Rechtsprechung
OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft
- Judicialis
WEG § 10 Abs. 2 S. 3; ; WEG § ... 16 Abs. 5 a. F.; ; WEG § 21 Abs. 4 a.F.; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 2 S. 2 a. F.; ; WEG § 25 Abs. 4 a. F.; ; WEG § 28 Abs. 3 a. F.; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 47; ; GemO § 7; ; GemO § 7 Abs. 1 a); ; GemO § 7 Abs. 1 b); ; ZPO § 286; ; ZPO §§ 415 ff; ; GO § 13 Ziff. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 43 Abs. 1; WEG § 47
Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abberufung des Verwalters wegen Nichtumsetzung von Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Abänderung der Teilungserklärung? (IMR 2009, 124)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.02.2005 - 28 II 212/04
- LG Bonn, 28.08.2007 - 8 T 47/05
- OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 311
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen nur auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie nach § 47 WEG bzw. nach der im Vergleichswege getroffenen Kostenregelung zu tragen haben (BGH NZM 2007, 358 ff. = BGHZ 171, 335 ff.).Nach § 28 Abs. 3 WEG a. F. sind auch ungerechtfertigte Ausgaben in die Jahresabrechnung einzustellen, so dass die Genehmigung der Abrechnung aus diesem Grund nicht für ungültig erklärt werden kann (BGHZ 171, 335 ff. m. w. N. = NZM 2007, 358 ff.).
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Die mit dem Wertprinzip verbundene Gefahr einer Majorisierung der Mehrzahl durch einen oder eine kleine Gruppe von Wohnungseigentümern - hier der Eigentümer der Ladeneinheiten (4.665/10.000 MEA e) und der Büroeinheiten (1.842/10.000 MEA e) - macht dieses nicht unzulässig, weil für die betroffenen Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit der Anfechtung des im Einzelfall gefassten Eigentümerbeschlusses ausreichend Schutz vor missbräuchlicher Stimmabgabe besteht (BGHZ 152, 46 ff. ist NJW 2002, 3704 ff.). - AG Bonn, 28.02.2005 - 28 II 212/04
Voraussetzung für die Anfechtung einer Jahresabrechnung sowie eines …
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerinnen werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 28.08.2007 - 8 T 47/05 und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28.02.2005 - 28 II 212/04 WEG - wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
- BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Die Niederschrift ist eine Urkunde im Sinne der §§ 415 ff ZPO (BGH NJW 1997, 2956; BayObLG ZMR 2002, 848 ff, 850). - OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
Abberufung des WEG -Verwalters
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Dies führt dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 2004, 89; OLG Köln ZMR 2003, 703). - BayObLG, 03.05.2005 - 2Z BR 143/04
Abstimmungsverhalten des Wohnungseigentümers bei dessen Stimmenmehrheit
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Dabei stellt die Majorisierung als solche noch keinen Rechtsmissbrauch dar, sondern sie wird erst rechtsmissbräuchlich, wenn weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen (BGH a.a.O., BayObLG ZMR 2006, 139 f.). - BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03
Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Abberufung des Verwalters
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Dies führt dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 2004, 89; OLG Köln ZMR 2003, 703). - BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02
Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten …
Auszug aus OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Die Niederschrift ist eine Urkunde im Sinne der §§ 415 ff ZPO (BGH NJW 1997, 2956; BayObLG ZMR 2002, 848 ff, 850).
- BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16
Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des …
In Rechtsprechung und Schrifttum ist dies auf Zustimmung gestoßen (vgl. nur OLG Köln, ZMR 2009, 311 f.; OLG Karlsruhe, ZMR 2008, 408 f.;… Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 25 Rn. 193 ff.;… Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 60 ff.;… Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 92 ff.). - AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt
Hinzu kommt, dass dem Protokoll der Eigentümerversammlung angesichts der exakten Protokollierung der anwesenden und bzw. vertretenen Miteigentumsanteile sowie deren Veränderung im Laufe der Versammlung die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit zukommt, da der Kläger nicht einmal Protokollberichtigung beantragt hat (vgl. dazu OLG Köln, 22.08.2008, 16 Wx 228/07, juris). - LG Köln, 03.02.2011 - 29 S 192/10
Berücksichtigung des Wegfalls der Voraussetzungen für die Prozessstandschaft bei …
Die Beklagte war Verwalterin dieses Objektes und wurde durch Beschluss des OLG Köln vom 22.8.2008 - 16 Wx 228/07 - mit Wirkung zum 1.10.2008 vom Verwalteramt abberufen.Nach der Entscheidung des OLG Köln - 16 Wx 228/07 - sei den Wohnungseigentümern eine Zusammenarbeit mit der Beklagten nicht mehr zumutbar.
- AG Bonn, 30.07.2010 - 27 C 60/10
Zulässigkeit der Vollstreckung aus in Prozessstandschaft erwirkten Titeln nach …
Die Kläger sind Mitglieder der WEG B G # in C, die von der Beklagten verwaltet wurde, bis diese in der Entscheidung des OLG Köln 16 Wx 228/07 mit Wirkung zum 1.10.2008 abberufen wurde.