Rechtsprechung
   OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags eines Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung ist zu bejahen, wenn Beschluss späterem Verpflichtungsantrag entgegen gehalten werden kann

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 125/04
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.12.2005 - 14 T 9359/05
  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 2006, 703
  • ZMR 2006, 474



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06  

    Wohnungseigentum - Heizkostenabrechnung

    Es fehlt nicht an dem für die Anfechtung des Negativbeschlusses erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis der Beteiligten zu 1. Es wird zwar die Auffassung vertreten, für die Anfechtung eines Negativbeschlusses werde ein Rechtsschutzinteresse häufig fehlen, weil der Negativbeschluss den Antragsteller regelmäßig deshalb nicht in seinen Rechten beeinträchtige, da er einen erneuten Beschluss über denselben Gegenstand nicht hindert (BGH NJW 2002, 3704 m.N.; BayObLG FGPrax 2005, 106; OLG München ZMR 2006, 474).
  • LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11  

    Wohnungseigentum - Zur Sperrwirkung des Negativbeschlusses bei Antragsablehnung

    Welcher Regelungsgehalt einem Beschluss beizumessen ist, ist grundsätzlich durch eine objektive Auslegung des Beschlusses aus sich selbst heraus zu ermitteln (BGH NJW 1998, 3713, 3714; OLG München NZM 2006, 703; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 26).

    Folglich ist auch die Frage, ob ein Negativbeschluss über eine reine momentane Antragsablehnung hinaus auch noch eine Regelung für die Zukunft, etwa eine Sperrwirkung für gleichgelagerte Begehren, trifft, durch eine solch objektive Beschlussauslegung zu klären (OLG München NZM 2006, 703).

  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07  

    Wohnungseigentum - Einbau eines Treppenlifts

    Maßgeblich ist allein der zweite Beschluss, für dessen Anfechtung, jedenfalls in Verbindung mit dem gestellten Verpflichtungsantrag, auch ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. OLG München NZM 2006, 703 f.).
mehr
  • LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1061/11  

    1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung

    Welcher Regelungsgehalt einem Beschluss beizumessen ist, ist grundsätzlich durch eine objektive Auslegung des Beschlusses aus sich selbst heraus zu ermitteln (BGH NJW 1998, 3713, 3714; OLG München NZM 2006, 703; Spielbauer/Then, WEG, § 23 Rz. 26).

    Folglich ist auch die Frage, ob ein Negativbeschluss über eine reine momentane Antragsablehnung hinaus auch noch eine Regelung für die Zukunft, etwa eine Sperrwirkung für gleichgelagerte Begehren, trifft, durch eine solch objektive Beschlussauslegung zu klären (OLG München NZM 2006, 703).

  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 103/06  

    Wohnungseigentum - Ungültigerkärung eines Eigentümerbeschlusses

    Der ablehnende Beschluss kann auch nicht einem späteren Verpflichtungsantrag entgegengehalten werden, weil er sich, anders als in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des 32. Zivilsenats (Beschluss vom 21.3.2006, 32 Wx 002/06 = OLG-Report 2006, 415), in der Ablehnung gerade dieses Beschlussantrags erschöpft.
  • OLG Köln, 05.09.2006 - 16 Wx 154/06  

    Wohnungseigentum - Nachträglicher Einbau von Heizkostenverbrauchsgeräten

    Wie das Landgericht zu Recht ausführt, wird inzwischen die Anfechtung eines Negativbeschlusses allgemein zugelassen (zuletzt OLG München vom 21.03.2006, ZMR 2006, 474 m.w.H.), so dass nicht von einer Bindungswirkung dieses Beschlusses ausgegangen werden kann.
  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09  

    Wohnungseigentum - Neg. Feststellungsklage bei fehlender Vorbefassung der WEG?

    Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der bestandskräftige Beschluss einem späteren Verpflichtungsantrag nicht entgegengehalten werden kann (OLG München NZM 2006, 703).
  • OLG Köln, 05.09.2006 - 16 Wx 154/05  

    Kosten-Nutzenrechnung bei nachträglichem Einbau von

    Wie das Landgericht zu Recht ausführt, wird inzwischen die Anfechtung eines Negativbeschlusses allgemein zugelassen (zuletzt OLG München vom 21.03.2006, ZMR 2006, 474 m.w.H.), so dass nicht von einer Bindungswirkung dieses Beschlusses ausgegangen werden kann.
  • LG München I, 28.05.2009 - 36 S 17062/08  

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung eines Negativbeschlusses zur Wiedererrichtung

    beabsichtigte Wiedererrichtung des Wintergartens bestandskräftig von den Wohnungseigentümern abgelehnt war, und zwar mit Wirkung in die Zukunft (vgl. zur Auslegung und zur dargelegten Wirkung eines Negativbeschlusses OLG München, ZMR 2006, 474).
  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08  

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

    Zudem hätte der bestandskräftige Negativbeschluss einem späteren Verpflichtungsbegehren der Antragsteller entgegengehalten werden können (BayObLG, ZMR 2003, 50; OLG München, NZM 2006, 703; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rdnr. 46).
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