Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 25.09.2007

Rechtsprechung
   AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14316
AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07 (https://dejure.org/2008,14316)
AG Konstanz, Entscheidung vom 13.03.2008 - 12 C 17/07 (https://dejure.org/2008,14316)
AG Konstanz, Entscheidung vom 13. März 2008 - 12 C 17/07 (https://dejure.org/2008,14316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen nachteiliger baulicher Veränderung und Änderung der Eigenart der Anlage; Prüfung der richtigen beklagten Partei bei Beschlussanfechtungen; Vorbringen neuer Anfechtungsgründe nach Ablauf der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Errichtung eines Wintergartens auf Balkonflächen und eines Anbaus eines Außenaufzuges und eines zusätzlichen Fenstereinbaus als nachteilige bauliche Veränderung oder Modernisierungsmaßnahme i.S.d. § 22 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Beurteilung einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Abgrenzung von baulichen Veränderungen zu Moderniserungsmaßnahmen, §§ 22 Abs. 1 und 2 WEG, 559 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträglicher Einbau von Personenaufzügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zum Bau von Wintergärten auf Balkonflächen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Errichtung von Wintergärten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Errichtung von Wintergärten innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar - Beschluss zur Errichtung erfordert Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 494
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Konstanz, 25.10.2007 - 12 C 10/07

    Wohnungseigentum: Überdachung eines Balkons durch Balkonaufstockung; nachteilige

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Deshalb nimmt das Gericht hier keine falsche Parteibezeichnung in der Klageschrift an (siehe auch zu einem ähnlichen Sachverhalt AG Konstanz, NJW 2007, 3728).

    Er beinhaltet eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG und konnte nicht mit der ¾-Mehrheit gemäß § 22 Abs. 2 WEG getroffen werden, da keine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 BGB erfolgen soll und darüber hinaus die Eigenart der Wohnanlage hierdurch verändert würde (zur Struktur des neuen § 22 WEG siehe AG Konstanz NJW 2007, 3728).

  • OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05

    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Die Umgestaltung von drei Dachterrassen zu verglasten Wintergärten stellt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar (unstreitig, z.B. entschieden durch das BayObLG NJW-RR 1993, 337 und hinsichtlich der Überdachung einer Terrasse mit einer Ziegel-Holz-Konstruktion OLG München ZMR 2006, 230).

    Zur Nichtigkeit der Beschlüsse ist nur ergänzend festzuhalten, dass hinsichtlich der Beschlussfassung betreffend die Fenster die mangelnde Bestimmtheit des Beschlusses zwar einen (verspätet vorgebrachten) Anfechtungsgrund darstellen könnte, dies jedoch nicht zur Nichtigkeit führt (OLG München, ZMR 2006, 230).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Nach der letztgenannten Vorschrift darf nur im Einzelfall, jedoch nicht dauerhaft von einem wirksamen Kostenverteilungsschlüssel abgewichen werden (wodurch die Rechtsprechung des BGH zum so genannten Zitterbeschluss NJW 2000, 3500 teilweise gesetzlich normiert wurde).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Maßstab zur Beurteilung, ob eine Umgestaltung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Situation verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392).
  • LG Hamburg, 30.05.2002 - 333 S 81/01

    Zahlung einer Mieterhöhung wegen Einbaus eines Fahrstuhls; Wirksamkeit einer

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Auch wenn es in der Gesetzesbegründung "Einbau" und nicht "Anbau" heißt, so ist entscheidend auf die Funktion eines Fahrstuhles abzustellen, der gewiss eine Verbesserung der Wohnsituation darstellt (siehe auch LG Hamburg, ZMR 2002, 918, LG München, WuM 1989, 27, Schmidt-Futterer, § 559, 110).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Die Umgestaltung von drei Dachterrassen zu verglasten Wintergärten stellt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar (unstreitig, z.B. entschieden durch das BayObLG NJW-RR 1993, 337 und hinsichtlich der Überdachung einer Terrasse mit einer Ziegel-Holz-Konstruktion OLG München ZMR 2006, 230).
  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Hätte die Auslegung ergeben, dass die WEG als rechtsfähiger Verband verklagt worden wäre, so wäre dies wohl nicht mehr durch eine Rubrumsberichtigung zu korrigieren gewesen (siehe LG Konstanz in einer nicht veröffentlichten und bislang noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 23.2.2007, Gz.: 62 T 16/07 A sowie AG Dresden NZM 2008, 135).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
    Der Begriff des Nachteils ist hierbei recht weit zu verstehen (BVerfG, NJW-RR 2005, 454, wo es explizit heißt: " Wie auch das Rechtsbeschwerdegericht zugrunde legte, wird bereits der Bau eines reinen Wintergartens für sich in der Regel als zustimmungspflichtige Beeinträchtigung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG angesehen").
  • LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10

    Anbringen von Balkonen stellt eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage dar;

    Eine Änderung der Wohnanlage erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers, wenn ein Anbau, eine Aufstockung oder ein Abriss von Gebäudeteilen vorgenommen wird oder der optische Gesamteindruck nachteilig verändert wird, insbesondere ein uneinheitlicher Gesamteindruck entsteht (AG Konstanz ZMR 2008, S. 494 [AG Konstanz 13.03.2008 - 12 C 17/07] ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2012 - 73 C 220/10

    Wohnungseigentum: Verglasung einer offenen Loggia als zustimmungsbedürftige

    Dies führt bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beurteilung aber auch dazu, dass in der Regel eine Balkonverglasung keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG ist (AG Konstanz, Urteil vom 13. März 2008, Az: 12 C 17/07, BeckRS 2008, 05982), denn die weitere Tatbestandsalternative des § 22 Abs. 2 S. 1 WEG, nämlich die Anpassung des Gemeinschaftseigentums an den Stand der Technik, liegt insoweit nicht vor.
  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der

    Gerade bei Beschlussanfechtungsverfahren liegt es ausgesprochen nahe, dass mit der Sammelbezeichnung "Eigentümergemeinschaft ..." die einzelnen Mitglieder mit Ausnahme des Antragstellers gemeint sind (vgl. OLG Karlsruhe, NZM 2008, 651; AG Konstanz, ZMR 2008, 494; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1772).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2008 - 14 T 8340/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Mehrfachvertretungsgebühr bei mehrdeutiger

    7Die vorzugswürdige und zutreffende Ansicht stellt hingegen auf eine Auslegung der Klage ab (OLG Karlsruhe NJW 2008, 2857 - allerdings wohl etwas zu weit gehend; AG Konstanz ZMR 2008, 494), wobei auf die gesamte Klageschrift zu sehen ist.
  • AG Ahrensburg, 02.04.2014 - 37 C 23/13

    Untergemeinschaft "Fahrstuhl": Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

    Bei dem Anbau des Außenfahrstuhls handelt es sich damit um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG, der grundsätzlich alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen, denn ein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist bei einem Anbau stets anzunehmen (vgl. insoweit insb. AG Konstanz, Urteil vom 13.03.2008, AZ: 12 C 17/07).
  • AG Arnsberg, 02.04.2014 - 37 C 23/13

    Außenlift als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 14, 22, 43 Nr. 4, 46

    Bei dem Anbau des Außenfahrstuhls handelt es sich damit um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG, der grundsätzlich alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen, denn ein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist bei einem Anbau stets anzunehmen (vgl. insoweit insb. AG Konstanz, Urteil vom 13.03.2008, AZ: 12 C 17/07).
  • AG Schwarzenbek, 11.09.2008 - 2 C 1693/07
    Es kann daher auch nicht im Wege der Auslegung ermittelt werden, dass sich die Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer richtete (so im Fall des AG Konstanz, 12 C 17/07, Urteil vom 13. März 2008,ZMR 2008, 494 [AG Konstanz 13.03.2008 - 12 C 17/07] ).
  • AG Schwarzenbek, 12.12.2008 - 2 C 740/08
    Anders als im Fall des AG Konstanz (12 C 17/07, Urteil vom 13. März 2008, ZMR 2008, 494 [AG Konstanz 13.03.2008 - 12 C 17/07] ), wo es bereits im ersten Satz der Begründung der Klage hieß "Die Parteien bilden gemeinsam die Wohnungseigentümergemeinschaft ...", und später "Die Parteien leben an sich in Harmonie", finden sich in der vorliegenden Klageschrift keine Ausführungen, aus denen ersichtlich würde, dass nicht die WEG , sondern die übrigen Wohnungseigentümer verklagt würden.
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 25.09.2007 - 481 C 9432/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37219
AG Hannover, 25.09.2007 - 481 C 9432/07 (https://dejure.org/2007,37219)
AG Hannover, Entscheidung vom 25.09.2007 - 481 C 9432/07 (https://dejure.org/2007,37219)
AG Hannover, Entscheidung vom 25. September 2007 - 481 C 9432/07 (https://dejure.org/2007,37219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 494
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