Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 3 U 86/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- OLG Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtzahlung von einmalig anfallenden Kosten: Fristlose Kündigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Trinkwasseranschlusskosten sind umlagefähige Nebenkosten
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anschlusskosten für Trinkwasser
- lvhm.de (Kurzinformation)
Nichtzahlung der Trinkwasseranschlussgebühr: Fristlose Kündigung des Mietvertrags!
- loh.de (Kurzinformation)
Nichtzahlung der Trinkwasseranschlussgebühr: Fristlose Kündigung des Mietvertrags
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung nur weil Pächter Trinkwasseranschlussgebühr nicht bezahlt? (IMR 2008, 344)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.03.2007 - 10 O 477/06
- OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 3 U 86/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 116
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 300/08
Begründung eines Mietmangels durch Geräuschimmissionen von Zuluftleitungen und …
Insbesondere kann eine solche Abrede dadurch getroffen werden, dass in einer Beschreibung des Mietobjekts zugleich eine Aussage über seinen Charakter und damit eine diesem Charakter entsprechende Beschaffenheit enthalten ist (Senatsbeschluss vom 28. November 2007 - VIII ZR 106/07, ZMR 2008, 116, Tz. 2). - OLG Zweibrücken, 17.01.2012 - 8 U 63/10
Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen bei Vertragsschluss bekannter …
Bei Kündigungsgründen, die später entstehen, muss - mit der Folge eines anderen Streitgegenstandes - erneut gekündigt werden (vgl. etwa OLG Karlsruhe Justiz 2007, 139, OLG Brandenburg ZMR 2008, 116;… siehe auch Schmidt/Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 543 Rdz. 219). - KG, 07.01.2008 - 12 U 127/06
Festsetzung des Streitwerts durch das OLG: Statthaftigkeit der Beschwerde; …
Bei der Auslegung der Natur des Streits ist auch die Einlassung des Beklagten zu beachten (vgl. KG, JurBüro 1978, 338;… Hartmann, a.a.O., Rn. 5; KG, KGR 1996, 166 für einen Fall, in dem der Herausgabeanspruch in erster Linie auf Eigentum und nur hilfsweise auf einer mietrechtlichen Grundlage verlangt wurde; vgl. auch jüngst Brandenburgisches OLG, Urt. vom 14. Nov. 2007 - 3 U 86/07 - veröffentlicht bei Juris: Anspruch auf Herausgabe eines Strandbades mit einer Fläche von 8.610 m² auf pachtrechtlicher wie dinglicher Grundlage bejaht, Streitwertfestsetzung nach der Jahrespacht auf 2.160,00 EUR gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GKG).
Rechtsprechung
BGH, 27.11.2007 - VIII ZR 106/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.03.2007 - 307 S 151/06
- BGH, 27.11.2007 - VIII ZR 106/07
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 106/07
- BGH, 08.01.2008 - VIII ZR 106/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 116