Rechtsprechung
OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06 Str |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Nichtigerklärung eines Eigentümerbeschlusses durch das Wohnungseigentumsgericht bei Unterbleiben der Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses; Durch Unterschrift dokumentierte Entgegennahme eines Schriftstückes durch einen Rechtsanwalt als ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4 § 26 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 4
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung eines "nicht existenten" Beschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlussanfechtung auch bei unterbliebener Feststellung des Beschlussergebnisses? (IMR 2007, 22)
Verfahrensgang
- AG Fürth/Bayern - 7 UR II 170/04
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2006 - 14 T 6588/05
- OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06 St
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 594
- NZM 2007, 365
- ZMR 2007, 221
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00
Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines …
Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
Zur Unrichtigkeit der in dem Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben kann zwar Gegenbeweis geführt werden (BGH NJW 2001, 2722/2723 zu § 212a ZPO a.F.).An den Unrichtigkeitsbeweis sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen; dass die Angaben möglicherweise unrichtig sind, genügt insoweit nicht (BGH NJW 1996, 2514/2515 und 2001, 2722/2723; vgl. auch Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 183/05 m.w.N.).
Für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels gilt das so genannte Freibeweisverfahren (BGH NJW 2001, 2722/2723).
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
b) Nach der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, kommt der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Eigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu; im Regelfall handelt es sich um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses (BGHZ 148, 335 ; jüngst Becker ZWE 2006, 157; F. Schmidt ZWE 2006, 164).Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich hiernach regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist; im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein (BGHZ 148, 335/345 f.).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
Dabei ist jedoch zu beachten, dass zumindest dann, wenn der Beschluss auch für Sondernachfolger gelten soll (§ 10 Abs. 3 WEG ), für die Auslegung nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, sich insbesondere aus dem Protokoll ergeben (BGHZ 139, 288/292).
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
Sofern der Beschluss wirksam zustande gekommen ist, würde ihr nämlich das Recht entzogen, ihr Amt bis zu einer etwaigen rechtmäßigen Abberufung weiter auszuüben (BGHZ 151, 164/169 ff.;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 26 Rn. 78; Wenzel ZWE 2001, 510/515). - BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96
Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises
Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
An den Unrichtigkeitsbeweis sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen; dass die Angaben möglicherweise unrichtig sind, genügt insoweit nicht (BGH NJW 1996, 2514/2515 und 2001, 2722/2723; vgl. auch Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 183/05 m.w.N.). - OLG München, 22.05.2006 - 34 Wx 183/05
Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
An den Unrichtigkeitsbeweis sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen; dass die Angaben möglicherweise unrichtig sind, genügt insoweit nicht (BGH NJW 1996, 2514/2515 und 2001, 2722/2723; vgl. auch Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 183/05 m.w.N.).
- LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12
Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!
Das Beschlussergebnis bedarf sogar einer förmlichen Feststellung und Verkündung durch den Versammlungsleiter (BGH NJW 2001, 3339; OLG München ZMR 2007, 221; Wenzel ZWE 2000, 384; Deckert ZMR 2008, 585).