Weitere Entscheidung unten: LG Wuppertal, 23.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12688
OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06 (https://dejure.org/2007,12688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2007 - 7 U 180/06 (https://dejure.org/2007,12688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 7 U 180/06 (https://dejure.org/2007,12688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Würdigung der konkreten Umstände eines Vertragsschlusses als Maßstab für die Auslegung eines Vertrages; Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung bei der Vermarktung eines Bürogebäudes; Veräußerung einer Immobilie an einen nicht von dem Makler präsentierten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 Abs. 1
    Keine Fälligkeit der vertraglich vereinbarten Aufwandsentschädigung bei Nichtvorliegen der vertraglichen Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 973
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06
    Maßstab ist nicht eine abstrakt festgelegte Verkehrsanschauung, sondern ob der Auftraggeber mit dem abgeschlossenen Vertrag bei umfassender Würdigung der konkreten Umstände wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt wie mit dem beabsichtigten Vertrag (Palandt-Sprau, 66. Aufl., § 652 Rdnr. 42 f.; BGH NJW 1998, 2277/2278; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1695/1696).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06
    Maßstab ist nicht eine abstrakt festgelegte Verkehrsanschauung, sondern ob der Auftraggeber mit dem abgeschlossenen Vertrag bei umfassender Würdigung der konkreten Umstände wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt wie mit dem beabsichtigten Vertrag (Palandt-Sprau, 66. Aufl., § 652 Rdnr. 42 f.; BGH NJW 1998, 2277/2278; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1695/1696).
  • OLG Dresden, 18.09.2008 - 8 U 1167/08

    Kein Provisionsanspruch, wenn tatsächlich zu zahlender Grundstückspreis den von

    Dem ist jedenfalls für eine dem Kunden des Käufermaklers nachteilige Verteuerung der Immobilie von 25 %, wie sie hier vorliegt, zu folgen (vgl. auch OLG Brandenburg ZMR 2007, 973, wo bereits eine kundenungünstige Abweichung um 7 % als provisionsschädlich angesehen wurde).
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 23.08.2007 - 9 S 478/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6259
LG Wuppertal, 23.08.2007 - 9 S 478/06 (https://dejure.org/2007,6259)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23.08.2007 - 9 S 478/06 (https://dejure.org/2007,6259)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23. August 2007 - 9 S 478/06 (https://dejure.org/2007,6259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ersatz der bei Auszug aufgewandten Renovierungskosten; Verlegung eines Mosaik-Parketts durch den Vermieter nach Vereinbarung einer Endrenovierung; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages bezüglich Endrenovierungsarbeiten durch den Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des Mieters auf Ersatz von Renovierungskosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungeschuldet durchführte Endrenovierung - Aufwendungsersatz?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Aufwendungsersatz?

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Schuldet der Vermieter dem Mieter Ersatz von Renovierungskosten?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Renovierung: Aufwendungsersatz bei ungeschuldet durchführter Endrenovierung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Vorsicht vor der Renovierungs-Falle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei ungeschuldet durchgeführter Endrenovierung - Mieter erfüllt eine Verbindlichkeit für den Vermieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Mieters auf Ersatz von Renovierungskosten? (IMR 2007, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 973
  • WM 2007, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    In der mietrechtlichen Instanzrechtsprechung wie auch im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass der Mieter, der auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert, selbst bei einer Schlussrenovierung kein Geschäft des Vermieters führt (LG Berlin, GE 2007, 517, 518; LG Waldshut-Tiengen, WuM 2000, 240 ; AG Köln, WuM 2006, 261, 262 ; AG München, NZM 2001, 1030; Blank, a.a.O., S. 197 f.; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 539 Rdnr. 6; Both, WuM 2007, 3, 6; Horst, DWW 2007, 48, 52; Lange, NZM 2007, 785, 787; Paschke, WuM 2008, 647, 648 f.; Kinne, GE 2009, 358 f.; aA: LG Landshut WuM 2008, 335; LG Wuppertal, ZMR 2007, 973; LG Karlsruhe, NZM 2006, 508 ; Sternel, a.a.O., S. 502).
  • LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer

    Da eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 539, 677, 683, 670 BGB vorliegt (so auch LG Karlsruhe NJW 2006, 1983, LG Wuppertal WuM 2007, 567 , Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. A. § 539 BGB Rn. 30), besteht ein Rechtsgrund für die vorgenommenen Schönheitsreparaturen, so dass darauf gestützte Bereicherungsansprüche ausscheiden (vgl. BGH NJW 1993, 1396 ).
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