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   LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08   

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https://dejure.org/2008,28867
LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08 (https://dejure.org/2008,28867)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.10.2008 - 5 S 10/08 (https://dejure.org/2008,28867)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 5 S 10/08 (https://dejure.org/2008,28867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Diebstahl-Schutz: Haftung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ottweiler - 26 C 125/08
  • LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08
    Zwar haftet die Beklagte als Verwalterin der Eigentümergemeinschaft für die Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten aufgrund des Verwaltervertrages nicht nur gegenüber ihrem unmittelbarem Vertragspartner, der Eigentümergemeinschaft, sondern über die von dem Vertrag ausgehende Schutzwirkung auch gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern auf Schadensersatz bei Schlechterfüllung des Verwaltervertrages (Pick, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 18. Aufl., § 27 WEG Rdnr, 66; OLG Düsseldorf, WuM 2006, 639 ff).

    Zum anderen ist selbst die Verpflichtung des Verwalters aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, grundsätzlich darauf beschränkt, Mängel festzustellen, die Wohneigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeizuführen (OLG Düsseldorf, WuM 2006, 639 ff).

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 6/00

    Haftung des Hausverwalters für Schäden im Sondereigentum eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.10.2008 - 5 S 10/08
    Mit dem Rundschreiben vom 22.08.2007 hat die Beklagte alle Hausbewohner - eine gesonderte Mitteilung an die Eigentümer war nicht erforderlich (vgl. Bay ObLG, NZM 2000, 555; Bay ObLGZ 1996, 84) - von dem Schadensfall unterrichtet und auf die Problematik hingewiesen.
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