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   OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05   

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https://dejure.org/2006,4853
OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05 (https://dejure.org/2006,4853)
OLG München, Entscheidung vom 09.01.2006 - 34 Wx 101/05 (https://dejure.org/2006,4853)
OLG München, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 34 Wx 101/05 (https://dejure.org/2006,4853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 14; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parabolantenne an Eigentumswohnung - Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter von Mieter und Eigentümer - beschränkte Überprüfung durch Rechtsbeschwerdegericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbringung einer Parabolantenne für ausländisches Fernsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beseitigung einer an einer Eigentumswohnanlage angebrachten Parabolantenne unter Berücksichtung des Rechts auf Informationsfreiheit; Umfang und Wirkungen eines Eigentümerbeschlusses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parabolantenne: Beseitigungsanspruch contra Recht auf Informationsfreiheit (IMR 2006, 1061)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 627
  • ZMR 2006, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

    Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    Die grundlegende Bedeutung des Rechts auf Informationsfreiheit lässt es insbesondere nicht zu, dass der ausländische Wohnungseigentümer auf einen Kabelanschluss verwiesen wird, der ihm gar keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu seinen Heimatprogrammen verschafft, oder dass den Eigentumsrechten der übrigen Wohnungseigentümer von vornherein der Vorrang eingeräumt wird (vgl. BGH ZMR 2005, 436 zum Mietrecht).

    Der Senat folgt der Auffassung der Beschwerdekammer, dass den Antragsgegnern vor diesem Hintergrund die Nutzung einer Kabelanlage zugemutet werden kann (vgl. auch BVerfG NZM 2005, 252; BGH ZMR 2005, 436; siehe Hogenschurz DWE 2005, 63/65).

  • OLG München, 19.12.2005 - 34 Wx 6/05
    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    Die Entscheidung des Landgerichts, von einer Kostenerstattung abzusehen, ist eine Ermessensentscheidung, die der Senat nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen kann (st. Rspr., zuletzt Senat vom 19.12.2005, 34 Wx 006/05).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    Bei der gebotenen objektiven Auslegung nach Wortlaut und Sinn, wie er sich aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292), hat der Beschluss die Regelung bestimmter Einzelfälle zum Inhalt und legt nicht entgegen § 4 Nr. 4 GO ein generelles, in die Zukunft wirkendes Verbot fest, Parabolantennen aufzustellen.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    a) Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 12.12.2005 (34 Wx 083/05) und vom 14.12.2005 (34 Wx 084/05, 096/05 und 100/05) ausgeführt hat, ergibt sich aus dem Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband beauftragt und bevollmächtigt wurde, die Individualansprüche der Eigentümer auf Störungsabwehr in Verfahrensstandschaft zu verfolgen.
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 157, 322) kann das besondere Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers auch bei vorhandenem Kabelanschluss dazu führen, dass die übrigen Wohnungseigentümer die Nachteile hinnehmen müssen, die für den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage mit dem Vorhandensein einer Parabolantenne verbunden sind.
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    Der Senat folgt der Auffassung der Beschwerdekammer, dass den Antragsgegnern vor diesem Hintergrund die Nutzung einer Kabelanlage zugemutet werden kann (vgl. auch BVerfG NZM 2005, 252; BGH ZMR 2005, 436; siehe Hogenschurz DWE 2005, 63/65).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 51/04

    Anbringen einer Parabolantenne - Störung des Gesamteindrucks des Gebäudes

    Auszug aus OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
    Ob durch das Anbringen einer Parabolantenne andere Wohnungseigentümer durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie tatrichterlicher Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (Beschluss des Senats vom 19.10.2005, 34 Wx 098/05; BayObLG WuM 2004, 358).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

    bb) Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung an, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 102).
  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

    Die Kammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 3.4.2009, 318 S 29/08, der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung angeschlossen, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wentzel, a.a.O., § 14 WEG, Rz. 18; Niedenführ-Kümmel-Vandenhauten, § 22 WEG, Rz. 102).
  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
    Die Kammer hat sich bereits im Urteil 348 S 29/08der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung angeschlossen, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wentzel, a.a.O., § 14 WEG, Rz. 18; Niedenführ-Kümmel-Vandenhauten, § 22 WEG, Rz. 102).
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