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   OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06   

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https://dejure.org/2006,18271
OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06 (https://dejure.org/2006,18271)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.2006 - 34 Wx 59/06 (https://dejure.org/2006,18271)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 2006 - 34 Wx 59/06 (https://dejure.org/2006,18271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 557
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Weil Beschlüsse auch gegenüber Sondernachfolgern gelten (§ 10 Abs. 3 WEG), ein Sondernachfolger sich jedoch zuverlässig in aller Regel nur aus den Niederschriften über die Eigentümerversammlung ein Bild von der Beschlusslage machen kann, sind derart in die Zukunft wirkende Beschlüsse auch für Einzelmaßnahmen aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen (BGHZ 148, 345; 139, 288/292) und auch der vollständigen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zugänglich (KG NZM 2000, 553/554; siehe auch Bay- ObLG ZMR 2000, 115; Weitnauer/Lüke § 23 Rn. 21).

    Die Vereinbarung ist gemäß den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Regeln objektiv und normativ "aus sich selbst heraus" auszulegen; eine Bindung an die Auslegung durch den Tatrichter besteht nicht (st. Rspr., z.B. BGHZ 139, 288/292; BGH NJW 2004, 3413).

  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Die Beschlussfassungen sind insoweit wirtschaftlich als Einheit zu sehen, so dass daneben ein eigenständiger Wertansatz zu TOP 4 und 6.1 nicht in Frage kommt (BayObLGZ 1993, 119/122).

    Für die Bewertung grundsätzlich voll zu berücksichtigen sind die Kosten für die Metallbauarbeiten von rund 24.000 EUR , weil der Antragsteller sie für generell unzulässig und gänzlich überflüssig erachtet (vgl. BayObLGZ 1993, 119/121).

  • KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98

    Keine Aufhebung eines Sonderumlagebeschlusses durch spätere Modifizierung der

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Weil Beschlüsse auch gegenüber Sondernachfolgern gelten (§ 10 Abs. 3 WEG), ein Sondernachfolger sich jedoch zuverlässig in aller Regel nur aus den Niederschriften über die Eigentümerversammlung ein Bild von der Beschlusslage machen kann, sind derart in die Zukunft wirkende Beschlüsse auch für Einzelmaßnahmen aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen (BGHZ 148, 345; 139, 288/292) und auch der vollständigen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zugänglich (KG NZM 2000, 553/554; siehe auch Bay- ObLG ZMR 2000, 115; Weitnauer/Lüke § 23 Rn. 21).
  • BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98

    Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Der Sanierungsbeschluss kann sich demnach noch für den betroffenen Wohnungseigentümer auswirken (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 164; WE 1995, 92/93).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass das anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu ermittelnde Interesse aller Beteiligten und das Verhältnis der daraus erwachsenden Kosten zu dem Interesse eines Beteiligten maßgeblich ist und eine schematische Herabsetzung nicht in Betracht kommt (BGH NJW 2005, 2061/2069).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.1.1998 (3 Wx 546/97 = NZM 1998, 269; dazu Schmidt WE 1998, 229; vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 52; ferner Gottschalg NZM 1998, 746) führt zu keiner anderen Sichtweise.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Die Vereinbarung ist gemäß den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Regeln objektiv und normativ "aus sich selbst heraus" auszulegen; eine Bindung an die Auslegung durch den Tatrichter besteht nicht (st. Rspr., z.B. BGHZ 139, 288/292; BGH NJW 2004, 3413).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 3 Wx 185/04

    Zu den in einer Teilungserklärung festgelegten Verpflichtungen eines

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Der Beschluss beinhaltet jedoch weder die Regelung eines damals schon abgeschlossenen Geschehens (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 16/17) noch eines alsbald abgeschlossenen Vorgangs (vgl. Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Allerdings ist der Geschäftswert nach Maßgabe des § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG (vgl. BVerfG NJW 1992, 1673) zu ermäßigen.
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

    Auszug aus OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
    Weil Beschlüsse auch gegenüber Sondernachfolgern gelten (§ 10 Abs. 3 WEG), ein Sondernachfolger sich jedoch zuverlässig in aller Regel nur aus den Niederschriften über die Eigentümerversammlung ein Bild von der Beschlusslage machen kann, sind derart in die Zukunft wirkende Beschlüsse auch für Einzelmaßnahmen aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen (BGHZ 148, 345; 139, 288/292) und auch der vollständigen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zugänglich (KG NZM 2000, 553/554; siehe auch Bay- ObLG ZMR 2000, 115; Weitnauer/Lüke § 23 Rn. 21).
  • AG Kerpen, 12.08.2004 - 15 II 22/04

    Pflicht zur Tragung von Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 97/98

    Zum Umfang ordnungsgemäßer Verwaltung

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    Die Wohnungseigentümer haben bei der Entscheidung darüber, in welchen Schritten sie eine sachlich gebotene (modernisierende) Instandsetzung durchführen, einen Gestaltungsspielraum (OLG München, ZMR 2007, 557, 558; OLG Hamm, FGPrax 2007, 69, 70; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 90).
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang im Einzelnen festzulegen, sondern beispielsweise darauf abzustellen, welche Erkenntnisse die Sanierung eines vorab ausgewählten Balkons mit sich bringt (Senat vom 27.9.2006, 34 Wx 059/06).
  • LG München I, 10.06.2009 - 1 S 10155/08

    Wohnungseigentumsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vereinbarten

    Der Verzicht auf ein kostenintensives Sachverständigengutachten zur genauen Feststellung des Sanierungsumfangs ist nämlich keineswegs sachwidrig oder gar willkürlich (BayObLG NJW-RR 1999, 307, 308; OLG München ZMR 2007, 557).
  • OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06

    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme

    Dieser Beschluss wurde hinsichtlich der Sonderumlage mit Beschluss des Senats vom 27.9.2006 (Az. 34 Wx 059/06) für ungültig erklärt.
  • LG München I, 04.07.2019 - 36 S 1362/18

    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Instandsetzungsmaßnahmen

    Es ist anerkannt, dass den Eigentümern im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung nicht nur bezüglich der zu treffenden Maßnahmen, d.h. des "Ob" der Instandsetzung, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Schritte ein aus dem Selbstorganisationsrecht abzuleitender, nicht kleinlich zu bemessender Ermessensspielraum zusteht, welcher von don Gorichton nur eingeschränkt überprüft werden kann (so ausdrücklich Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21, Rdnr. 112; LG Hamburg, ZWE 2013, 460 ff.; OLG München, ZMR 2007, 557 ff.; BayObLG, WE 1995, 287, 288; OLG Hamburg, NJW-RR 2010, 1240, 1241; vgl. dazu auch BGH, ZWE 2011, 394 ff. BGl I, NJW 2012, 1724, 1725).
  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der

    Dabei handeln die Eigentümer innerhalb eines Beurteilungsermessens, der nicht zu kleinlich gefasst werden darf (OLG München, ZMR 2007, 557 ff.).
  • LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und

    a) Die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kann zwar durch Vereinbarung ganz oder teilweise einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden (BGH NJW 2012, 1722, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG München, ZMR 2007, 557, 559; BayObLG, ZMR 2001, 832; BeckOK WEG/Timme/Elzer, Stand: 01.05.2013, Edition 16, § 21 Rdnr. 252).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

    Der Sanierungsbeschluss kann sich demnach noch für den betroffenen Wohnungseigentümer auswirken (vgl. die Nachweise bei OLG München ZMR 2007, 557).
  • LG München I, 09.05.2012 - 36 S 11929/10

    Wohnungseigentumssache: Anforderungen an den Eigentümerbeschluss über eine

    16 Die Durchführung einer ausreichenden Bauteiluntersuchung ist auch unter Berücksichtigung der von den Beklagtenzitierten Entscheidung OLG München, 34 Wx 59/06 vom 27.09.2006 im vorliegenden Fall erforderlich.
  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

    Dies geht einher mit dem im WEG geltenden Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der bei allem Ermessen der WEG berücksichtigt werden muss (siehe nur OLG München, ZMR 2007, 557, Bärmann, § 21, 90).
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