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   OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06   

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https://dejure.org/2006,3576
OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06 (https://dejure.org/2006,3576)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2006 - 34 Wx 81/06 (https://dejure.org/2006,3576)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2006 - 34 Wx 81/06 (https://dejure.org/2006,3576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 2, 10 Abs. 1 Satz 2
    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragungspflicht

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 16 Abs. 2
    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu Kosten der Warmwasserversorgung bei teilweiser Unbenutzbarkeit durch einzelne Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Beteiligung an den Instandhaltungskosten einer Warmwasserversorgung; Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Bezahlung eines Wärmetauschers der Warmwasserversorgungseinrichtung entsprechend den Miteigentumsanteilen ; Recht auf ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserversorgung: Kostentragung trotz fehlender Nutzungsmöglichkeit? (IMR 2007, 59)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 375
  • NZM 2007, 167
  • ZMR 2006, 955
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zu Instandsetzungskosten für Fenster im

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Der Anspruch auf Abänderung bewirkt noch nicht die Änderung selbst (Senat vom 23.8.2006, 34 Wx 90/06; KG WuM 1992, 560).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Umstände außerhalb der Eintragung und der in ihr in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378; siehe auch BGH NJW 2006, 2187).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Der Anspruch auf Abänderung bewirkt noch nicht die Änderung selbst (Senat vom 23.8.2006, 34 Wx 90/06; KG WuM 1992, 560).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Am Nutzen der Einrichtung für den einzelnen Wohnungseigentümer richtet sich die Kostentragungspflicht nicht aus (s.a. OLG Frankfurt a.M. IBR 2005, 716).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Umstände außerhalb der Eintragung und der in ihr in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 113, 374/378; siehe auch BGH NJW 2006, 2187).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Antragsgegner des Feststellungsantrags können, wie hier, jedenfalls auch die übrigen Wohnungseigentümer sein, da die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und nicht der Rechtsverkehr des Verbands betroffen ist (BGH NJW 2005, 2061/2068).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 Wx 44/00

    Nutzung von Sondereigentum - abweichender Wortlaut der Teilungserklärung -

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
    Umstände außerhalb der Teilungserklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH aaO; OLG Karlsruhe WuM 2001, 140).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    Unklare und undurchführbare Kostenregelungen vermögen deshalb den allgemein geltenden Verteilungsschlüssel nicht abzuändern, es hat insoweit bei diesem sein Bewenden (OLG Hamburg ZMR 2004, 614; OLG München ZMR 2006, 955; OLG Bremen ZMR 2007, 633; Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 13; Bärmann/Becker, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 44).
  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 179/06

    Einbau von Dachgauben bei Berechtigung zum Einbau von Dachfenstern

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 121, 239; OLG München ZMR 2006, 955).
  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

    Dafür muss feststehen, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein ausüben, die bisherige Regelung ändern und durch eine neue ersetzen zu wollen (OLG München, Beschluss vom 18.09.2006, Az. 34 Wx 81/06).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Von einer konkludenten Abänderung kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn sämtliche Wohnungseigentümer den Verstoß nicht nur dulden, sondern eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein ausüben, die bisherige Regelung ändern und durch eine neue ersetzen zu wollen (vgl. OLG München ZMR 2006, 955).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

    Dafür muss feststehen, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein befolgen, sich für die Zukunft damit binden bzw. die bisherige Regelung ändern und auf Dauer durch eine neue ersetzen zu wollen (OLG München, ZMR 2006, 955, 957).

    Im bloßen Dulden von Verstößen gegen eine bestehende Regelung ist eine Vereinbarung nicht zu sehen (vgl. OLG München, ZMR 2006, 955, 957).

  • LG Dessau-Roßlau, 29.10.2009 - 5 S 89/09

    Neuer Verteilungsschlüssel durch langjährige Übung?

    Im bloßen Dulden von Verstößen gegen eine bisherige Regelung ist eine Vereinbarung nicht zu sehen (vgl. OLG München, Beschl. V. 18.09.2006, 34 Wx 81/06, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: ZMR 2006, 870).
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    Eine Änderung kann durch eine neue (einstimmige) Vereinbarung erfolgen (OLG Köln, WE 1998, 304; BayObLG, ZWE 2002, 268) oder auch durch konkludentes Verhalten (OLG München, ZMR 2006, 955; BayObLG, ZWE 2002, 35, 36 = ZMR 2001, 987; OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 451 = WuM 2004; 225).
  • LG Hamburg, 12.07.2007 - 318 T 219/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit von Feststellungsanträgen zur Auslegung

    Der Entscheidung des OLG München (ZMR 2006, 955) folgt die Kammer insoweit deshalb nicht.
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