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   OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06 Str   

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https://dejure.org/2006,6192
OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06 Str (https://dejure.org/2006,6192)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2006 - 34 Wx 97/06 Str (https://dejure.org/2006,6192)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2006 - 34 Wx 97/06 Str (https://dejure.org/2006,6192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Nichtigerklärung eines Eigentümerbeschlusses durch das Wohnungseigentumsgericht bei Unterbleiben der Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses; Durch Unterschrift dokumentierte Entgegennahme eines Schriftstückes durch einen Rechtsanwalt als ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 26 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines "nicht existenten" Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung auch bei unterbliebener Feststellung des Beschlussergebnisses? (IMR 2007, 22)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 594
  • NZM 2007, 365
  • ZMR 2007, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
    Zur Unrichtigkeit der in dem Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben kann zwar Gegenbeweis geführt werden (BGH NJW 2001, 2722/2723 zu § 212a ZPO a.F.).

    An den Unrichtigkeitsbeweis sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen; dass die Angaben möglicherweise unrichtig sind, genügt insoweit nicht (BGH NJW 1996, 2514/2515 und 2001, 2722/2723; vgl. auch Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 183/05 m.w.N.).

    Für die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels gilt das so genannte Freibeweisverfahren (BGH NJW 2001, 2722/2723).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
    b) Nach der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, kommt der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Eigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu; im Regelfall handelt es sich um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses (BGHZ 148, 335 ; jüngst Becker ZWE 2006, 157; F. Schmidt ZWE 2006, 164).

    Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich hiernach regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist; im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein (BGHZ 148, 335/345 f.).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass zumindest dann, wenn der Beschluss auch für Sondernachfolger gelten soll (§ 10 Abs. 3 WEG ), für die Auslegung nur solche Umstände Berücksichtigung finden können, die für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, sich insbesondere aus dem Protokoll ergeben (BGHZ 139, 288/292).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
    Sofern der Beschluss wirksam zustande gekommen ist, würde ihr nämlich das Recht entzogen, ihr Amt bis zu einer etwaigen rechtmäßigen Abberufung weiter auszuüben (BGHZ 151, 164/169 ff.; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 26 Rn. 78; Wenzel ZWE 2001, 510/515).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
    An den Unrichtigkeitsbeweis sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen; dass die Angaben möglicherweise unrichtig sind, genügt insoweit nicht (BGH NJW 1996, 2514/2515 und 2001, 2722/2723; vgl. auch Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 183/05 m.w.N.).
  • OLG München, 22.05.2006 - 34 Wx 183/05
    Auszug aus OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 97/06
    An den Unrichtigkeitsbeweis sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen; dass die Angaben möglicherweise unrichtig sind, genügt insoweit nicht (BGH NJW 1996, 2514/2515 und 2001, 2722/2723; vgl. auch Senat vom 22.5.2006, 34 Wx 183/05 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Das Beschlussergebnis bedarf sogar einer förmlichen Feststellung und Verkündung durch den Versammlungsleiter (BGH NJW 2001, 3339; OLG München ZMR 2007, 221; Wenzel ZWE 2000, 384; Deckert ZMR 2008, 585).
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