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   OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07   

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https://dejure.org/2009,4542
OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07 (https://dejure.org/2009,4542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2009 - 20 W 356/07 (https://dejure.org/2009,4542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 20 W 356/07 (https://dejure.org/2009,4542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 Nr 5 WoEigG, § 43 Abs 1 WoEigG, § 280 Abs 1 BGB, § 675 BGB, § 27 Abs 1 S 2 FGG
    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Pflichtverletzungen bei der Überwachung einer Sanierungsmaßnahme; Umfang der Pflichten des Verwalters bei Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

  • Judicialis

    BGB § 675; ; WEG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; WEG § 27
    Pflichten des Verwalters im Rahmen der Sanierung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalterhaftung für mangelhafte Sanierungsüberwachung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Verwalters im Rahmen der Sanierung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des WEG-Verwalters für mangelhafte Sanierungsüberwachung? (IMR 2009, 318)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 620
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 3 Wx 231/96

    Pflicht des Verwalters zur Überprüfung des Auftragnehmers von Sanierungsarbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
    Ist - wie hier - ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum erteilt, so gehört die Betreuung dieser Arbeiten zum Kreis der vertraglichen Pflichten des Verwalters (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; KG OLGZ 1994, 35).

    Deshalb hat sich der Verwalter so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte, wenn er selbst den Auftrag für solche Sanierungsarbeiten erteilt hätte und die "Bauherrenüberwachung" selbst vornehmen würde (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490 m. w. N.).

    Für ihn erkennbare Mängel muss er hierbei ebenso berücksichtigen wie die Möglichkeit, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer möglicherweise nicht durchsetzbar sind (OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490 m. w. N.).

    Er hat also die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten betreuend zu überwachen und dabei insbesondere die Rechnungen der Werkunternehmer sachlich und rechnerisch zu prüfen - wenn, worauf hier noch gesondert einzugehen sein wird, nicht ein Fachunternehmen damit beauftragt worden ist - und berechtigte Einwendungen zu erheben (Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 27 WEG Rz. 147 m. w. N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 380); bei Abschlagsrechnungen ist der in Rechnung gestellte Leistungsstand zu kontrollieren (vgl. KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490).

    Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er für erkennbar mangelhafte Werkleistungen Zahlungen erbringt und später Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer nicht durchsetzbar sind (KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; ZMR 1997, 380; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rz. 53; Staudinger/Bub, a.a.O., § 27 WEG Rz. 147).

  • KG, 10.03.1993 - 24 W 5506/92

    Haftung des Verwalters für Zahlungen für erkennbar mangelhafte Werkleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
    Zur Abwendung von Nachteilen für die Gemeinschaft musste sie gegebenenfalls Mängelrügen erheben und Zurückbehaltungsrechte gegenüber mangelbehafteten Leistungen geltend machen (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 380; KG OLGZ 1994, 35).

    Ist - wie hier - ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum erteilt, so gehört die Betreuung dieser Arbeiten zum Kreis der vertraglichen Pflichten des Verwalters (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; KG OLGZ 1994, 35).

    Er hat also die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten betreuend zu überwachen und dabei insbesondere die Rechnungen der Werkunternehmer sachlich und rechnerisch zu prüfen - wenn, worauf hier noch gesondert einzugehen sein wird, nicht ein Fachunternehmen damit beauftragt worden ist - und berechtigte Einwendungen zu erheben (Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 27 WEG Rz. 147 m. w. N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 380); bei Abschlagsrechnungen ist der in Rechnung gestellte Leistungsstand zu kontrollieren (vgl. KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490).

    Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er für erkennbar mangelhafte Werkleistungen Zahlungen erbringt und später Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer nicht durchsetzbar sind (KG OLGZ 1994, 35; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 490; ZMR 1997, 380; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rz. 53; Staudinger/Bub, a.a.O., § 27 WEG Rz. 147).

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
    Die Grundlage für etwaige Ersatzansprüche der Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit der Parkdecksanierung bildet - wovon die Vorinstanzen zu Recht ausgegangen sind - der mit der Antragsgegnerin geschlossene entgeltliche Verwaltervertrag, der seiner Natur nach ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist, § 675 BGB (vgl. BayObLG ZMR 2002, 689, m. w. N.).

    Setzt er im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern einen Architekten oder ein Ingenieurbüro zur Bauüberwachung ein, so wird ihm dessen etwaiges Verschulden nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet (vgl. BayObLG ZMR 2002, 689; Gottschalg, Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft, 3. Aufl., Rz. 177).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen nach diesen Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370, zitiert nach juris; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
    Es kann deshalb offen bleiben, ob und inwieweit diese Vertragsklausel überhaupt vollumfänglich wirksam gewesen wäre (vgl. dazu auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 347; Senat ZMR 2008, 985).
  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 269/77

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Abschlagszahlungen; Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07
    Dass bei mangelhafter Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers auch bei vereinbarten Abschlagszahlungen bestehen kann, entspricht der bereits vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. weiter NJW 1979, 650, und die Hinweise auf die auch ältere Rspr. bei Leinemann, VOB/B, 3. Aufl., § 16 Rz. 10; Ingenstau/Korbion/Locher, VOB, 16. Aufl., § 16 VOB/B Rz. 41; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rz. 1226) und wird von der weiteren Beschwerde auch nicht angegriffen (vgl. Seite 2 der Rechtsmittelbegründung vom 02.01.2008).
  • BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

    Der Verwalter muss die Abschlagsrechnung außerdem daraufhin durchsehen, ob sie zu dem Auftrag und dem Leistungsstand passt (ebenso etwa OLG Frankfurt a.M., ZMR 2009, 620, 621 mwN).

    Es entspricht einhelliger - wenngleich nicht näher begründeter - Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Inanspruchnahme des Verwalters wegen pflichtwidrig veranlasster Abschlagszahlungen die Nichtdurchsetzbarkeit von Ansprüchen gegen den beauftragten Werkunternehmer voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZMR 2009, 620, 621; Bärmann/Becker, 15. Aufl., WEG § 27 Rn. 195; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 161; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 45; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 254).

  • OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16

    Bedenkenhinweispflicht beim BGB-Werkvertrag; Entbehrlichkeit des

    Nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung muss der Verwalter, wenn ein Auftrag zur Sanierung von Mängeln erteilt wurde, diese Arbeiten betreuen und zur Abwendung von Nachteilen für die Gemeinschaft ggf. Mängelrügen erheben, andernfalls er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig macht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.2.2009, Az.: 20 W 356/07, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.3.1997, Az.: 3 Wx 186/95, KG Berlin, Beschluss vom 10.3.1993, Az.: 24 W 5506/92).
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    c) Der Klägerin steht gegen die Beklagte in ihrer Eigenschaft als ehemaliger Verwalterin der Wohnanlage ... Straße 12, ... Straße 19, 21 in ... Berlin ein Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe nach §§ 280 Abs. 1, 249 BGB wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus § 28 Abs. 3 WEG bzw. dem Verwaltervertrag als entgeltlichem Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB (vgl. BayObLG NZM 2002, 564-568, zitiert nach juris, Rz. 38; OLG Frankfurt ZMR 2009, 620-623, zitiert nach juris, Rz. 18) durch die fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnungen 2011 und 2012 sowie der korrigierten Jahresabrechnung 2011, wodurch es zu anfechtbaren Genehmigungsbeschlüssen auf den Eigentümerversammlungen vom 16.07.2012 und 07.08.2013 und den durch die erfolgreichen Anfechtungsklagen der Wohnungseigentümer verursachten - hier streitgegenständlichen - Rechtsverfolgungskosten kam, zu.
  • LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11

    Mangelhaftigkeit einer durchgeführten Balkonsanierung - Grundsätze

    Denn wenn der Verwalter im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern etwa ein Fachunternehmen bei der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen im Rahmen der Instandsetzung/Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einsetzt, wird ihm dessen etwaiges Verschulden nicht zugerechnet (vgl. BayObLG 11.4.2002 - 2 Z BR 85/01 juris Rn. 48; OLG Frankfurt 10.2.2009 - 20 W 356/07 juris Rn. 19 und 25).
  • LG Hamburg, 09.04.2013 - 318 T 17/12

    Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Überprüfung der Vollständigkeit

    Den Verwalter treffen im Rahmen des § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG (a.F.) folgende, vom OLG Frankfurt (B. v. 10.02.2009, 20 W 356/07, BeckRS 2009, 08459 = ZMR 2009, 620) benannte Pflichten:.
  • AG Emden, 24.06.2010 - 5 C 675/08

    Nachgeschobene Anfechtungsgründe bleiben unberücksichtigt

    Zudem ist eine bauleitende Überwachung von Sanierungsmaßnahmen regelmäßig nicht Teil der Pflichten eines Verwalters, der insoweit vielmehr anstelle der Wohnungseigentümer wie ein sonstiger Bauherr lediglich im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen hat, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind und welcher für ihn erkennbare Mängel rügen muss (vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZMR 2009 S. 620ff.).
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