Rechtsprechung
   OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6953
OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07 (https://dejure.org/2007,6953)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.2007 - 34 Wx 20/07 (https://dejure.org/2007,6953)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 34 Wx 20/07 (https://dejure.org/2007,6953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1
    Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des maximal zulässigen Trittschalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsquellen für den maximal zulässigen Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen; Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes bei Ermittlung der zulässigen Werte; Verschlechterung des Trittschallschutzes durch Auswechslung eines Teppichbodens gegen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Bestimmung des maximal zulässigen Trittschalls (IMR 2007, 260)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 809
  • BauR 2007, 1459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch

    Auszug aus OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
    Ob ein unvermeidbarer Nachteil vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (OLG München OLGR 2005, 405/406; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 3).

    Der tatsächlich vorhandene Bauzustand kann deshalb bei einer interessengerechten Abwägung unter Berücksichtigung der beiderseitigen durch Art. 14 GG geschützten Interessen nicht außer Betracht bleiben (vgl. OLG München OLGR 2005, 405/406).

  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

    Auszug aus OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
    Regelmäßig wird dies bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (vgl. OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69).

    Unter diesen Umständen gebietet es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer sich nicht mit der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger aufwendigen Maßnahmen, etwa durch die Verlegung von Teppichboden anstelle von Fliesen oder Parkett, den notwendigen Schallschutz herbeiführen kann (OLG Düsseldorf NZM 2001, 958/959; OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69).

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten, hier aus Art. 14 GG, ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NZM 2005, 182/183).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
    Unter diesen Umständen gebietet es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer sich nicht mit der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger aufwendigen Maßnahmen, etwa durch die Verlegung von Teppichboden anstelle von Fliesen oder Parkett, den notwendigen Schallschutz herbeiführen kann (OLG Düsseldorf NZM 2001, 958/959; OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69).
  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

    Auszug aus OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71).
  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 173/19

    Lärmbelästigung nach Austausch des Fußbodenbelags

    Solange er aber mit zumutbaren Maßnahmen an seinem Sondereigentum die Mindestanforderungen an den Trittschallschutz einhalten kann, wie etwa durch die Verlegung eines schalldämpfenden Teppichbodens oder die Anbringung eines zusätzlichen Bodenbelags, ist er dazu im Verhältnis zu den anderen Wohnungseigentümern nach § 14 Nr. 1 WEG verpflichtet (so auch OLG Düsseldorf, NZM 2001, 958 f.; OLG München, ZMR 2007, 809; LG Karlsruhe, ZWE 2016, 414; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 22 Rn. 106d).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NZM 2000, 504, 505; OLG München, ZMR 2007, 809, 810; OLG Frankfurt, NZM 2005, 68, 69; Hogenschurz in Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Teil 9 Rn. 320).
  • AG Berlin-Mitte, 25.04.2018 - 7 C 82/17

    Wasserversorgung in Mietwohnung unzureichend - Mietminderung

    Wenngleich DIN-Normen keine Rechtsnormen sind und nur Empfehlungscharakter haben, erzeugen sie gleichwohl eine erhebliche tatsächliche Vermutung dafür, dass sie wegen ihres materiellen Inhalts allgemein anerkannten Regeln der Baukunst enthalten (vgl. OLG München, Urteil vom 25.06.20007, 34 Wx 20/07, juris; Schmidt Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 536, Rn. 34 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18

    Zivilrechtsstreit im Wohnungseigentümerrecht zur Belästigung durch Trittschall

    Im Übrigen gebietet es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer sich nicht mit der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger aufwendigen Maßnahmen, etwa durch die Verlegung von Teppichboden anstelle von Fliesen, den notwendigen Schallschutz herbeiführen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.07.2001 - 3 Wx 120/01, NZM 2001, 958; OLG München, Beschluss v. 25.06.2007 - 34 Wx 20/07, BeckRS 2007, 31557).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 3 Wx 115/07

    Zulässigkeit einer nachteiligen Veränderung des Trittschallschutzes in einer

    Dies bedeutet, dass der zulässige Trittschall unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln ist (OLG München OLGR München 2007, S. 694 f; SchlHolstOLG, Beschluss vom 8. August 2007 in Sachen 2 W 33/07), wobei - vorbehaltlich nachträglicher Veränderungen - der schallschutztechnische Standard einer Wohnanlage im einzelnen durch den bei Begründung des Wohnungseigentums bestehenden Zustand bestimmt wird (SaarlOLG ZMR 2006, S. 802 f).

    Indes hat das Landgericht ohne Rechtsfehler angenommen, im gegebenen Fall gebiete es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander (zu dieser Pflicht: Senat, NJW-RR 2001, S. 1594; OLG München OLGR München 2007, S. 694 f), die Antragsgegnerin im Ergebnis so zu stellen, als ob der Teppichboden für das Schallschutzniveau vorprägend gewesen sei.

    Da hier rechtsgeschäftliche Regelungen über den Trittschallschutz fehlen, ist es im Ansatz bedenkenfrei, dass die Tatsachengerichte auf DIN-"Vorschriften" abgestellt haben (dazu: BayObLG ZMR 2005, S. 650 f; OLG München NJOZ 2005, S. 3952 ff sowie ZMR 2006, S. 643 ff sowie OLGR München 2007, S. 694 f).

    Mithin obliegt hier die Auswahl der Mittel, um die Schallminderung zu erreichen, der Antragsgegnerin und kann sie von den Antragstellern als Gläubigern zwangsweise nach § 887 ZPO durchgesetzt werden (vgl. OLG München ZMR 2006, S. 643 ff und OLGR München 2007, S. 694 f; Senat, NJW-RR 2001, S. 1594).

  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 20/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 63/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 21/06 = ZMR 2006, 643).

    Die maßgeblichen Umstände sind von den Tatsacheninstanzen gemäß § 12 FGG zu ermitteln (zum Ganzen auch Senat vom 25.6.2007 = ZMR 2007, 809).

    Dies ist augenscheinlich dann der Fall, wenn schon nach dem früheren Bauzustand ein wesentlich besserer Schallschutz als der nach der nunmehr geltenden DIN vorhanden war (siehe etwa Senat vom 25.6.2007 = ZMR 2007, 809; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 8. Aufl. § 14 Rn. 9).

  • OLG München, 24.10.2007 - 34 Wx 23/07

    Erörterung eines Sachverständigengutachtens

    Wenn auch einschlägige technische Normen ein gewichtiges Indiz bieten, können die noch zulässigen Schallwerte nur unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall ermittelt werden (Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 020/07 = DWE 2007, 105).
  • AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16

    Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig

    Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747 = NZM 2000, 504 [505]; OLG München, ZMR 2007, 809 [810] = BeckRS 2007, 31557; OLG Frankfurt a. M., NZM 2005, 68 [69]).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch

    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München MietRB 2007, 231).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht