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   OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 191/05   

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https://dejure.org/2006,34334
OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 191/05 (https://dejure.org/2006,34334)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 W 191/05 (https://dejure.org/2006,34334)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 W 191/05 (https://dejure.org/2006,34334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Balkonsanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Niebüll - 9 II 98/04
  • LG Flensburg - 5 T 160/05
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 191/05

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 191/05
    Denn der unbefangene Betrachter, dessen Sicht für die Auslegung von Teilungserklärungen maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713), würde es als wenig naheliegend empfinden, wenn er als Wohnungseigentümer nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TE zur Beseitigung derartiger Schäden auf eigene Kosten verpflichtet wäre.
  • AG Kerpen, 12.08.2004 - 15 II 22/04

    Pflicht zur Tragung von Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 191/05
    Der vom Amtsgericht Kerpen (ZMR 2004, 948) vertretenen Gegenansicht, nach der diejenigen Wohnungseigentümer, die über einen Balkon verfügen, sämtliche diesbezüglichen Sanierungskosten zu tragen haben, vermag der Senat nicht zu beizupflichten.
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Entgegen der Auffassung der Revision, die sich auf zu "vergleichbaren Fällen" ergangene Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 515 f., OLG Schleswig, ZMR 2006, 963 f.) beruft, ist der Teilungserklärung auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck, wie er sich bei nächstliegendem Verständnis einem unbefangenen Betrachter erschließt, keine Einschränkung zu entnehmen.
  • LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16

    Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von

    Danach meint die Klausel nur solche Bauteile, die dem ausschließlichen Gebrauch der Klägerin dienen (OLG Schleswig, ZMR 2006, 963, 964; OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 304, 305).
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