klageantrags aber nicht in Betracht kommt (vgl. Senat, BGHZ 156, 192, 204), müsste die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, wenn das Begehren in der Sache Aussicht auf Erfolg hätte.
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Nach dem maßgeblichen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 291 f.; 156, 192, 197; Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, [...]) Wortlaut und dem Sinn dieser Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt, dürfen die begünstigten Wohnungseigentümer nur die ihren Wohnungen jeweils zugeordneten Bodenräume in Wohnraum umwandeln und die dazu nötige baulichen Maßnahmen auch am Dach des Hauses vornehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5069
KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05 (https://dejure.org/2005,5069)
KG, Entscheidung vom 05.10.2005 - 24 W 6/05 (https://dejure.org/2005,5069)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 24 W 6/05 (https://dejure.org/2005,5069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 5; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 45; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 § 28 Abs. 5 § 45; FGG § 27 § 29
    Wohnungseigentumsrecht: Zur Verteilung von aus Gemeinschaftsmitteln gezahlten Beratungskosten auf die Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Kostenverteilungsschlüssel: Verteilung von Anwaltskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 744
  • ZMR 2006, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 24.05.2000 - II 155/99

    Umfangreiche Hausverwaltungstätigkeit stellt

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Zum Einen rechnete er 4.335,50 DM ab für die Vertretung der Beteiligten zu II. und zu III. in einem u.a. auf Abberufung der Beteiligten zu III. gerichteten Anfechtungsverfahren der Antragsteller vor dem Amtsgericht Schönberg - 76 II 155/99 WEG -, das auch wegen eines Gegenantrages auf Wohngeldzahlung und eines weiteren Antrags von keinem Beteiligten weiter betrieben wird.

    Die im Anfechtungsverfahren der Antragsteller vor dem Amtsgericht Schöneberg - 76 II 155/99 WEG - entstandenen Anwaltskosten von 4.335,50 DM (= 2.216,71 Euro) hätten nicht den Antragstellern auferlegt werden dürfen.

  • FG Hamburg, 25.10.1991 - II 155/89

    Bewertung; anteiliger Bilanzgewinn bei abweichendem Wirtschaftsjahr

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Die Antragsteller standen in dem Anfechtungsverfahren vor dem Amtsgericht Schönberg - 76 II 155/89 WEG - auf der Antragstellerseite und die Beteiligten zu II. und III. mussten sich ihrer Angriffe mit Hilfe ihres Verfahrensbevollmächtigten erwehren und haben ihrerseits einen Gegenantrag gestellt.

    Hinzu tritt nach den Ausführungen zu II.1., dass sie die Anwaltskosten für das Anfechtungsverfahren vor dem Amtsgericht Schönberg - 76 II 155/89 WEG - nicht hätte auf die Antragsteller umlegen dürfen.

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge waren sämtliche Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären; nach der nunmehr geänderten Rechtsauffassung des Senats ist im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den die Einzelabrechnungen aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem Wohnungseigentümer oder mehreren einzelnen Wohnungseigentümern aufzubürden sind (Beschluss vom 26.9.2005 - 24 W 123/04 -, in Abgrenzung zu KG - 24 W 189/02 - ZMR 2003, 874).
  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, steht dann im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (BGH NJW 2003, 3124 - 2. Ls.).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 2Z BR 108/92

    Anspruch auf Erklärung eines Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Auch wenn vor Verteilung der Kosten nach § 47 WEG durch eine bestandskräftige Entscheidung eine quotenmäßige Umlage gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW-RR 1992, 845), so verbietet sich eine Umlegung der Verfahrenskosten ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung der einzelnen Wohnungseigentümer in dem Verfahren (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431; vgl. auch BayObLG WuM 1993, 486).
  • KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02

    Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die

    Auszug aus KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05
    Hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge waren sämtliche Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären; nach der nunmehr geänderten Rechtsauffassung des Senats ist im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den die Einzelabrechnungen aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem Wohnungseigentümer oder mehreren einzelnen Wohnungseigentümern aufzubürden sind (Beschluss vom 26.9.2005 - 24 W 123/04 -, in Abgrenzung zu KG - 24 W 189/02 - ZMR 2003, 874).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Die Mittel hierfür könnten durch Ansatz in der Jahresabrechnung oder im Wirtschaftsplan, Sonderumlage oder eine besondere Rücklage aufgebracht werden (KG, ZMR 2006, 224; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207 und Urteil vom 17. November 2009 - 55 S 92/09, juris Rn. 18; LG Leipzig, ZMR 2007, 400, 401; AG Dortmund, NZM 2008, 172; AG Pinneberg, ZMR 2009, 559, 560; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 323; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 285; Deckert, NZM 2009, 63, 67; Kuhla, ZWE 2009, 196, 198; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152; Sturhahn, NZM 2004, 84, 86; aM Becker in Bärmann, WEG 12. Aufl., § 16 Rn. 167: Sonderumlage sei nicht erforderlich).

    Sie dürfen in den Einzelabrechnungen dieser Jahresrechnung nur denjenigen Wohnungseigentümern angelastet werden, die tatsächlich vorschusspflichtig waren (KG, ZMR 2006, 224; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Leipzig, ZMR 2007, 400, 401; AG Dortmund, NZM 2008, 172; AG Pinneberg, ZMR 2009, 559, 560; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 323; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383; Timme/Bonifacio, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 285; Deckert, NZM 2009, 63, 67; Hügel, ZWE 2008, 265, 272; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Dies ist insbesondere in Fällen geboten, in denen eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Erstattungspflicht einzelner Miteigentümer rechtskräftig feststellt - wie dies insbesondere bei Kostenentscheidungen denkbar ist, die von der Gemeinschaft verauslagte Verfahrenskosten erfassen (vgl. KG ZMR 2006, 224 = MDR 2006, 744).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Im Verfahren auf Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin zu prüfen, ob die in den Einzelabrechnungen aufgeteilten jeweiligen Gesamtkosten dem einzelnen Wohnungseigentümer zu Recht aufgebürdet worden sind (vgl. KG ZMR 2006, 224 f nach juris).

    Die Anwaltskosten der Antragsgegner für das Beweissicherungsverfahren hätten daher im Hinblick auf die dortige Beteiligtenstellung nur unter den Antragsgegnern allein und nicht auch auf die Antragstellerin umgelegt werden dürfen (vgl. KG ZMR 2006, 224 f).

  • LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08

    Beschluss zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts

    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).
  • AG Pinneberg, 02.01.2009 - 60 C 45/08
    Es entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, die den Beklagten in dem Vorprozeß in der zweiten Instanz entstandenen Rechtsanwaltskosten auch nur vorübergehend anteilig den Klägern aufzuerlegen (vgl. KG, WuM 2005, 798).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht