Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 09.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07   

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https://dejure.org/2007,13358
OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07 (https://dejure.org/2007,13358)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2007 - 2 Wx 2/07 (https://dejure.org/2007,13358)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2007 - 2 Wx 2/07 (https://dejure.org/2007,13358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbeanstandete Teilnahme des Hausmeisters kein Verstoß gegen Nichtöffentlichkeit! (IMR 2007, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 550
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Gerichts- und Anwaltskosten, die in einem Wohnungseigentumsverfahren für die vom Verwalter vertretene Gemeinschaft anfallen und dem Gemeinschaftskonto entnommen worden sind, sind in die Jahresabrechnung aufzunehmen; § 16 Abs. 5 WEG steht dem nicht entgegen ( vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431 nach juris ).

    Diese Vorschrift verbietet jedoch vor einer Kostenentscheidung des Gerichts nach § 47 WEG eine Umlegung dieser entnommenen Kosten auf alle Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 WEG ohne deren Beteiligtenstellung in dem gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1431 und ZMR 2004, 763).

  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Im Verfahren auf Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin zu prüfen, ob die in den Einzelabrechnungen aufgeteilten jeweiligen Gesamtkosten dem einzelnen Wohnungseigentümer zu Recht aufgebürdet worden sind (vgl. KG ZMR 2006, 224 f nach juris).

    Die Anwaltskosten der Antragsgegner für das Beweissicherungsverfahren hätten daher im Hinblick auf die dortige Beteiligtenstellung nur unter den Antragsgegnern allein und nicht auch auf die Antragstellerin umgelegt werden dürfen (vgl. KG ZMR 2006, 224 f).

  • KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Dabei kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die Verteilung der Anwaltskosten allein auf die Antragsgegner in analogen Anwendung des § 100 Abs. 1 ZPO nach Köpfen (so das OLG Düsseldorf ZMR 2003, 228 ff nach juris) oder entsprechend § 16 Abs. 2 WEG (so KG ZMR 2006, 153 f nach juris, das wegen dieser Frage die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt hat) vorzunehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 3 Wx 261/02

    Zur Aufteilung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens auf die

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Dabei kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die Verteilung der Anwaltskosten allein auf die Antragsgegner in analogen Anwendung des § 100 Abs. 1 ZPO nach Köpfen (so das OLG Düsseldorf ZMR 2003, 228 ff nach juris) oder entsprechend § 16 Abs. 2 WEG (so KG ZMR 2006, 153 f nach juris, das wegen dieser Frage die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt hat) vorzunehmen ist.
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können ( vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 133 ff, 134; BayObLG ZMR 2004, 603f nach juris ).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zum Wirtschaftsplan: Rüge der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Denn wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit des an sich nicht teilnahmeberechtigten Hausmeisters bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden (vgl.OLGR Frankfurt 2005, 736-740 nach juris).
  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Eine solche Entscheidung würde erschwert oder unter Umständen unmöglich gemacht, wenn derartige Ausgaben in der Gesamtabrechnung gar nicht zu erscheinen hätten (vgl. KG NJW-RR 2006, 383).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können ( vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 133 ff, 134; BayObLG ZMR 2004, 603f nach juris ).
  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Steht hingegen fest, dass das Ergebnis der Abstimmungen durch den Verfahrensfehler nicht beeinflusst worden ist, reicht der formelle Mangel allein nicht aus, um einen Beschluss für ungültig zu erklären ( vgl. KG NJW-RR 1997, 1171f, 1172 ).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 1329-1331 ) hat lediglich in einem Fall entschieden, in dem die Begleitperson eines Wohnungseigentümers ausgeschlossen worden ist und in diesem Zusammenhang dargelegt, dass die Eigentümerversammlungen nichtöffentlich seien und deswegen dieser Ausschluss eines Dritten zu Recht erfolgt sei.
  • OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 Wx 104/02

    Erledigungswirkung einer beschlossenen Jahresabrechnung für den entsprechenden

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Dazu hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; Merle, aaO, § 28 Rdn. 67) Einnahmen- und Ausgabenrechnung (OLG Hamm ZWE 2001, 446, 448; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 16. Oktober 2006, 20 W 278/03, juris Rdn. 28; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 28 WEG Rdn. 15) vorzulegen, die auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält (OLG Hamburg ZMR 2007, 550, 552; Merle, aaO, § 28 Rdn. 68).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2016 - 25 S 63/16

    Vorübergehende Entnahmen sind in Jahresabrechnung zu erläutern!

    Neben der geordneten Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben muss die Jahresabrechnung auch Angaben über die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes enthalten (HansOLG, ZMR 2007, 550, 552; Bärmann-Merle, WEG, 13. Aufl. § 28 Rn. 129; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem WEG, 7. Aufl., VII. Rn. 615).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Sind die den Eigentümern erteilten Abrechnungen Gegenstand einer Beschlussfassung über die Verabschiedung einer Gesamtjahresabrechnung, ist auf die Rüge eines Eigentümers hin zu prüfen, ob dieser zu Recht mit den in der Einzelabrechnung aufgeführten Beträgen belastet worden ist; dies ist nicht der Fall, wenn aus der Instandhaltungsrücklage Beträge zur Begleichung von Rechtsanwaltskosten entnommenen worden sind, ohne dass dies einer gerichtlichen Kostenentscheidung entspricht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 36-38).

    Neben der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben hat die Abrechnung auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen und die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes zu enthalten (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 27 m.w.N.).

    In die Jahresabrechnung sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.10.2006 - 20 W 278/03, [...] Rn. 27, 49; HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 33; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 , [...] Rn. 19).

    Im Hinblick darauf, dass nach dem oben Gesagten Gegenstand der Beschlussfassung auch die den jeweiligen Wohnungseigentümern erteilten Einzelabrechnungen gewesen ist, begegnet der Beschluss über die Verabschiedung der Jahresabrechnung 2009 zudem insoweit Bedenken und ist auf die Rüge der Klägerin hin für ungültig zu erklären, als die Klägerin in ihren Einzelabrechnungen auch mit den Beträgen belastet worden ist, die aus der Instandhaltungsrücklage für die Aufwendung der Rechtsanwaltskosten entnommenen worden sind, ohne dass dies einer gerichtlichen Kostenentscheidung entspricht vgl. (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 11.04.2007 - 2 Wx 2/07, ZMR 2007, 550 , [...] Rn. 36-38).

  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Anzugeben sind die Kontostände sämtlicher Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Wx 2/07, juris Rn. 27).
  • OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08

    Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

    Die Wohnungseigentümer sollen in ihrer Versammlung auftretende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich allein unter sich austragen, das heißt ihre Angelegenheiten ohne Einflussnahme Dritter erörtern und regeln können (BGHZ 121, 236; OLG Hamburg ZMR 2007, 550 ff., 552; BayObLG NZM 2004, 388 f.).
  • AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!

    a) Anerkanntermaßen sind Formfehler nur dann relevant, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweils angefochtene Beschluss auf dem Formmangel beruht (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; BayObLG, NZM 2004, 388; OLG München, NJW-RR 2005, 964).

    Nur ergänzend sei deswegen angemerkt, dass ein derartiger Verzicht bei fehlender Rüge in der Versammlung insbesondere dann aus Treu und Glauben resultieren kann, wenn wie hier nicht alle Beschlüsse angefochten werden, sondern - gestützt auf die Nichtöffentlichkeit - nur die nicht genehmen (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791).

  • AG Bonn, 22.07.2016 - 27 C 160/15

    Eigentümerversammlung: Wer darf teilnehmen und abstimmen?

    Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Hamburg, ZMR 2007, 550, 553; AG Nordhorn, Urteil vom 15. Juni 2011 - 3 C 1506/10 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - 14 S 6933/15

    Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit durch Verlassen der Eigentümerversammlung

    Die Kausalität zwischen dem formellen Mangel und dem Beschlussergebnis wird widerlegbar vermutet (u. a. BGH, a. a. O., Tz. 30; OLG Hamburg, ZMR 2007, 550).
  • LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10

    Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung

    Neben der geordneten Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben muss die Jahresabrechnung auch Angaben über die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes enthalten (HansOLG, ZMR 2007, 550, 552; Bärmann-Merle, 11. Auflage, § 28 WEG, Rz. 68).
  • LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16

    Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung

    So nimmt die herrschende Meinung etwa einen stillschweigenden Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung an, wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit einer an sich nicht teilnahmeberechtigten erhoben wird (vgl. etwa OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; OLGR Frankfurt 2005, 736 ff, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 20/23

    Was genehmigt werden soll, muss vor Beschlussfassung feststehen!

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

  • LG Düsseldorf, 25.05.2020 - 25 S 102/19

    Zulässige Teilnahme Dritter (hier Rechtsanwalt, Architekt) an einer

  • AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20

    Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.2007 - I-3 Wx 139/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4577
OLG Düsseldorf, 09.01.2007 - I-3 Wx 139/06 (https://dejure.org/2007,4577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2007 - I-3 Wx 139/06 (https://dejure.org/2007,4577)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - I-3 Wx 139/06 (https://dejure.org/2007,4577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    FGG § 13; ; FGG § 27; ; ZPO § 89 Abs. 2; ; ZPO § 547 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Verwalters einer Wohneigentumsanlage zur Beauftraguung eines Anwaltes zwecks Geltendmachung von Wohngeldrückständen?

  • ibr-online

    Prozessführung durch den Verwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Ermächtigung des Verwalters in Rechtsbeschwerdeinstanz heilbar? (IMR 2007, 1097)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 647 (Ls.)
  • ZMR 2007, 550
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2007 - 3 Wx 139/06
    Die Ansprüche im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums stünden zwar nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 2061) dem teilrechtsfähigen Verband und nicht den Wohnungseigentümern zu.
  • OLG Köln, 20.09.2002 - 16 Wx 135/02

    Allgemeine Ermächtigung des Verwaltungsbeirates zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2007 - 3 Wx 139/06
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 2003, 8), der die Kammer sich anschließe, sei ein solcher Beschluss nur anfechtbar, nicht jedoch von Anfang an nichtig.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07

    Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer

    Dass der Beteiligte zu 1 diese Forderung im eigenen Namen für die Gemeinschaft geltend machen darf, hat die Kammer rechtlich einwandfrei ausgeführt (vgl. auch Senat vom 09.01.2007 - I-3 Wx 139/06).
  • VG Freiburg, 19.03.2013 - 4 K 184/13

    Zur Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Zwar kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren Verwalter auch rückwirkend ermächtigen, in ihrem Namen das Verfahren zu führen und Anwälte zu beauftragen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2007 - I-3 Wx 139/06 u.a. -, juris); nachdem dies aber bis dato nicht geschehen ist, ist der Antrag als unzulässig abzulehnen.
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    bb) Außerdem ist der nachgereichten Vollmacht schon aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs mit dem Verfahrensbeginn (hier Einspruchseinlegung) und mit dem Verlangen nach Vollmachtseinreichung (oben A II 5) eine darauf bezogene rückwirkende Genehmigung zu entnehmen (vgl. OLG Düsseldorf vom 9. Januar 2007 I-3 Wx 139/06, OLGReport --OLGR-- Düsseldorf 2007, 241).
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