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   OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06   

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https://dejure.org/2007,3663
OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06 (https://dejure.org/2007,3663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2007 - 15 W 428/06 (https://dejure.org/2007,3663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 15 W 428/06 (https://dejure.org/2007,3663)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Ladung aller im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung bei einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft; Anwendbarkeit der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf eine werdende ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Rechten und Pflichten des Eigentümers einer werdenden Eigentümergemeinschaft; §§ 8, 10, 16, 21 WEG

  • Judicialis

    WEG §§ 21 ff.; ; WEG §§ 43 ff.; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 29

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8; WEG §§ 21 ff.; BGB § 883 Abs. 1
    Stimmrecht des Wohnungseigentumsanwärters in der Eigentümerversammlung einer werdenden WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ladung zur Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft - WEG entsprechend anwendbar?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers (IMR 2007, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 712
  • BauR 2008, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. Senat FGPrax 2000, 1i m.w.N. aus dem Schrifttum; BayObLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; KG FGPrax 2004, 112 = NZM 2004, 511; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163, Staudinger/Wenzel, BGB, 12 Aufl., § 43 Rn. 8; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Anh. § 10 Rn.3ff.).

    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101; Senat FGPrax 2000, 11).

    Ihren Status als werdende Wohnungseigentümer mit eigenem Stimm- und Antragsrecht sowie dem Recht, zu den Versammlungen geladen zu werden, haben die Beteiligten zu 10) auch nach der rechtlichen Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft am 02.08.1999 behalten (BayObLG NJW 1990, 3216).

    Denn das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft steht der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (BayObLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).

  • OLG Saarbrücken, 27.02.1998 - 5 W 252/97

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Erwerbers von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Mit der gegenteiligen Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97 = NJW-RR 1998, 1094 und NJW-RR 2002, 1236 = NZM 2002, 610), bis zur Eigentumsumschreibung auf den ersten Erwerber bestehe eine Ein-Mann-Wohnungseigentümergemeinschaft des Bauträgers, der die einzelnen Erwerber zur Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung ermächtigen könne, hat der Senat sich bereits auseinandergesetzt (FGPrax 2000, a.a.O.).

    Denn das OLG Saarbrücken war in der Entscheidung vom 27.02.1998 - 5 W 252/97 - mit einem Fall befasst, in dem auf den den Antrag stellenden Erwerber im Zeitpunkt der rechtlichen Invollzusetzung der Gemeinschaft noch nicht die Nutzungen übergegangen waren, so dass dieser nicht die Stellung als Mitglied deiner Faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft erworben hatte.

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Mit der gegenteiligen Auffassung des OLG Saarbrücken (FGPrax 1998, 97 = NJW-RR 1998, 1094 und NJW-RR 2002, 1236 = NZM 2002, 610), bis zur Eigentumsumschreibung auf den ersten Erwerber bestehe eine Ein-Mann-Wohnungseigentümergemeinschaft des Bauträgers, der die einzelnen Erwerber zur Stimmrechtsausübung in der Eigentümerversammlung ermächtigen könne, hat der Senat sich bereits auseinandergesetzt (FGPrax 2000, a.a.O.).

    In der Entscheidung vom 07.05.2002 - 5 W 368/01 - ging es um einen Antragsteller, der das Wohnungseigentum nicht direkt vom teilenden Grundstückseigentümer selbst, sondern im Wege des Zweiterwerbs als Einzelrechtsnachfolger eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentümers erworben hatte.

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Diese Ansprüche können ihrer Art nach nur teilweise von dem einzelnen Erwerber geltend gemacht werden (BGH NJW 1998, 2967).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Zwar ist es im Grundsatz zutreffend, dass zu einer Eigentümerversammlung alle im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu laden sind (vgl. BayObLG NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1308 = ZWE 2002, 469; Merle in Bärmann PickJMerle WEG 9. Aufl. § 24 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. Senat FGPrax 2000, 1i m.w.N. aus dem Schrifttum; BayObLGZ 1990, 101 = NJW 1990, 3216; KG FGPrax 2004, 112 = NZM 2004, 511; OLG Frankfurt DWE 1998, 48; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163, Staudinger/Wenzel, BGB, 12 Aufl., § 43 Rn. 8; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Anh. § 10 Rn.3ff.).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Die von den Beteiligten zu 1) und 11) zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BGH vom 01.12.1988 (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087) betrifft ausschließlich die Frage, ob derjenige, der bei einer voll eingerichteten Gemeinschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat.
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Denn das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft steht der Annahme eines vorübergehenden Verlustes der Rechtsstellung des (werdenden) Wohnungseigentümers entgegen (BayObLGZ 1990, 101, 105 = NJW 1990, 3216, 3218; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 1443, 1444 sowie WuM 1998, 178, 179).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Eine solche Verpflichtung des Landgerichts wurde nach der Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1994, 134) gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG bereits dadurch begründet, dass die Entscheidung über den Antrag der Beteiligten zu 1) die Prüfung von Gesichtspunkten erfordert, die zugleich die rechtlichen Interessen der Eheleute O berühren.
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

    Entstehung einer werdenden

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2007 - 15 W 428/06
    Diese Begründung kann jedoch nicht ohne weiteres auf das Stadium der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft vor ihrer rechtlichen Invollzugsetzung übertragen werden, weil dem dringenden praktischen Bedürfnis der entsprechenden Anwendung zentraler Vorschriften des WEG in diesem Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 101; Senat FGPrax 2000, 11).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 86/97

    Stimmrecht des Mitglieds einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    2 Z 63/85">NJW-RR 1986, 178; WuM 1998, 178; OLG Frankfurt ZMR 1993, 125; OLG Zweibrücken NZM 1999, 322; OLG Hamm WuM 2000, 319; ZMR 2007, 712; OLG Jena WuM 2001, 504; KG WuM 2002, 683, 684; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 126; OLG Köln NJW-RR 2006, 445 ; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rdn. 6; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Nach § 10 Rdn. 5 a.E.; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 8 WEG Rdn. 26a; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., Einl vor § 1 WEG Rdn. 7 a.E.; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 8 WEG Rdn. 8 ff.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 10 Rdn. 8 ff.; Jennißen/Grziwotz, WEG, § 10 Rdn. 97; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 10 Rdn. 27 f; Deckert/Drabert, ETW, Stand Juni 2007, Gruppe 5 Rdn. 176; Wenzel, Der Fachverwalter (2), S. 28, 31 ff.; Gottschalg, NZM 2005, 88, 90; teilweise aA: Schmidt/Kahlen, WEG, § 10 Rdn. 34).

    Das gilt insbesondere bei einem Kauf vom Bauträger, wenn der Erwerber unter Berufung auf Gewährleistungsansprüche Kaufpreisanteile zurückhält, Auflassung und Eigentumsumschreibung jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geschuldet sind (vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 712, 713; Röll, DNotZ 1993, 315, 316; Deckert, WE 1990, 151, 152 sowie Seuss, ZfgWBay 1986, 516 f.).

    2 Z 7/90">BayObLGZ 1990, 101, 102; OLG Frankfurt ZMR 1993, 125; OLG Hamm ZMR 2007, 712, 713; ZMR 2003, 776, 777; OLG Jena WuM 2001, 504; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374; OLG Köln NJW-RR 2006, 445; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., Nach § 10 Rdn. 3; Jennißen/Grziwotz, WEG, § 10 Rdn. 95; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rdn. 5; Wenzel, aaO, S. 32 f.).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Stimmberechtigt ist jedoch allein der werdende Wohnungseigentümer (vgl. OLG Hamm, ZMR 2007, 712, 713 f.), und zwar unabhängig davon, ob das Kopf-, das Objekt- oder das Anteilsstimmrecht gilt.
  • LG Köln, 20.01.2009 - 3 O 316/07

    Ansprüche wegen Schlechterfüllung eines mit einer Anwaltssozietät geschlossenen

    Dies gilt umso mehr, als der Alleineigentümer als solches auch wohl weder Stimm- noch Teilnahmerechte in Eigentümerversammlungen gehabt hätte (OLG Hamm BeckRS 2007, 18441).
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