Rechtsprechung
   OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3942
OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,3942)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,3942)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2005 - 34 Wx 56/05 (https://dejure.org/2005,3942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 4
    Bestimmtheit eines Beschlusses der WEG-Wohnungseigentümerversammlung über bauliche Veränderung

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 1, 4
    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche Veränderung der Eigentumswohnanlage - Bestimmtheit des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung: Beschluss hinreichend bestimmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überdachung einer Terrasse mittels einer Ziegelkonstruktion und Holzkonstruktion als bauliche Veränderung; Hinreichende Bestimmtheit des die bauliche Veränderung genehmigenden Eigentümerbeschlusses; Objektive und konkret feststellbare Nachteile als Beeinträchtigung im ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung (Terrassenüberdachung)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 230
  • BauR 2006, 1157
  • BauR 2006, 156 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).

    Den Beschluss der Wohnungseigentümer auf einen schon ausgeführten Bauzustand zu beziehen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791), verbietet sich also.

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).

    Den Beschluss der Wohnungseigentümer auf einen schon ausgeführten Bauzustand zu beziehen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791), verbietet sich also.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Unabhängig davon, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht in diesem Rechtszug neuen Sachvortrag der Beteiligten nicht selbständig würdigen kann, kommt es auf subjektive Vorstellungen der Abstimmenden und auch des Verwalters darüber, was mit dem Beschluss gemeint gewesen sein soll, nicht an (BayObLG NZM 1998, 867; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    (1) Der Beschluss besagt seinem maßgeblichen objektiven Inhalt und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292 f.), weder etwas zum Umfang der Überdachung noch zur Dachneigung noch zum dafür zulässig verwendbaren Material noch zur farblichen Gestaltung.
  • BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01

    Erstmalige Herstellung von Kfz-Stellplätzen in Eigentumswohnanlage -

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 140/91

    Bezeichnung des Beschlussgegenstands in der Einladung zu einer

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG NZM 2005, 182).
  • AG Hamburg, 26.05.2005 - 102c II 6/05

    Wohnungseigentum: Anspruch des gehbehinderten Wohnungseigentümers auf Einbau

    Auszug aus OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen

    Die Umgestaltung von drei Dachterrassen zu verglasten Wintergärten stellt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar (unstreitig, z.B. entschieden durch das BayObLG NJW-RR 1993, 337 und hinsichtlich der Überdachung einer Terrasse mit einer Ziegel-Holz-Konstruktion OLG München ZMR 2006, 230).

    Zur Nichtigkeit der Beschlüsse ist nur ergänzend festzuhalten, dass hinsichtlich der Beschlussfassung betreffend die Fenster die mangelnde Bestimmtheit des Beschlusses zwar einen (verspätet vorgebrachten) Anfechtungsgrund darstellen könnte, dies jedoch nicht zur Nichtigkeit führt (OLG München, ZMR 2006, 230).

  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG, ZMR 2005, 634 ff; OLG München, ZMR 2006, 230, 231; OLG Köln, FGPrax 2005, 203, 204); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen von völlig belanglosem oder bagatellartigem Charakter für das Gemeinschaftseigentums bzw. die äußere Gestaltung der Anlage bleiben außer Betracht (Jennißen, WEG, § 22 Rn. 30).
  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### X2, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 X2, Rdnr. 164).

    Ergibt sich aus den sonstigen aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen (wie z.B. als Anlage beigefügten Planskizzen) nicht hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag zumindest für ungültig zu erklären (OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230).

  • AG München, 15.01.2016 - 481 C 17409/15

    Einbau von Glasfüllungen in Wohnungseingangstüren, Verlegung eines

    Ergibt sich auch aus sonstigen aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen (wie z. B. als Anlage beigefügten Planskizzen) nicht hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären (OLG München 30.11.2005, 34 Wx 056/05).
  • AG Dortmund, 12.11.2015 - 514 C 71/14

    Wann liegt ein hinreichend bestimmter Beschluss über die Jahresabrechnung vor?

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### WEG, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 164).
  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG a.F. nicht etwa eine erhebliche Störung voraussetzt; diese ist vielmehr bereits dann überschritten, wenn die bauliche Veränderung nicht nur unerheblich stört (so ausdrücklich Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.11.2003, Az.: 2Z BR 1334/03; BVerfG, ZMR 2005, 634 ff.; OLG München, ZMR 2006, 230, 231).
  • AG Dortmund, 29.10.2015 - 514 C 40/15

    Beschlussfassung der Jahresabrechnung 2014 i.R.d. ordnungsgemäßen Verwaltung;

    Außer Betracht bleiben also Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, oder gar subjektive Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 27.10.2004 - 2Z BR 124/04, WuM 2005, 478; BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03, ZMR 2004, 442; BayObLG, Beschluss vom 04.11.1999 - 2Z BR 141/99, ZMR 2000, 115; OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13, NZM 2014, 82; OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S #####/#### WEG, BeckRS 2015, 07503; LG München I, Beschluss vom 01.02.2007 - 1 T #####/####, ZMR 2007, 569; AG Nürnberg, Beschluss vom 18.07.2011 - 29 C #####/####, ZMR 2013, 236; Hogenschurz, NZM 2010, 500; Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Aufl. 2015, § 23 WEG, Rdnr. 164).

    Ergibt sich aus den aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen kein konkreter Umfang der Baumaßnahme ist der Beschluss zu unbestimmt (OLG München, Beschluss vom 30.11.2005 - 34 Wx 56/05, ZMR 2006, 230).

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    bb.) Nasch § 47 S. 1 WEG aF kann eine Kostenbeteiligung des Verwalters der Billigkeit entsprechen, wenn er in Wahrnehmung eigener Interessen oder wegen eines eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt war (BayObLG, WuM 1992, 91; BayObLG 1985, 63, 71; OLG Frankfurt, OLGZ Frankfurt 1980, 74; OLG Celle, DWE 1990, 137), wenn ein Beschluss aufgrund formeller Fehler aufzuheben ist (OLG München, ZMR 2006, 230) oder wenn der Verwalter den Anfall der außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung seiner Vertragspflicht gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (BGH, NJW 1997, 2956, 2957 = WuM 1997, 520 mAnm Wangemann = JZ 1998, 415 mablAnm Lüke; BGH, NJW 1998, 756; OLG München, NZM 2006, 934; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 47., Rdnr. 5; Niedenführ/Schulze, 7. Aufl., WEG, § 47 Rdnr. 18).
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

    Zum einen finden sie im Beschlusstext selbst keinen genügenden Ausdruck, zum anderen entsprechen Eigentümerbeschlüsse schon dann nicht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn sie inhaltlich nicht hinreichend bestimmt sind und einen Streit unter den beteiligten Wohnungseigentümern geradezu herausfordern (vgl. OLG München ZMR 2006, 230 m.w.N.).
  • AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22

    Keine Kinderbetreuung in Wohneinheit

    Ergibt sich weder aus dem Beschluss noch aus sonstigen, aus der Niederschrift ersichtlichen Umständen hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung haben soll, ist der Beschluss zu unbestimmt und kann auf Antrag für ungültig erklärt werden (OLG München ZMR 2006, 230).
  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

  • AG München, 01.06.2023 - 1293 C 13203/22

    Unbestimmtheit eines Gestattungsbeschlusses zu einer baulichen Veränderung

  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

  • LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über

  • AG München, 02.10.2015 - 481 C 5998/15

    Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht